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ELISA-Familiennachsorge sucht engagierte Ehrenamtliche als Familienhelden mit Herz in Neuburg, Ingolstadt, Pfaffenhofen und Eichstätt.
(rr) Die ELISA-Familiennachsorge, eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Neuburg und Ingolstadt, sucht dringend neue Ehrenamtliche, die Eltern von schwerst-, chronisch- und krebskranken Kindern unterstützen.
Die Initiative „Familienhelden mit Herz“ bietet die Möglichkeit, mit nur einem kleinen Zeitaufwand einen wertvollen Beitrag zur Entlastung dieser Familien zu leisten. Vorkenntnisse sind dafür nicht erforderlich – lediglich die Bereitschaft, zu helfen.
Das Familienleben mit einem kranken Kind stellt eine große Herausforderung dar, die sowohl die betroffenen Eltern als auch gesunde Geschwister fordert. Der Fokus auf die speziellen Bedürfnisse der kranken Kinder erfordert viel Zeit und Energie. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ELISA-Familiennachsorge wissen aus eigener Erfahrung, dass viele dieser Familien mehr als nur medizinische Unterstützung benötigen. Sie brauchen eine helfende Hand, ein offenes Ohr und manchmal einfach nur etwas Zeit, um den Alltag zu meistern.
Um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden, bildet ELISA-Familiennachsorge nun neue „Familienhelden mit Herz“ aus. Die nächste Schulung für interessierte Ehrenamtliche findet am Samstag, 19. Oktober 2024 in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr in der Stinnesstraße in Ingolstadt statt. Die freiwilligen Helfer erhalten eine sorgfältige Vorbereitung für ihre Einsätze und können Familien durch stundenweise Betreuung unterstützen – sei es im häuslichen Umfeld oder bei kleinen Unternehmungen wie Spaziergängen, Spielplatzbesuchen oder Ausflügen.
„Wir suchen Menschen ab 16 Jahren, die eine wertschätzende Haltung gegenüber Menschen mit Beeinträchtigungen haben und Freude am Umgang mit Kindern und Familien mitbringen“, erklärt Gabriella Aden, stellvertretende Leitung der überregionalen Offenen Behindertenarbeit bei ELISA und zuständig für den Familienunterstützenden Dienst. „Engagierte und zuverlässige Personen sind herzlich eingeladen, sich bei uns zu melden und einen wertvollen Beitrag zur Entlastung von Familien in schwierigen Lebenslagen zu leisten.“
Interessierte können sich direkt bei Gabriella Aden und Viola Kopetzki per E-Mail an
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Online-Infoveranstaltung der Agentur für Arbeit Ingolstadt und der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd.
(rr) Am Dienstag, 15. Oktober 2024, informiert eine Expertin der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen einer Onlineveranstaltung von 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr zum Thema „Rente“.
Ob Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen – in Partnerschaften sind es nach wie vor mehrheitlich Frauen, die ihre Berufstätigkeit unterbrechen. Für den beruflichen Wiedereinstieg nehmen sie oftmals reduzierte Arbeitszeiten oder eine geringfügige Beschäftigung in Kauf. Somit erwerben sie geringere Rentenansprüche und begeben sich womöglich in die finanzielle Abhängigkeit innerhalb von Partnerschaften.
Um frühzeitig auf die Gefahr finanzieller Abhängigkeiten und damit verbundene Auswirkungen auf die Rente u.a. durch Pflege und Kindererziehungszeiten hinzuweisen, informiert die Expertin der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd (DRV). Sie beleuchtet Themen wie: Was sind Anrechnungs-, Berücksichtigungs- und Beitragszeiten? Welche Auswirkungen haben Elternzeit und Pflege, Arbeitslosigkeit, Teilzeit- und Mini-Job? Lohnt es sich freiwillig Beiträge zu zahlen? Was passiert bei einer Scheidung mit den Rentenansprüchen?
Anmeldungen sind per E-Mail an
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Der berufliche Wiedereinstieg gestaltet sich trotz bestehendem Fachkräftebedarf nicht immer einfach.
(rr) Themen wie Kinderbetreuung, Bewerbungsunterlagen, der Umfang der Arbeitszeit oder die berufliche Weiterqualifizierung nach längerer Arbeitspause müssen geklärt werden.
Nadine Seipelt, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) und Inge Ziegler, Berufsberaterin im Erwerbsleben, beide von der Agentur für Arbeit Ingolstadt, laden rund um diese Fragen und Themen zu einer kostenfreien Online-Informationsveranstaltung ein.
Termin ist Mittwoch, 9. Oktober 2024, von 9:30 Uhr bis 11:00 Uhr. „Wir möchten frühzeitig und umfassend informieren und so aktiv Hilfestellung anbieten“, so Seipelt.
Die Veranstaltung findet via „Skype for Business“ statt. Bitte auf https://eveeno.com/meinwiedereinstieg2024 anmelden.
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Welcher tierliebe Vermieter hat ein Herz und vermietet sein Haus oder seine Wohnung einem jungen Paar, das regelmäßiger Arbeit nachgeht?
(rr) Nachdem einer fast 28-jährigen Frau und ihrem 31-jährigen Ehemann aufgrund Eigenbedarfs des Vermieters die Wohnung gekündigt wurde, suchen beide gemeinsam mit ihren zwei zahmen und guterzogenen Hunden eiligst eine neue Wohnung zur Miete.
Das Ehepaar hat keine Kinder und beide gehen einer Arbeit nach, die angestellte Frau ausschließlich im Homeoffice, der angestellte Mann bei Audi.
Schön wäre ein Haus mit Garten oder eine 2-3 Zimmer-Wohnung mit vorhandener Einbauküche. Wenn möglich wird eine Erdgeschosswohnung mit Garten bevorzugt, beide würden aber auch in eine andere Etage mit Balkon ziehen.
Die Mietimmobilie sollte in im Umkreis von 30 Kilometer um Denkendorf im Landkreis Eichstätt sein und die Warmmiete soll eine Höhe von 1.400 Euro nicht übersteigen.
Wer ist bereit, diesem jungen Ehepaar eine geeignete Wohnung zu vermieten? Angebote richten Sie bitte per E-Mail an
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Wenn Sie ihre Gartenarbeiten einem professionellen Landschaftsgärtner übertragen, können Sie die Kosten bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.
(rr) Das Laub leuchtet in sattem Gelb und warmem Rot. Der Herbst zeigt sich von seiner schönsten Seite. Noch ein paar Wochen bis zu den ersten Nachtfrösten. Zeit, die letzten Arbeiten auf der Terrasse und im Garten für dieses Jahr anzupacken. Sträucher schneiden, Zwiebeln für den Frühling setzen und empfindliche Pflanzen winterfest machen.
Wer die Arbeiten nicht selbst verrichten kann oder möchte, holt sich zum Beispiel von einem Landschaftsgärtner professionelle Unterstützung. Viele dieser Ausgaben rund um den Garten lassen sich in der Steuererklärung absetzen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) erläutert, welche Arbeiten geltend gemacht werden können und wieviel es vom Fiskus zurückgibt.
Wer kann von den Steuervorteilen profitieren?
Egal, ob Eigenheimbesitzer oder Mieter mit Gärtchen, beide können gleichermaßen die Kosten geltend machen. Die Immobilie muss auch nicht ganzjährig selbst genutzt werden, das heißt Zweit- und Ferienhäuser sind eingeschlossen. Diese dürfen sich sogar in der EU oder EWR befinden, solange der Hauptwohnsitz in Deutschland liegt. Eine Besonderheit gilt für Neubauten.
Gartenarbeiten sind erst dann abzugsfähig, wenn die Immobilie bewohnt wird. Daher rät Tobias Gerauer, Steuerberater und Vorstand der Lohi, erst ins Eigenheim zu ziehen und den Garten anschließend gestalten zu lassen. Das spart eine Menge Geld. Gefördert werden alle Arbeiten, die auf dem Grundstück oder angrenzenden Bürgersteig anfallen. Werden Pflanztöpfe hingegen z.B. von einer Gärtnerei abgeholt und den Winter über in Gewächshäusern eingelagert, ist der Steuerabzug nicht zugelassen.
Welche Gartenarbeiten sind steuerlich absetzbar?
Die ausgeführten Tätigkeiten sind steuerlich in haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen zu unterteilen. Es spielt keine Rolle, ob der Garten erstmalig angelegt oder umgestaltet wird. Einmalige Arbeiten, wie das Verfliesen der Terrasse, das Anbringen eines Sonnenschutzes, die Einzäunung des Grundstücks, das Gestalten der Beete, das Anlegen eines Gartenteichs, das Pflanzen einer Hecke oder Legen eines Rollrasens fallen steuerlich unter die Handwerkerleistungen. Der Herbst bietet aufgrund von Temperatur und Feuchtigkeit die optimalen Bedingungen, damit Pflanzen vor dem Winter noch gut anwurzeln und sich eingewöhnen können.
Jeder, der einen eigenen Garten hat, kennt das: Im Garten ist laufend etwas zu tun. Wiederholt anfallende Arbeiten wie Rasenmähen, Heckenschneiden, Schädlingsbekämpfung, Unkrautjäten, Pflanzen in Vlies einpacken oder Laub vom Gehweg entfernen, gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Werden sie von einem Gewerbetreibenden ausgeführt, gibt es ein Fünftel der Arbeitskosten von der Steuer zurück. Das schließt das gebührenpflichtige Entsorgen der Gartenabfälle mit ein.
Was ist steuerlich zu beachten?
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind jeweils zu 20 Prozent absetzbar, es gelten aber unterschiedliche Höchstgrenzen. Beschränkt ist die Absetzbarkeit auf Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten. Die Mehrwertsteuer und Verbrauchsmaterialien wie Treibstoff, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmittel gehören dazu. Ausgeschlossen sind die Kosten für Pflanzen, Steine und Material, das länger erhalten bleibt. Aus diesem Grund ist bei der Rechnungsstellung eine transparente und getrennte Aufstellung erforderlich, sonst lehnt das Finanzamt ab. Als Nachweise werden eine Rechnung und ein Überweisungsbeleg, zum Beispiel der Kontoauszug, benötigt. Wichtig, bei Barzahlung geht der Steuervorteil verloren!
Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen werden maximal 20.000 Euro berücksichtigt. Daraus entsteht im günstigsten Fall ein Steuervorteil von 4.000 Euro. Für Handwerkerarbeiten gilt eine Höchstgrenze von maximal 6.000 Euro. Daraus ergibt sich ein Steuervorteil von bis zu 1.200 Euro. Insgesamt können also 5.200 Euro für Gartenarbeiten eingestrichen werden. Diese Summe wird erfreulicherweise direkt von der Steuerlast und nicht vom Einkommen abgezogen.
Sollten die Handwerkerkosten den steuerlichen Jahreshöchstbetrag übersteigen, rät Tobias Gerauer, mit dem Betrieb eine Aufteilung der Rechnung auf zwei Jahre zu vereinbaren. Durch die Aufsplittung kann der Steuervorteil vergrößert und im besten Fall verdoppelt werden.
Quelle: Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
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