Eichstätt
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(ir) Damit man im Ernstfall bestens versorgt ist, bietet das Rote
Kreuz einen Erste Hilfe-Kurs an.
Viele Notfälle passieren in
der Arbeit oder in der Freizeit. Darum ist es notwendig, dass möglichst viele
Menschen in Erster Hilfe ausgebildet werden. Da sich Verletzte in Notsituationen
oft selbst nicht helfen können und auch selbst nicht in der Lage sind, Hilfe
herbeizuholen, ist deren Leben und Gesundheit ohne das sofortige Eingreifen von
Ersthelfern in Gefahr. Die richtige Erste Hilfe kann Leben retten. Das BRK
schult nicht nur theoretisch in Erster Hilfe, sondern bietet auch viel Zeit und
Raum in praktischer Schulung und Übung.
Der Kurs ist für betriebliche Ersthelfer, Fachübungsleiter,
Führerscheinanwärter aller Klassen und Voraussetzung für medizinische
Ausbildungen sowie sonstige Interessierte. Möglicherweise werden die Kosten von
35 Euro von der Berufsgenossenschaft übernommen.
Der BRK-Kreisverband
Eichstätt bietet am Samstag, 11. Juni von 9:00 Uhr bis zirka 17:00 Uhr einen
Erste Hilfe Kurs in der Kipfenberger Rettungswache in der Kindinger Straße 28
an.
Über eine Anmeldung unter der Telefonnummer (0 84 21) 97 57-0 oder
per E-Mail an
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(ir) Kein E-Mail-Empfang im Landratsamt Eichstätt.
Wegen Problemen am E-Mail-Server konnte das Landratsamt Eichstätt samt seiner
Dienststellen in der Zeit von Dienstag um 18:00 Uhr bis Donnerstag gegen 12:00
Uhr keine E-Mails empfangen.
Da die Absender der Mails teilweise keine Fehlermeldung erhalten
haben, bittet das Landratsamt darum, die in dem genannten Zeitraum an das
Landratsamt Eichstätt verschickten E-Mails erneut zu senden.
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(ir) In Wellheim und Beilngries finden Auftaktveranstaltungen statt.
Arbeit ist auch für Geflüchtete der Schlüssel zur
gesellschaftlichen Integration in Deutschland. Sie ist entscheidend für die
menschliche Würde und sie ermöglicht finanzielle Unabhängigkeit. Es kommt für
Geflüchtete ferner hinzu, dass eine Integration in den Arbeitsmarkt eine
wesentliche Voraussetzung für den längerfristigen Aufenthalt in Deutschland sein
kann. Deshalb misst die Landesregierung der Integration von Flüchtlingen eine
maßgebliche Bedeutung in den Arbeitsmarkt zu.
Darüber hinaus stellen die Zugewanderten gerade in den ländlichen, von
Abwanderung und dem Demographischen Wandel und seinen Folgen betroffenen Räumen,
ein großes Potenzial für die oftmals von Fachkräftemangel betroffenen
Unternehmen dar.
Mittels unterschiedlicher Formate wie
Informationsveranstaltungen, Workshops etc. sollen Fragen rund um das Thema Wege
von Flüchtlingen in die Arbeitswelt geklärt sowie potenziell bestehende Hürden
abgebaut werden. Zudem soll es weitere Veranstaltungen zu spezifischen Themen
wie etwa Praktikum und Ausbildung, Berufsanerkennung oder Interkulturelle
Kompetenz geben.
Die Auftaktveranstaltung des Projektes „Wege in die
Arbeitswelt“ dient der Vermittlung von Basisinformationen durch Experten und
richtet sich an alle Unternehmen und ehrenamtlich engagierte Bürger der Region.
Für den südlichen Teil des Landkreises Eichstätt findet die Veranstaltung am
Dienstag, 19. Juli um 19:00 Uhr im Wellheimer Pfarrheim statt. Für den
nördlichen Teil des Landkreises sowie den übrigen Gemeinden der
Altmühl-Jura-Region (Landkreise Roth und Neumarkt) findet die Veranstaltung am
Donnerstag, 21. Juli um 19:00 Uhr im Haus des Gastes in Beilngries statt.
Die Ehrenamtskoordinatorin des Landkreises Eichstätt, die Lokale
Aktionsgruppe Altmühl-Donau e.V. sowie die Regionalmanagementinitiative
Altmühl-Jura haben sich mit diesen Veranstaltungen zum Ziel gesetzt, die
Unternehmen und die Zugewanderten zusammenzubringen. Darüber hinaus haben die
Unternehmen und Ehrenamtlichen im Rahmen des Projektes die Möglichkeit auf die
thematisch inhaltliche Ausrichtung des Projektes Einfluss zu nehmen
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(ir) Zusammen mit dem Regierungspräsidenten und dem Landrat auf der
Suche nach zarten Schönheiten und tierischen Rasenmähern.
Eine
gemeinsame Veranstaltung des Zweckverbands Naturschutzgroßprojekt Altmühlleiten,
der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Eichstätt und der Regierung von
Oberbayern führt im Rahmen der diesjährigen BayernTour Natur auf eine Wanderung
in die Gungoldinger Wacholderheide.
Unter der Leitung von Christina
Fehrmann, der Projektleiterin des Naturschutzgroßprojekts Altmühlleiten und
Herrn Geyer, dem Gebietsbetreuer Altmühljura und Beweidungsmanager für den
Landkreis Eichstätt, können große und kleine Naturliebhaber die Besonderheiten
der größten als Naturschutzgebiet ausgewiesenen Wacholderheide Bayerns
kennenlernen. Viele seltene und bedrohte Spezialisten aus dem Tier- und
Pflanzenreich nennen die Gungoldinger Wacholderheide ihre Heimat.
Der
Regierungspräsident Christoph Hillenbrand und Landrat Anton Knapp laden herzlich
am Donnerstag, den 2. Juni von 15:00 Uhr bis zirka 18:00 Uhr zu dieser für
Familien geeigneten Wanderung in die Gungoldinger Wacholderheide ein. Die
Wanderung ist nicht barrierefrei heißt es in der Pressemeldung.
Treffpunkt
ist der Parkplatz an der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt, St. Marienstraße 16 im
Waltinger Ortsteil Gungolding.
Für diese spannende und kostenfreie
Veranstaltung können Sie sich umgehend anmelden.
Ihre Ansprechpartner hierzu
und bei sonstigen Fragen sind Christina Fehrmann, Telefonnummer (0 84 21) 70-2
99, E-Mail:
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(ir) Im Rahmen von Sonnwend- oder sonstigen Lagerfeuern darf
ausschließlich trockenes, naturbelassenes Holz direkt aus dem Wald verbrannt
werden.
Bei Kontrollen im Landkreisgebiet musste das
Landratsamt Eichstätt feststellen, dass vor allem im Rahmen von Sonnwendfeuern
neben unbehandeltem Holz auch Abfall, insbesondere lackierte oder imprägnierte
Tür- und Fensterstöcke, Wandverkleidungen, Böden, lackierte Bretter,
Furniermöbelteile, Dämmstoffe, beschichtete Spanplatten bis hin zur
Plastikfolie, zur Verbrennung bereitgehalten wird.
Das Landratsamt Eichstätt weist vorsorglich darauf hin,
dass es verboten ist, Abfälle außerhalb zugelassener Abfallentsorgungsanlagen zu
verbrennen, anderweitig zu behandeln oder zu lagern.
Nachfolgend
exemplarisch genannte Materialien sind nicht als naturbelassenes Holz anzusehen:
Sämtliches Bau- und Abbruchholz, Zaunlatten, lackiertes Holzmaterial,
Obstkisten, Schalungsmaterialien, Thujenschnittmaterial, Paletten, Tische,
Stühle oder sonstiger holziger Hausrat, etc.
Im Übrigen sind die
Anforderungen der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) einzuhalten,
für deren Vollzug die jeweilige Gemeinde zuständig ist.
Das Landratsamt
Eichstätt macht darauf aufmerksam, dass ordnungswidrig handelt, wer entgegen §
28 Absatz 1 KrWG Abfälle außerhalb einer dafür zugelassenen
Abfallentsorgungsanlage behandelt, zum Beispiel verbrennt, lagert oder ablagert.
Verstöße werden mit empfindlichen Geldbußen geahndet. Unter Umständen wird sogar
der Tatbestand einer Straftat erfüllt.
Sollten sich an Sonnwendfeuerplätzen
Abfälle befinden, sind diese unverzüglich aus der Feuerstätte zu entfernen und
einer Wiederverwertung beziehungsweise einer geordneten Entsorgung zuzuführen.
Nach § 7 Absatz 1 Nr. 12 der Verordnung über den Naturpark Altmühltal vom 16.
September 1994 bedürfen offene Feuer innerhalb der Schutzzone der Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist rechtzeitig, also mindestens 3 Wochen vor dem geplanten
Termin, bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Eichstätt zu
beantragen. Bei Zuwiderhandlung ist mit einem Bußgeld zu rechnen.
Des
Weiteren weißt das Landratsamt Eichstätt darauf hin, dass nach Artikel 17
BayWaldG offene Feuerstätten, die näher als 100 Meter zum Wald errichtet oder
betrieben werden sollen, der Erlaubnis bedürfen.
Diese Erlaubnis ist beim
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, Außenstelle
Eichstätt, Residenzplatz 12, 85072 Eichstätt zu beantragen.
Das Landratsamt
Eichstätt kontrolliert die Einhaltung der Verpflichtungen nach dem Abfallgesetz
regelmäßig.