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(ir) Ein betagter Mann hantiert mit einer Kreissäge herum. Dabei
verletzt er sich an der Hand.
Ein 80-jähriger Mann war am
Dienstagnachmittag gegen 14:40 Uhr auf seinem Anwesen mit einer Kreissäge
beschäftigt. Dabei verletzte sich der betagte Mann an seiner Hand. Er musste
aufgrund seiner Verletzungen vom Rettungsdienst ins Klinikum Landshut verbracht
werden.
„Es wird nun
überprüft, ob der Unfall selbst verschuldet oder ob auch ein Fremdverschulden
ursächlich ist“, teilte ein Polizeisprecher mit.
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(ir) Trotz mehrfach ausgesprochenem Hausverbot wird schon wieder ein
Mann in einer Bank angetroffen.
Am Dienstagabend gegen 22:45
Uhr hielt sich trotz bestehendem Hausverbot ein 35-jähriger Pole ohne festen
Wohnsitz zum wiederholten Male im Foyer der Mainburger Sparkasse auf.
„Trotz mehrfacher
Aufforderung wollte er die Räumlichkeit nicht verlassen, wurde laut und
aggressiv, so daß er von einer Polizeistreife gefesselt und in
Sicherheitsgewahrsam genommen wurde“, teilte ein Polizeisprecher mit. Und
weiter: „Wegen des Hausfriedensbruchs wird er angezeigt. Nach der Nacht im
Polizeigewahrsam wurde er in den frühen Morgenstunden wieder entlassen.“
Weitere Berichte zu diesem Täter:
Er kann es nicht bleiben lassen
In Bank geschlafen
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(ir) Das war die erste Reaktion einer 30-Jährigen, als sie erfahren
hatte, dass sie ihre vermissten Einkäufe im Wert von 750 Euro bei der
Bundespolizei abholen kann.
Eine Frau aus dem Augsburger
Stadtteil Haunstetten hatte am vergangenen Montag Einkäufe im Wert von rund 750
Euro in einem Schließfach am Münchner Hauptbahnhof deponiert. Als sie die
Einkäufe abholen wollte, war das Schließfach leer.
Bei der
Bundespolizei am Bahnhof erstattete sie unverzüglich eine Diebstahlsanzeige.
Zuvor waren zwei Paar Schuhe, drei Paar Socken, eine Softshelljacke sowie Wachs
und Imprägnierspray und weitere geringwertige Sachen spurlos aus dem
verschlossenem Schließfach Nummer 4.663" verschwunden. Die Frau gab an, nicht
genug Kleingeld gehabt zu haben. Als sie Wechseln ging, wartete ihr
Lebensgefährte am Schließfach. Bei ihrer Rückkehr hatte der Lebensgefährte die
Tüte bereits ins Schließfach gestellt und die Türe geschlossen. Die Frau warf
das Geld ein, ruckelte an der Türe um zu prüfen, dass diese auch ordnungsgemäß
verschlossen war. Anschließend schrieb sich das Paar noch die Schließfachnummer
auf, für den Fall, dass der Schlüssel verloren ging. Als sie die Einkäufe etwas
später abholen wollten, war das Schließfach leer.
Eine Sichtung der
Videoaufzeichnung ergab, dass die Gegenstände in das Schließfach Nummer 4.663
gestellt, später jedoch das leere Schließfach daneben mit Nummer 4.659 versperrt
worden war. Die Aufzeichnung zeigt weiter, dass die Schließfachtüre der Nummer
4.663 wenig später von einem unbekannten Reisenden geöffnet wurde. Offenbar
erkannte er das darin befindliche Gepäck, und suchte sich für seine Sachen ein
anderes leeres Schließfach.
An der nunmehr geöffneten Schließfachtür
Nummer 4.663 kam eine halbe Stunde später eine zunächst unbekannte Frau vorbei.
Sie erkannte die Tüte, stoppte und entnahm sie aus dem Schließfach. Als die Frau
die Schließfachanlage verließ, hatte sie die Einkauftüte nicht mehr dabei.
Offensichtlich hatte sie die Tüte in einem nichtvideoüberwachten Bereich in
einem anderen Schließfach deponiert, da auch keine andere Person mit der weißen
großen Plastiktüte im fraglichen Zeitraum die Anlage verlassen hatte.
Die
Bundespolizisten hatten von der des Diebstahls verdächtigen Frau ein
Fahndungsbild erstellt. Sie hegten die Hoffnung, dass die markant aussehende
Tatverdächtige, beim Auftauchen am Hauptbahnhof erkannt würde.
Am
vergangen Samstag erkannte eine Polizeistreife im Hauptbahnhof eine Frau, die
der auf dem Foto zum Verwechseln ähnlich sah. Es stellte sich heraus, dass es
sich um eine wohnsitzlose Rumänin handelte, die ihr Zelt, in dem sie
übernachtet, regelmäßig in ein Schließfach sperrt. Zudem führte die 26-Jährige
drei Schließfachschlüssel mit. Bei der Nachschau entdeckten die Beamten im
Schließfach Nummer 4.569 einen Geigenkoffer samt, einen schwarzen Koffertrolley,
einen Rucksack mit Kleidung sowie einen Gehstock. In Schließfach Nummer 4.621
befanden sich eine Einkaufstüte mit Kleidung und Lebensmitteln, ein blauer
Rucksack, ein Fahrradhelm, ein kupferfarbenes Schild mit Hirschmotiv sowie eine
Tagesdecke. In Schließfach Nummer 4.478 fanden die Bundespolizisten die
Einkaufstüte der Haunstettenerin samt aller vermissten Gegenstände. Außerdem
befanden sich dort noch ein leerer Koffertrolley, mehrere PVC-Trinkbecher vom
Stadtlauf München, ein rot-schwarzer Rucksack mit Kosmetika und Kleidung sowie
ein Schlafsack. Es wird nun abgeklärt, woher die Gegenstände stammen.
Die
Rumänin gab bei ihrer Vernehmung zu, die Gegenstände aus dem Schließfach
genommen zu haben. Als nach rund 20-minütigem Warten jedoch niemand erschien,
habe sie die Tüte, die sie nicht entwenden wollte, eingesperrt. Sie war in der
Situation überfordert, wollte später einen Polizisten deswegen fragen.
Noch am Samstagnachmittag informierten die Bundespolizisten die 30-Jährige aus
Haunstetten über das Auffinden ihrer Gegenstände und konnten diese, nach
Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I, bereits wieder zurückgeben.
"Die Wanderschuhe sind für meinen Freund und mich. Sie haben alleine fast
450 Euro gekostet. Der Wanderurlaub ist nun gerettet", meinte die Frau bei der
Übergabe zu den Beamten.
Gegen die 26-jährige Rumänin wird nun wegen
Diebstahls ermittelt.
Eine dringende Bitte der Bundespolizei:
- Vor dem Verschließen der Schließfachtür stets kontrollieren, ob sich Ihre
Sachen auch wirklich darin befinden. Leider kommt es immer wieder vor, dass
leere und somit falsche Schließfächer verschlossen werden.
- Stets die Türe auf
ordnungsgemäßes verschließen kontrollieren.
- Immer die Schließfachnummer
aufschreiben. Falls der Schlüssel verloren geht oder entwendet wird, kommt man
schneller an die eingesperrten Sachen.
- Personen, die sich über einen
längeren Zeitraum ohne erkennbare Absicht etwas einzuschließen oder abzuholen
bei den Schließfächern aufhalten, sollten der Schließfachaufsicht oder der
Bundespolizei gemeldet werden.
- Sollte das Schließfach trotz aller
Vorsichtsmaßnahmen beim Abholen leer sein oder sich darin gar andere als die
eingesperrten Gegenstände befinden, sollte unverzüglich die Bundespolizei
informiert werden.
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(ir) Zum Verhängnis wurde einer vierköpfigen Familie aus dem Landkreis
Eichstätt eine Floßfahrt auf der Donau.
Am Sonntagnachmittag
wollte die Familie mit dem Floß in der Kelheimer Fischergasse anlegen und
unterschätzte dabei allerdings die Strömung. Da sie es nicht mehr rechtzeitig
schafften an Land zu kommen, sprangen alle Personen in die Donau und konnten
selbständig ans Ufer schwimmen.
Das Floß sowie die Rucksäcke trieben auf der Donau weiter.
„Die Feuerwehr und die Wasserwacht Kelheim waren vor Ort und kümmerten sich um
die Bergung der Sachen“, teilte die Polizei mit.
Komplett durchnässt aber
froh, dass alles glimpflich abgelaufen ist, trat die Familie anschließend die
Heimfahrt an.
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(ir) Betrunkener Mofafahrer ist auf Autobahn unterwegs. Doch das sind
nicht das einzige vergehen.
Am Sonntagmorgen gegen 8:45 Uhr
wurde der Polizei mitgeteilt, dass auf der A 93 in Fahrtrichtung Regensburg
zwischen den Anschlussstellen Siegenburg und Abensberg ein langsam fahrender
Rollerfahrer unterwegs sei. Die eingesetzte Streife der Mainburger Polizei
konnte den fraglichen Zweirad-Piloten aufgreifen. Der 58-jährige Mann aus
Abensberg war mit seinem Mofa auf dem Standstreifen im Bereich des Parkplatzes
Großmus unterwegs. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Polizisten
fest, dass der Mofafahrer erheblich alkoholisiert unterwegs war und deswegen
massive Gleichgewichtsstörungen hatte. Außerdem war die Haftpflichtversicherung
des Mofas bereits seit Ende Februar 2016 abgelaufen.
Bei dem Mann wurde im
Mainburger Krankenhaus eine Blutentnahme durchgeführt. Das Mofa musste von einem
herbeigerufenen Abschleppdienst versorgt werden. Der Mann wurde zur weiteren
Überprüfung nach Hause verbracht. Ihn erwartet noch eine Anzeige wegen
Trunkenheit im Verkehr, sowie wegen Verstöße gegen das
Pflichtversicherungsgesetz und die Straßenverkehrsordnung.
„Führerschein
brauchte keiner sichergestellt werden, er hat keinen“, so ein Polizeisprecher.
Und weiter: „Das Verhalten des Mannes war extrem gefährlich, auf die
Autobahn dürfen nur Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h. Das schafft kein Mofa.“
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