Ingolstadt
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(ir) Die BGI-Fraktion fordert mindestens das erste Schwimmabzeichen
„Seepferdchen“ für alle Grundschulkinder.
Die Zahlen sind
besorgniserregend: 20 Prozent der Ingolstädter Grundschulkinder würden die
„Seepferdchen“-Prüfung nicht bestehen, bundesweit sind es gar 33,9 Prozent aller
Kinder, teilte die BDI in ihrer Pressemitteilung mit. Folglich ist das Ertrinken
im Kindesalter derzeit die zweithäufigste unfallbedingte Todesursache bei
Kindern nach Verkehrsunfällen. Bayern ist zudem bei den Badetoten, die im
gesamten Deutschland zu beklagen sind, trauriger Spitzenreiter.
Das Bayerische Gesundheitsministerium geht gar von viermal so viel Fällen des Beinahe-Ertrinkens aus, die oft schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen und auch die Wasserwacht Bayern warnt vor der schwachen Schwimmfähigkeit vieler Kinder.
Grund genug für die Ingolstädter BGI-Fraktion, endlich offensiv gegen dieses gefährliche Defizit unserer Kinder vorzugehen und ein ganzes Bündel an Maßnahmen zu beantragen, mit dem allen Grundschülern, unabhängig von Geschlecht, Kultur oder Einkommen der Eltern ermöglicht wird, zumindest eine solide Schwimmbasis zu erlernen. Ein besonderes Augenmerk soll vor allem auf Kinder aus sozial schwächeren Familien und/oder mit Migrationshintergrund gelegt werden.
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„Mit unserer ,Schwimmoffensive Ingolstadt‘ wollen wir alle Grundschulkinder wenigstens auf das Schwimmniveau des ,Seepferdchens‘ bringen“, erläutert Georg Niedermeier von der BGI-Fraktion. „Seit diesem Jahr gibt es zudem die bundesweite Kampagne ,Deutschland schwimmt‘ des Deutschen Schwimm-Verbands, deren prominente Botschafterin Franziska van Almsick ist. Die Stadt Ingolstadt sollte sich auch dieser Kampagne anschließen.“
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(ir) Heribert Fastenmeier legt Amt mit sofortiger Wirkung nieder.
Interimsführung wird Arbeit aufnehmen.
Im Hinblick auf die
laufenden Untersuchungen hat Heribert Fastenmeier dem Aufsichtsrat und dem
Zweckverband angeboten sein Amt als Geschäftsführer der Klinikum Ingolstadt GmbH
sowie mit ihr verbundener Unternehmen und sein Amt als Geschäftsleiter des
Krankenhauszweckverbandes mit sofortiger Wirkung niederzulegen. Der Aufsichtsrat
und die Zweckverbandsversammlung haben dieses Angebot einstimmig angenommen.
Im Namen aller Gremiumsmitglieder bedauert Oberbürgermeister Dr. Christian Lösel diese Entwicklung. „Heribert Fastenmeier hat als langjähriger Geschäftsführer entscheidenden Anteil am überragenden Erfolg unseres Klinikums. Dieses ist ein zukunftsorientiertes Unternehmen und gilt als eine der erfolgreichsten kommunalen Großkliniken in Deutschland. Heribert Fastenmeier hat sich große Verdienste erworben, seine Arbeit und sein Einsatz für das Klinikum und die dort geleistete ausgezeichnete Gesundheitsversorgung werden allgemein anerkannt und wertgeschätzt.“
In Kürze wird eine von den Gremien bestellte Interimsgeschäftsführung ihre Arbeit aufnehmen, um so die Handlungsfähigkeit des Klinikums sicherzustellen.
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(ir) Der Welttierschutztag wird jedes Jahr am Namenstag des heiligen
Franz von Assisi gefeiert und dazu genutzt auf den artgerechten und würdevollen
Umgang mit Tieren hinzuweisen.
Zurück geht dieser Tag auf
die Initiative des Journalisten und Hundefreundes Heinrich Zimmermann, der
anlässlich eines Tierschützertreffens im Jahr 1924 in Berlin für die Einführung
eines eigenen Aktionstages für den Tierschutz plädierte. Der 4.Oktober ist
gleichzeitig der Namenstag des heiligen Franziskus von Assisi (1181-1226), der
als tierlieber und gottesfürchtiger Mensch selbst das kleinste Lebewesen als
Teil von Gottes Schöpfung erkannte und als solches schützen- und achtenswert
hielt.
An diesem
jährlich stattfindenden Aktionstag wird von Tierschützern und Verbänden auf der
ganzen Welt darauf hingewirkt, dass Tiere als Lebewesen wahrgenommen werden und
die Menschen dazu aufgerufen, sich für deren Unversehrtheit und Wohlbefinden
einzusetzen.
Der Tierschutz ist in Deutschland seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert (Art.20a GG). In Bayern ist der Tierschutz bereits seit dem Jahr 1998 in der Verfassung als Zielsetzung definiert. Das schon länger bestehende Tierschutzgesetz (TierSchG, 1972) wurde erlassen, um „aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen“ (§1 Satz1). Der Grundsatz lautet: „ Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Leiden, Schmerzen oder Schäden zufügen“ (§1 Satz2).
Neben dem eigentlichen Tierschutzgesetz gibt es eine ganze Reihe von Verordnungen die hierauf basieren und in denen spezielle Regelungen zur Haltung, Unterbringung, Versorgung und Behandlung von Nutz- und Haustieren gemacht wurden.
Die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen wird von staatlichen Organen (Bundes- und Landesministerium, Regierung und Kreisverwaltungsbehörde) überwacht. Auf lokaler Ebene ist bei der Stadt Ingolstadt das städtische Veterinäramt zuständig. Zur Umsetzung des Überwachungsziels werden in regelmäßigen Abständen Routinekontrollen in einschlägigen gewerblichen tierhaltenden Betrieben durchgeführt. Hierunter fallen die landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen, Einrichtungen wie Schlachthöfe und Viehmarkthallen, Tierausstellungen und -börsen, ansässige Zoos und durchreisende Zirkusse.
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Aber auch private Tierhaltungen (Hunde, Katzen Vögel, Heimtiere und Exotenhaltungen) werden anlassbezogen und in jedem Fall nach Eingang von Beschwerden tierschutzrechtlich überprüft. Sollten Missstände festgestellt werden, wird deren Beseitigung umgehend in die Wege geleitet und Verstöße geahndet. Hierzu stehen eine Reihe von Verwaltungsmaßnahmen zu Verfügung, die von Verwarnungen über die Einleitung von Ordnungswidrigkeiten- und Strafanzeigen bis hin zum Tierhalteverbot reichen können.
Die Ausschöpfung des möglichen Strafrahmens obliegt in der letzten Instanz der Justiz. Nur wenn Verstöße nach dem Tierschutzgesetz gemäß gesetzlicher Regelungen geahndet und bestraft werden, ist mit einer nachhaltigen Verhaltensänderung bei dem Verursacher im Umgang mit dem Lebewesen Tier zu rechnen.
Es wird in der Gesellschaft, von Tierschutzverbänden und von staatlicher Seite eine ganze Reihe von Anstrengungen unternommen um den Tierschutzgedanken umzusetzen. Es muss jedoch festgehalten werden, dass auch wenn gesetzliche Regelungen zum Tierschutz bestehen und diese Vorgaben von staatlicher Seite überwacht und umgesetzt werden, die Verantwortung nach wie vor bei jedem Einzelnen für einen artgemäßen und respektvollen Umgang mit unseren Mitgeschöpfen liegt.
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(ir) Der Nostalgiebus der Stadtbus Ingolstadt GmbH ist im Herbst
wieder im Einsatz.
Schaffner Schorsch lädt alle interessierten
Gäste zu einer kurzweiligen, 90-minütigen Tour durch die Ingolstädter
Stadtgeschichte ein.
Für Sonntag, den 30. Oktober gibt es noch
Restkarten im Vorverkauf am Fahrkartenverkaufsschalter ZOB, Bussteig 1 zu
folgenden Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8:15 Uhr bis 12:00 Uhr und
von 12:30 Uhr bis 17:00 Uhr, freitags bis 14:30 Uhr.
Treffpunkt für die Teilnehmer der Fahrt ist der Ingolstädter Rathausplatz. Die Abfahrt erfolgt um 14:30 Uhr.
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(ir) Mit dem gerade zu Ende gegangenen Ingolstädter Herbstvolksfest
ist das Jubiläumsjahr 500 Jahre Bayerisches Reinheitsgebot für Bier auf die
Zielgerade eingebogen.
Freunde des goldenen Gestensaftes können
mit den vielen bierigen Angeboten der Ingolstadt Tourismus und Kongress GmbH
aber auch weiterhin das Jubiläum feiern.
Das Herbstvolksfest mit seinem großen Festumzug und die zahlreichen Zuschauer und Besucher haben es einmal mehr gezeigt: Ingolstadt ist eine Bierstadt. Was im April mit dem Fest zum reinen Bier begann, setzte sich mit den unterschiedlichsten Veranstaltungshighlights das ganze Jahr fort und zog nicht nur die Ingolstädter Bürger/innen an, sondern ebenso Touristen aus Nah und Fern. Sie alle waren begeistert von der lebendigen Geschichte der Geburtsstadt des reinen Bieres und von den attraktiven Angeboten, die die Ingolstadt Tourismus und Kongress GmbH (ITK) eigens für das Themenjahr zusammengestellt hat.
Auch im Herbst feiert die ITK deshalb noch einmal mit allen Gästen das Bierjubiläum. Am 23. Oktober etwa heißt es noch einmal „Auf den Spuren des reinen Bieres“, bei einer Themenführung zu den Originalschauplätzen der Verkündung des bayerischen Reinheitsgebots für Bier. Und noch bis 30. Oktober kann man sich jeden Samstag und Sonntag bei einer „Bierigen Stadtführung“ zu einer Entdeckungsreise durch die Altstadt aufmachen, mit Besuch der Schaubrauerei im Gasthaus Daniel.
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Nach einer wärmebedingten Pause können sich alle Liebhaber außergewöhnlicher Gaumenfreuden im Herbst auch wieder auf die „Schanzolade“ freuen, die beliebte Ingolstädter Jubiläums-Bierschokolade. In den beiden Geschmacksrichtungen „Pils“ und „Bockbier“ kann man die „Schanzolade“ ab sofort in den Tourist Informationen am Rathausplatz und am Hauptbahnhof erwerben. Außerdem gibt es Jubiläums-Bierkrüge, einen Bierjubiläums-Geschenkkorb und viele weitere, exklusive Souvenirs und Geschenkartikel.
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