Ingolstadt
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(ir) Feinstaub, den wir heute messen, überwachen und durch europäische
Gesetze beschränken wollen, entstammen zu einem weit geringeren Anteil aus
anthropogenen Quellen als bisher angenommen.
Es ist in erster Linie die
Meteorologie, die in der unteren Atmosphärenschicht Schwankungen und vor allem
Spitzenbelastungen verursacht.
In Süd- und Mitteleuropa verursacht die
Meteorologie eine deutlich höhere Feinstaubbelastung als in Nordeuropa. Unsere
Einflussmöglichkeiten auf die Feinstaubbelastung, insbesondere die
Überschreitung der Tagesgrenzwerte, sind äußerst begrenzt.
Es wird nicht
möglich sein, durch Richtlinien und Gesetze eine einheitliche Luftqualität in
Europa zu schaffen. Der Vergleich der Feinstaubbelastung zwischen Mailand und
London zeigt, dass sowohl der Streuungsbereich als auch die Anzahl der
Überschreitungen stark differenzieren. So wird in Mailand im Winterhalbjahr der
Grenzwert fast täglich überschritten, wohingegen in London nur selten
Überschreitungen auftreten.
Feinstaub, wie wir ihn heute messen, ist
sowohl auf anthropogene als auch auf natürliche Quellen zurückzuführen.
Gelegentlich hohe Feinstaubkonzentrationen treten beispielsweise nicht nur in
urbanen Zentren, sondern auch in ländlichen Gebieten und fernab von
Verkehrsströmen und menschlichen Siedlungen auf. Feinstaub, auch in erhöhter
Konzentration, hat die Erdatmosphäre schon immer belastet.
Alle
Feinstaubquellen, ob durch Menschen oder natürlich verursacht, tragen zur
Feinstaubbelastung der Atmosphäre bei. Auf den Verkehr ist dabei nur ein
geringer Teil der Feinstaubkonzentration zurückzuführen. Selbst an Autobahnen
und belasteten Straßen im innerstädtischen Bereich sind maximal 6 bis 8 µg/m³
der Feinstaubkonzentration auf den Verkehr zurückzuführen. Das bedeutet, dass
Tagesgrenzwertüberschreitungen der Feinstaubkonzentration können nur selten
durch verkehrsbeschränkende Maßnahmen vermieden werden können.
Seit
1.1.2005 gilt der Grenzwert von 50 µg/m³ als Tagesmittelwert.
Die
messtechnische Erfassung dieser Luftschadstoffe erfolgt durch das zuständige
Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU), Augsburg im Rahmen des lufthygienischen
Überwachungssystems Bayern.
Die Messstelle in der Rechbergstraße in
Ingolstadt ist vom Landesamt für Umwelt als verkehrsorientierter Standort
ausgewiesen.
Der Grenzwert von 50 µg/m³ als Tagesmittelwert bei 35
erlaubten Überschreitungen für Partikel (PM10) ist nur im Jahre 2006 (37
Überschreitungen) überschritten worden.
Nachdem Ende Februar 2006
aufgrund zweier landes- und auch europaweit wirksamer Inversionswetterlagen der
Tagesmittelwert für Partikel (PM10) bereits 25mal überschritten worden war
(Vergleichszeitraum 2005: 10 Überschreitungen) und sich somit für das Jahr 2006
mehr als die zulässigen 35 Überschreitungen ankündigten, sind die Arbeiten zur
Erstellung eines Luftreinhalteplanes für Ingolstadt in Zusammenarbeit mit der
federführenden Regierung von Oberbayern aufgenommen worden.
Der
Luftreinhalte-/Aktionsplan für die Stadt Ingolstadt ist nach zwei
Öffentlichkeitsbeteiligungen am 13.12.2007 vom Bayerischen Staatsministerium für
Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in Kraft gesetzt worden.
Der
Maßnahmenkatalog des Luftreinhalte-/Aktionsplanes wird nach wie vor umgesetzt.
Die Tendenz der Partikel (PM10)-Immissionen ist leicht abnehmend.
Aktuell
wurde der Grenzwert für Partikel (PM10) im Jahre 2016 1 x überschritten
(22.1.2016, 58 µg/m³).
Der Grenzwert für Partikel (PM2,5) von 25 µg/m³ als
Jahresmittelwert ist erst zum 1.1.2015 in Kraft getreten. Messungen in
Ingolstadt durch das LfU erfolgen seit Mai 2012. Der Jahresmittelwert für 2015
beträgt 14 µg/m³.
Die einschlägigen Immissionsgrenzwerte für
Stickstoffdioxid (NO2) sind zum 1.1.2010 in Kraft getreten. Eine Überschreitung
der Grenzwerte hat es in Ingolstadt noch nicht gegeben.
In der
Stadtratssitzung vom 3.12.2015 wurde beschlossen, für die angedachte
Kindertagesstätte Gerolfinger Straße/Ecke Krumenauer Straße die vorliegenden
Feinstaub- und Stickstoffdioxidkonzentrationen abzuklären.
Begründet
wurde dies mit der vorliegenden Verkehrsbelastung. In Abstimmung mit dem
Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU), Augsburg sind von diesem im konkreten
Fall Immissionsberechnungen zur Luftbelastung durchgeführt worden.
Berechnungen erfolgen immer dann, wenn eine deutliche Über- oder Unterschreitung
der Grenzwerte vorliegt. Eine messtechnische Erfassung erfolgt nur, wenn die
Konzentrationen sich im unmittelbaren Bereich der Grenzwerte bewegen.
Der
Grenzwert für Feinstaub wird an der angedachten Kindertagesstätte an den jeweils
2 Meter vom Fahrbahnrand entfernten Immissionsorten weit unterschritten. Nach
LfU-eigenen Auswertungen an verkehrsorientierten LÜB-Stationen kann außerdem bei
einem Feinstaub (PM10)-Jahresmittelwert von 21 μg/m³ und weniger davon
ausgegangen werden, dass der Grenzwert für Feinstaub (PM10) von 50 μg/m³ im
Tagesmittel nicht öfter als an den zulässigen 35 Tagen pro Kalenderjahr
überschritten wird.
Der seit dem 1.1.2015 gültige Grenzwert für Feinstaub
(PM2,5) von 25 μg/m³ im Jahresmittel und der seit dem 1.1.2010 gültige Grenzwert
für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 μg/m³ im Jahresmittel werden an den
betrachteten Immissionsorten ebenfalls nicht überschritten.
Ergänzend zu
diesen Untersuchungen wurde das Bayerische Landesamt für Umwelt vom Referat für
Gesundheit, Klimaschutz und Umwelt gebeten, entsprechende Berechnungen auch für
die Kindertagesstätte Gaimersheimer Straße/Richard-Wagner-Straße durchzuführen.
Auch hier kommt es zu keiner Überschreitung der geltenden Grenzwerte.
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(ir) Am Sonntagabend beendeten neun Aktive der Wasserwacht Ingolstadt ihre
Ausbildung zum "Wachleiter im Wasserrettungsdienst".
Aufbauend auf die
Ausbildung zum Truppführer sind die Wasserwachtler von nun an befähigt,
eigenständig Wachdienste und kleinere Einsätze zu führen.
Im
Wachleiterkurs wurden die Grundlagen der Führung, Einsatztaktik,
Dienstvorschriften sowie Rechtsgrundlagen im Wasserrettungsdienst vermittelt. An
mehreren praktischen Fallbeispielen konnten die angehenden Wachleiter im
Führungssimulationstraining ihre Führungsqualifikationen unter Beweis stellen.
Für die kommende Wachsaison stehen der Wasserwacht Ingolstadt nun 20
Wachleiter sowie insgesamt 30 Wasserretter als Wachmannschaft für die
Wachdienste am Ingolstädter Baggersee zur Verfügung.
Neben der
Absicherung zahlreicher Veranstaltungen an und auf dem Wasser leisteten die
Wasserretter im Jahr 2015 knapp 1.300 Wachstunden am Ingolstädter Baggersee.
Hierbei wurde 71 Mal Erste Hilfe geleistet, 9 Notfallpatienten wurden bis zur
Übernahme durch den Landrettungsdienst erstversorgt, und sechs erschöpfte
Schwimmer wurden mit Hilfe von Motorrettungsbooten aus dem Wasser gerettet. Zur
Bergung einer Unterwasserkamera kamen im Rahmen des Wachdienstes Taucher zum
Einsatz.
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(ir) SPD Stadtratsfraktion fordert Überprüfung der Stellenbesetzung
bei der Veranstaltungs gGmbH durch Regierung von Oberbayern.
Die SPD Stadtratsfraktion hat die Regierung von Oberbayern gebeten, das
Verfahren und die Entscheidung bei der Besetzung des Geschäftsführerpostens der
IN-Veranstaltungs gGmbH zu überprüfen. In einem Schreiben an den
Regierungspräsidenten Christoph Hillenbrand weisen die Ingolstädter
Sozialdemokraten darauf hin, dass der Bewerber aus Regensburg die Anforderungen
der Ausschreibung voll umfänglich erfüllt. Neben einem herausragenden Abschluss
als Wirtschaftsingenieur besitze er einen ebenso ausgezeichneten Abschluss in
angewandter Kulturwissenschaft und verfüge über eine 20-jährige
Führungserfahrung im Kulturbetrieb als Verwaltungs- beziehungsweise
kaufmännischer Direktor städtischer Theater.
Das könne kein anderer der
mehr als 30 Bewerber vorweisen, auch nicht der im Aufsichtsrat favorisierte
Kandidat. So werde „einschlägige Berufserfahrung in leitender Funktion,
idealerweise im Bereich Veranstaltungs- oder Kulturmanagement“ gefordert.
Idealerweise besetze man dann eine derartige Stelle auch mit dem Bewerber, der
genau darüber verfügt, meint die SPD-Stadtratsfraktion.
Die
Sozialdemokraten legen Wert auf die Feststellung, dass eine Parteizugehörigkeit
bei ihrer Haltung keine Rolle spielt. Der SPD komme es einzig und allein auf die
Qualifikation der Bewerber an, weswegen sie zum Beispiel bei der Wahl des
berufsmäßigen Stadtrats Christian Siebentritt einstimmig für den CSU-Kandidaten
votiert habe.
Siehe auch:
Ging es mit rechten Dingen zu?
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(ir) Die Stadt Ingolstadt will die Gebühren für die städtischen
Kindertageseinrichtungen erhöhen und DIE LINKE will es verhindern.
Ab dem 1. April sollen die Gebühren für die städtischen Kindergärten, Horte
und Krippen um durchschnittlich 16 Prozent steigen. Als Beispiel gibt die
Linkspartei an: Für drei bis vier Stunden täglich im städtischen Kindergarten
könnten für die Eltern statt bisher 80 nun 93 Euro fällig werden. Beim
Städtischen Hort wären es 81 statt bislang 70 Euro.
Die Linkspartei fragt
sich, ob Elternbeiträge für Kindergärten überhaupt noch zeitgemäß sind und meint
nein, denn Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Förderung der
Kindergärten und Horte gehören ebenso wie Schulen und Hochschulen zum
öffentlichen Bildungsangebot.
„Wenn Ingolstadt eine familienfreundliche
Stadt sein will, darf sich das nicht nur auf pro forma vergünstigte
Baugrundstücke erschöpfen“ so die Linke in ihrer Pressemitteilung.
Betrachtet man die demografische Entwicklung, so ist eine Erhöhung der
Kinderbetreuungsgebühren kontraproduktiv und ungefähr so zeitgemäß wie die
Einführung von Schulgeld - denn Kinder sind die beste Investition für die
Zukunft, so die Linkspartei weiter.
Denn unbestritten ist eine gute
Vorschulerziehung wegweisend für die Entwicklung eines Kindes. Die Förderung in
den ersten Lebensjahren wird von Erziehungswissenschaftlern, Hirnforschern,
pädagogischen Fachkräften, der Wirtschaft und nicht zuletzt von den Eltern
verlangt.
Und das laut Linkspartei völlig zu Recht, denn vom
Kindergartenbesuch hängt oft ab, ob Kinder aus sogenannten bildungsfernen
Haushalten Schulerfolg haben oder nicht. Rheinland-Pfalz und Berlin haben in
Folge dessen eine kostenfreie Vorschulerziehung umgesetzt. Hessen, Saarland,
Niedersachsen und NRW stellen das dritte Kindergartenjahr von Gebühren frei und
werden den Erkenntnissen und Anforderungen an Vorschulerziehung damit teilweise
gerecht.
Deshalb sollte sich nach Meinung der Linkspartei auch Ingolstadt
zur Gebührenfreiheit entschließen, anstatt Gebühren zu erhöhen. „Warum werden
Eltern von Vorschulkindern zur Kasse gebeten, während die Kosten der
Schulbildung dann auf die Allgemeinheit umgelegt werden?“ fragen die Linken.
Die Linken sind der Meinung: Die Gebührenerhöhung ist das falsche Signal für
ein familienfreundliches Ingolstadt. Bildung soll in Ingolstadt grundsätzlich
gebührenfrei sein - von Kindesbeinen an!
„Die LINKE Ingolstadt wird ein
deutliches Signal in diese Richtung setzen.“ so heißt es abschließend in der
Pressemitteilung.
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(ir) Im Sommerhalbjahr ist eine Sperrzeit der Gastronomie ab 24:00
Uhr möglich.
Für die Außengastronomie in der Altstadt kann im
Sommerhalbjahr, also vom 1. April bis 30. September, eine Sperrzeit von 24:00
Uhr und für die beiden Tage des Audi Sommerkonzerts am 22. und 23. Juli eine
Sperrzeit bis 1:00 Uhr beantragt werden. Diese gilt aber nicht generell, sondern
setzt einen individuellen Antrag des jeweiligen Gastronomen voraus. Das hat der
Ausschuss für Sport, Veranstaltungen und Freizeit in seiner letzten Sitzung
beschlossen.
Alle Gastronomiebetriebe in der Altstadt haben nun die Möglichkeit, einen
Antrag bei der Stadt Ingolstadt, Ordnungs- und Gewerbeamt, Rathausplatz 4, 85049
Ingolstadt auf Verlängerung der Außengastronomiesperrzeit zu stellen.
Unter anderem muss beachtet werden, dass Musikdarbietungen jeder Art nur bis 22
Uhr erlaubt sind, ab 23.30 Uhr dürfen draußen keine Speisen und Getränke mehr
serviert werden und ab Mitternacht dürfen sich keine Gäste mehr im
Wirtschaftsgarten aufhalten. Aufräumarbeiten, auch für die Bestuhlung, müssen
bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein.
Für die Audi-Sommerkonzerte
am 22. und 23. Juli im Klenzepark wird an den beiden Veranstaltungstagen der
Beginn der Außengastronomiesperrzeit auf 1:00 Uhr verschoben, dann darf nur bis
0:30 Uhr ausgeschenkt werden und ab 1:00 Uhr müssen die Gäste den Außenbereich
verlassen.
Um die Einhaltung der Regelung zu gewährleisten, wird der
Kommunale Ordnungsdienst verstärkt kontrollieren. Bei festgestellten Verstößen
wird die Sperrzeit für den Wirtschaftsgarten/Straßenausschank wieder auf den
alten Stand zurückgeführt, um den Schutz der Anwohner vor übermäßigen
Lärmbelästigungen zu gewährleisten.