Ingolstadt
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Foto: THI
Die Technische Hochschule Ingolstadt (THI) setzt ihren internationalen Kurs fort: Bei einem Besuch an der THI informierte sich jüngst die äthiopische Ministerin für Wissenschaft und Technik, Demitu Hambisa, über Kooperationsmöglichkeiten zwischen der THI und Äthiopien in den Bereichen Lehre und Forschung.
Im Bereich der Forschung ist eine Kooperation im Bereich Erneuerbare
Energien angedacht. Zum einen, so der Konsens beim Delegationsbesuch, könne die
THI bei der Konzeption bzw. beim Aufbau von Laboreinrichtungen zum Thema
Solarenergie in Äthiopien unterstützen. Für diese Art der Energiegewinnung
besteht in Äthiopien großes, bisher kaum genutztes Potenzial. Zum anderen wolle
man gemeinsam mit der Addis Ababa University of Science and Technology
untersuchen, wie die ländliche Bevölkerung in Äthiopien besser mit Strom
versorgt werden kann. Grundlage hierfür ist die Tatsache, dass 99 Prozent der
ländlichen Bevölkerung keinen Zugang zu Strom besitzt. Was die Kooperation der
THI mit Äthiopien im Bereich der Lehre anbelangt, so ist hier langfristig der
Austausch von Gastdozenten geplant.
Im Nachgang zum Besuch der äthiopischen
Delegation in Ingolstadt wird nun eine Kooperationsvereinbarung, ein sogenanntes
Memorandum of Understanding, erarbeitet.
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Am Dienstag, 23. Juni 2015, findet in der Zeit von 14:00 bis 17:00 Uhr auf dem
Gelände der Firma „Fahrrad Brenner“ am Ingolstädter Unterlettenweg 5 eine
gemeinsame Veranstaltung von Verkehrswacht, der Redaktion „plus 60“ und der
Polizeiinspektion Ingolstadt, zum Thema „Senioren sicher & mobil“ statt. Dabei
geht es in erster Linie um das sichere Radfahren, insbesondere im Stadtgebiet
von Ingolstadt.
Im Rahmen der Veranstaltung bietet das Fachgeschäft „Optik
Reichhart“ auch kostenlose Sehtests an. Außerdem können Probefahrten mit E-Bikes
durchgeführt werden. Zudem winken glücklichen Gewinnern attraktive Preise bei
einer Verlosung.
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Qualität ist für die Stadt bei der Verpflegung der Kinder in
Kindertageseinrichtungen und Schulen das wichtigste Anliegen. In der letzten
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses wurde deshalb nach langer Diskussion
über die Auftragsvergabe für die Mittagsverpflegung entschieden. Der zeitliche
Zusammenfall dieser Entscheidung mit einer RTL-Reportage zum Thema Großküchen
löst an verschiedenen Stellen nachvollziehbare Besorgnis aus. Den Ausführungen
sei vorangestellt, dass die Stadt Ingolstadt zu keinem Zeitpunkt mit einer der
in diesem Bericht benannten Firmen zusammengearbeitet hat und dies
selbstverständlich auch nicht tun wird. Trotzdem möchte die Stadtverwaltung
diese Gelegenheit nutzen, alle Interessierten transparent über die
Vorgehensweise und die Qualität der Verpflegung in unseren Einrichtungen zu
informieren.
Die Stadt Ingolstadt verpflegt derzeit in ihren
Kindertageseinrichtungen und im Rahmen der Schulverpflegung täglich rund 2.000
Kinder. Erklärtes Ziel aller Mitwirkenden hierbei ist es, qualitativ
hochwertiges, gesundes und schmackhaftes Essen für Kinder anzubieten und
gleichzeitig jedem Kind die Teilnahme am Mittagessen zu ermöglichen.
Entsprechend den Gegebenheiten vor Ort und in stets enger Abstimmung mit den
Einrichtungsleitern und Eltern vor Ort wurden deshalb in der Vergangenheit
maßgeschneiderte Lösungen für die einzelnen Einrichtungen erarbeitet. Die
Elternbefragungen zum Essen in den städtischen Einrichtungen lieferten deshalb
in der Vergangenheit stets positive Ergebnisse.
Durch das Gesamtvolumen der
Mittagsverpflegung greifen europarechtliche Vorschriften, die eine Ausschreibung
dieser Aufträge zwingend erforderlich machen. Die Ausschreibung betrifft dabei
nur die angelieferten Essenskomponenten. Frische Bestandteile wie z. B. Salate
und Obst werden nach wie vor in der Einrichtung selbst ergänzt.
Im Referat
für Kultur, Schule und Jugend wurde deshalb in enger Zusammenarbeit allen
beteiligten Ämtern und unter Einbeziehung des Referats für Gesundheit, Umwelt
und Klimaschutz ein Leistungsverzeichnis erarbeitet, das vor Beginn der
Ausschreibung den zuständigen Ausschüssen vorgelegt wurde.
Vorgegebene
Kriterien waren z.B.:
- Strenge Vorgaben hinsichtlich der eingesetzten Lebensmittel, um eine überdurchschnittliche Lebensmittelqualität sicherzustellen (Conveniencegrad, Obst und Gemüse der Handelsklasse 1, keine Instantprodukte, ausschließlich natürliche Bindemittel uvm.)
- Hohe Anforderungen an eine vollwertige, bedarfsgerechte und abwechslungsreiche Speiseplangestaltung in Anlehnung an die DGE-Qualitätsstandards (gleichzeitig Berücksichtigung von Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeiten und religiösen Aspekten)
- Sicherheits- und Qualitätsmanagement-Vorgaben (HACCP-Konzept, zertifizierte Lieferanten, Qualitätsaudits, Qualitätsmanagement)
Auf Basis dieses Leistungsverzeichnisses konnten Interessenten Angebote bei
der Stadt Ingolstadt einreichen. Die definierten Voraussetzungen waren dabei
zwingend einzuhalten. Die Angebotsbewertung im Hinblick auf die
Qualitätskriterien (Geschmack, Optik, Haptik, Entsorgungskonzept) erfolgte
anhand einer Bewertungsmatrix durch ein Bewertungsgremium, das sich aus
Mitarbeitern der Verwaltung, Eltern und einem Schulleiter zusammensetzte. So hat
die Stadt Ingolstadt versucht, den engen Rahmen eines
EU-Ausschreibungsverfahrens möglichst offen und transparent zu gestalten. Die
gestrige Auftragsvergabe erfolgte nun auf Basis dieses Auswahlprozesses.
Der
persönliche Kontakt zu den Eltern ist der Stadtverwaltung sehr wichtig. Probleme
und Wünsche können deshalb jederzeit direkt in den Einrichtungen vorgebracht
werden. Außerdem bietet die Verwaltung interessierten Eltern gerne an, das
Leistungsverzeichnis einzusehen und sich so selbst von der Qualität ihres
Verpflegungskonzeptes zu überzeugen.
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Oft stellt sich die Frage, ob man sich eine ausländischer Bildungs- und
Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen kann.
Jahrzehntelang
arbeiteten Ärztinnen als Produktionshelferinnen und Mathelehrer als
Reinigungskräfte. Ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen wurden nicht als
eine potentielle Ressource angesehen. Diese Sichtweise änderte sich erst mit der
aktuellen Diskussion über den ansteigenden Fachkräftemangel vor dem Hintergrund
des demographischen Wandels in Deutschland.
2012 trat das Gesetz zur
Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener
Berufsqualifikationen in Kraft. 2013 wurde es auch in Bayern umgesetzt. Die
Gesetze sehen vor, dass Inhaber und Inhaberinnen eines ausländischen Bildungs-
und Berufsabschlusses einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren
erhalten.
Am Dienstag, 23. Juni 2015 findet von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
eine Informationsveranstaltung für Betroffene und Multiplikatoren in der
Ingolstädter Volkshochschule statt. Dabei erfahren die Besucher, wie und wo sie
ihre Ansprüche durchsetzen können. Die Informationsveranstaltung mit der
Referentin Yuliya Gorbunova von der Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-
Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns (AGABY) findet im Saal EG statt und
der Eintritt ist kostenlos.
Um eine
Voranmeldung unter der Telefonnummer (08 41) 3 05 – 18 54 wird gebeten.
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Auch wenn die Temperaturen aktuell nicht zum typischen Badespaß in den Seen
der Region passen, so weist die Wasserwacht aus immer wiederkehrenden Anlässen
gerne auf die 20 Baderegeln hin.
„Baden ist ein interessanter und
sportlicher Zeitvertreib, jedoch durch falsches Verhalten kann der Badespaß
schnell zu riskanten Situationen führen“, so ein Sprecher der Wasserwacht.
Die 20 Baderegeln sind so etwas wie das Einmaleins für einen ungetrübten
Badespaß und wer die Regeln beachtet, vermeidet unnötiges Risiko für sich und
andere.
Die Baderegeln können unter folgendem Link selbst ausgedruckt
werden:
https://www.wasserwacht.de/cache/download/id/23/Baderegeln_der_Wasserwacht.pdf
Außerdem sind die Plakate DIN-A2-Format an den meisten Wachstationen der
Wasserwacht auf Anfrage erhältlich.