Ingolstadt
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Öffnungszeiten der Stadtteilbücherei Südwest während der Pfingstferien.
(ir) Die Stadtteilbücherei Südwest ist während der Pfingstferien von Dienstag, 25. Mai 2021 bis Freitag, 4. Juni 2021 werktags von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet.
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Nach dem Motto „Doppelt hält besser“, sind jetzt zwei Frauen an der Spitze des Bürgerhauses.
(ir) Den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und auch den Besuchern und Besucherinnen vertraut und doch in der Rolle als Leiterinnen des Bürgerhauses ganz neu sind Silvia Leithner und Wiltrud Nosse. Die beiden langjährigen Stellvertreterinnen von Peter Ferstl leiten seit 1. Mai das Bürgerhaus als Tandem. Die Stadt Ingolstadt geht damit einen neuen innovativen Weg, Führungsaufgaben zu teilen.
Seit 13 Jahren sind beide in verschiedenen Bereichen im Bürgerhaus aktiv, anfangs als Projektmitarbeiterinnen für das Mehrgenerationenhaus und das Modellprojekt Innovative Altenhilfe. Der abwechslungsreiche Arbeitsalltag, die vielen interessanten Kontakte zu den freiwillig Engagierten und letztendlich das Team sprachen für die Übernahme von festen Aufgabenbereichen im Bürgerhaus. Wiltrud Nosse übernahm das Kinderportal der Stadt Ingolstadt kidnetting.de, Silvia Leithner wechselte in den Aufgabenbereich des Seniorenbüros.
Nachdem sie sich seit Jahren die Stellvertretung teilten, sich gegenseitig kennen und schätzen, war die gemeinsame Bewerbung um die Leitung nur ein logischer Schritt. Die Leitung im Tandem bietet nicht nur fachlich einen Vorteil, sondern auch ganz praktisch. Mit Silvia Leithner als Ansprechpartnerin für das Bürgerhaus Neuburger Kasten und Wiltrud Nosse für das Bürgerhaus Alte Post ist immer eine Verantwortliche vor Ort.
Sie möchten immer ein offenes Ohr für die Ingolstädter Bevölkerung, bestehende und neue Kooperationspartner, aber auch Kollegen der Stadtverwaltung haben. Gemeinsam mit dem Team wird auch in Zukunft an den vielfältigen Themen des sozialen Engagements und der gesellschaftlichen Verantwortung weitergearbeitet.
Aktuell sind die Etablierung des Pflegestützpunkts, der Aufbau des Zentrums für lokales Freiwilligenmanagement und die hoffentlich baldige Wiederöffnung der Häuser für die Gruppe die Schwerpunkte der neuen Leitung. „Das letzte Jahr hat uns gezeigt, wie wichtig und wertvoll soziale Kontakte sind. Wir hoffen sehr, dass wir bald unter Beachtung der aktuell geltenden Regeln wieder viele interessante Gespräche und Begegnungen in unseren Häusern ermöglichen können“, so die beiden Leiterinnen.
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Im Zusammenhang mit der Öffnung der Außengastronomie weist die Stadt Ingolstadt nochmals zur Klarstellung darauf hin, welche Tests zulässig sind.
(ir) Grundsätzlich sind Ergebnisse eines PCR-Tests, eines POC-Antigentests (Schnelltest) und eines Selbsttests unter Aufsicht zugelassen. Für alle gilt jedoch eine zeitliche Befristung.
Bei einem PCR-Test darf das Ergebnis des Tests nicht älter als maximal 48 Stunden sein, der POC-Antigentest maximal 24 Stunden.
Die Selbsttests müssen unter „Aufsicht“ des Betreibers (Vier-Augen-Prinzip) durchgeführt werden. Verwendet werden kann ein Selbsttest mit dafür in Deutschland zugelassenen Antigenschnelltest zur Laienanwendung. Nicht zulässig ist es, einen bereits zuhause durchgeführten Selbsttest mitzubringen. Ob die Selbsttests von den Betreibern bereitgestellt werden oder von den Kunden mitgebracht werden müssen, legen die Betriebe im Rahmen der Kommunikation mit ihren Kunden fest.
Die notwendigen AHA Regeln sind bei Durchführung des Selbsttests unbedingt einzuhalten und Wartebereiche außerhalb der Außengastronomiefläche vorzusehen. Dabei muss das Hygienekonzept Menschenansammlungen wirksam verhindern. Details sind im Rahmenkonzept „Gastronomie“ des Freistaates dargestellt.
Erst nachdem der Selbsttest vor Ort ein negatives Ergebnis erbracht hat, darf der Gast im Außenbereich der Gastronomie Platz nehmen. Wird eine Coronavirus-Infektion feststellt, muss die betroffene Person alle Kontakte so weit wie möglich vermeiden, und das Selbsttestergebnis durch einen PCR-Test überprüfen lassen.
Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, ist durch den Gaststättenbetreiber immer eine Dokumentation mit Angaben von Namen und Vornamen und einer sicheren Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) je Hausstand und mit Angabe des Zeitraums des Aufenthaltes zu führen. Die Erhebung der Kontaktdaten kann auch in elektronischer Form erfolgen, soweit dabei eine hinreichend präzise Dokumentation der Daten sichergestellt ist.
Hierzu hat sich der Freistaat Bayern für den Einsatz der Luca-App entschieden. Die technischen Voraussetzungen, also die Anbindung der Luca-App an das EDV-System des Ingolstädter Gesundheitsamtes sind geschaffen. Damit kann die App zur Kontaktnachverfolgung auch in Ingolstadt von Betreibern, Gästen und Bürgern genutzt werden, wozu die Stadt Ingolstadt aufruft.
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Seit Beginn der Impfkampagne wurde in Ingolstadt 75.900 Impfdosen verabreicht.
(ir) Das Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt meldete am heutigen Montag, 17. Mai 2021 für die Einwohner Ingolstadts 272 Personen, die aktuell mit dem Coronavirus infiziert sind. Seit Ausbruch der Pandemie sind 5.488 Ingolstädter genesen und 105 Infizierte verstorben.
Vier neue Fälle kamen seit der gestrigen Meldung dazu.
Die 7-Tages-Inzidenz für Ingolstadt beträgt
laut LGL Bayern 101,2 (Stand Montag, 17. Mai 2021 um 8:00 Uhr)
laut RKI 101,2 (Stand Montag, 17. Mai 2021 um 0:00 Uhr)
Die Inzidenz bildet die Fälle der vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner ab. Nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist der maßgebliche Inzidenzwert der des Robert-Koch-Instituts.
Im Klinikum Ingolstadt werden derzeit 48 Patienten behandelt, die COVID-19 positiv sind. Acht Patienten liegen auf der Intensivstation, drei davon müssen beatmet werden. Stand Montag, 17. Mai 2021 um 7:30 Uhr. Hinweis: Im Klinikum Ingolstadt werden nicht nur Ingolstädter, sondern auch Patienten von außerhalb behandelt.
Impfungen: Seit Beginn der Impfkampagne am 27. Dezember 2020 wurden in Ingolstadt an den zwei Standorten des Impfzentrums, den mobilen Teams, im Klinikum und den Arztpraxen insgesamt rund 75.900 Dosen verimpft. Davon rund 63.600 Erstimpfungen und rund 12.300 Zweitimpfungen.
Die Zahlen erfassen Impfungen bis einschließlich Sonntag, 16. Mai 2021. Dies entspricht einer rechnerischen Impfquote von rund 46 Prozent (Erstimpfungen) und rund 9 Prozent (Zweitimpfungen), gerechnet auf die Gesamtbevölkerung. Zur Ermittlung der Impfquote werden die verimpften Dosen auf die Gesamtbevölkerung umgerechnet (137.392 Einwohner, amtliche Statistik zum 31. Dezember 2019). Über die vorgeschriebene priorisierte Impfung von Berufsgruppen (zum Beispiel Pflegekräfte, medizinisches Personal, etc.) werden auch Personen geimpft, die zwar in Ingolstadt arbeiten, aber nicht hier wohnen.
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Gesundheitsministerium erteilt Einverständnis: Weitere Öffnungsschritte in Ingolstadt ab Montag, 17. Mai 2021 möglich.
(ir) Am Sonntagnachmittag hat das Bayerische Gesundheitsministerium aufgrund des Antrags der Stadt Ingolstadt vom Freitag sein Einvernehmen zu weiteren Öffnungsschritten erteilt.
Dieses Einvernehmen war erforderlich, damit die Stadt Ingolstadt im Rahmen einer Allgemeinverfügung weitere Öffnungsschritte (nach § 27 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) erlauben kann.
Dies ist heute Nachmittag geschehen – die Allgemeinverfügung ist unter www.ingolstadt.de/amtliche abrufbar.
Ab Montag, 17. Mai 2021 um 0:00 Uhr gelten folgende weitere Öffnungsschritte:
Eine Öffnung der Außengastronomie ist zulässig bis 22:00 Uhr.
Die im „Rahmenkonzept Gastronomie“ festgelegten Schutz- und Hygienemaßnahmen müssen eingehalten werden, Gäste müssen vorher einen Termin buchen und einen negativen Test vorlegen, wenn Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen. Generell sind dabei die aktuellen Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln einzuhalten. Ebenso sind die Kontaktdaten zur Nachverfolgung zu dokumentieren.
Eine Öffnung von Theatern, Konzert und Opernhäusern sowie Kinos ist zulässig.
Die im „Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen“ beziehungsweise im „Rahmenkonzept für Kinos“ festgelegten Schutz- und Hygienemaßnahmen müssen eingehalten werden. Besucher müssen einen negativen Test vorlegen.
Der kontaktfreie Sport im Innenbereich sowie der Kontaktsport unter freiem Himmel sind zugelassen. Die „Rahmenkonzept Sport“ festgelegten Schutz- und Hygienemaßnahmen müssen eingehalten werden. Alle Teilnehmer müssen einen negativen Test vorlegen. Auf nochmalige Rückfrage im Gesundheitsministerium müssen Fitnessstudios weiterhin geschlossen bleiben.
Anerkannt als Test werden höchstens vor 24 Stunden vorgenommene POC-Antigentests oder Selbsttests oder vor höchstens 48 Stunden vorgenommene PCR-Tests.