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Der Schwellenwert von 100 wurde in Ingolstadt an drei Tagen überschritten.
(ir) Das maßgebliche Robert-Koch-Institut meldet für die 7-Tages-Inzidenz heute einen Wert von 107,7 für die Stadt Ingolstadt. Damit liegt die Inzidenz für drei Tage in Folge über dem Schwellenwert. (Dienstag: 109,5, Mittwoch: 108,4, Donnerstag: 107,7)
Somit treten ab Samstag, 3. April 2021 um 0:00 Uhr entsprechende Änderungen in Kraft. Dazu hat die Stadt Ingolstadt heute eine Amtliche Bekanntmachung veröffentlicht. Diese ist unter www.ingolstadt.de/amtliche abrufbar.
Die Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht bei dreitägiger Überschreitung des Schwellenwertes 100 („Notbremse“) folgende Regelungen vor:
Kontaktbeschränkung: Eigener Haushalt sowie zusätzlich eine weitere Person (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1). Die zu den Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.
Nächtliche Ausgangssperre: Zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung untersagt, außer in begründeten Ausnahmefällen (vgl. § 26 Nr. 1-7).
Ladengeschäfte mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe dürfen nur noch „Click & Collect“ anbieten. Weiterhin ohne Einschränkungen dürfen jene Geschäfte des täglichen Bedarfs öffnen (z.B. Lebensmittelhandel), die in § 12 Abs 1. (s.u.) ausgenommen sind.
Kulturstätten sind geschlossen (Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische Gärten). Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos und ähnliche Einrichtungen sind ohnehin nach § 23 Abs. 1 geschlossen.
Stadtbücherei, Wissenschaftliche Stadtbibliothek und Stadtarchiv sind hiervon nicht betroffen und haben zu den üblichen Zeiten geöffnet.
Sport: Nur kontaktfreier Sport unter Einhaltung der Kontaktbeschränkung (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt. Wettkampf und Trainingsbetrieb der Berufssportler bleibt nach § 10 Abs. 1 Satz 2 unberührt.
Alle genannten Paragrafen beziehen sich auf die geltende 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Auf der Seite der Stadt Ingolstadt www.ingolstadt.de/Corona ist im Menüpunkt „Corona-Inzidenz: Das gilt aktuell für Ingolstadt“ jeweils dargestellt, welche Regelungen derzeit gelten.
§ 12 Abs. 1 der 12. BayIfSMV zum Thema Geschäfts des täglichen Bedarfs:
Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel.
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Der Inzidenzwert am heutigen Donnerstag liegt bei 107,7 und deswegen gelten nächste Woche die Regelungen „über 100“.
(ir) Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) legt fest, dass die örtlichen Kreisverwaltungsbehörden immer freitags den jeweiligen Inzidenzwert amtlich bekannt zu machen haben. Aus dem Freitagswert ergibt sich, welche Stufe für Schulen (aktuell nicht relevant wegen Osterferien) und Kinderbetreuung in der kommenden Woche gilt.
Aufgrund des Feiertags gilt der Inzidenzwert von heutigem Donnerstag, 1. April 2021: der liegt laut RKI bei 107,7. Somit gelten die Regelungen „über 100“ in der Woche von Montag 5. April 2021 bis Sonntag 11. April 2021.
Dies bedeutet:
Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sind geschlossen (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1).
Jene Ingolstädter Kitas, die während der Osterferien regulär geöffnet sind, bieten wieder eine Notbetreuung an. Hierfür gelten die bekannten Vorgaben: BayMBl. 2020 Nr. 765 - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de). Betroffene Eltern werden gebeten, sich mit ihrer Kindertageseinrichtung in Verbindung zu setzen.
Schulen sind aufgrund der Osterferien ohnehin geschlossen.
Außerschulische Bildung in Präsenzform ist weitgehend untersagt (§ 20 BayIfSMV)
• Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind vorbehaltlich § 20 Abs. 1 Satz 5 untersagt.
• „Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks sind unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 3 zulässig.
• Instrumental- und Gesangsunterricht ist in Präsenzform untersagt
BayIfSMV, § 19 Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
(1) 1Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
1. in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, sind die Einrichtungen geschlossen; Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen;
2. in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, können die Einrichtungen nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb);
3. in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird, können die Einrichtungen öffnen.
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Mit 145 Geschenkgutscheinen beglückte die Stadträtin der Linkspartei Eva Bulling- Schröter die Beschäftigten des Heilig-Geist-Spitals und des Anna-Ponschab-Hauses.
(ir) Die Linken-Stadträtin übergab die Geschenke im Wert von jeweils 10 Euro, die im Eine-Welt- Laden eingelöst werden können an Frau Quante, der Leiterin des Sozialdienstes des Heilig- Geist- Spitales.
Bulling-Schröter meint dazu: „Weil klatschen nicht genügt und gerade die Pflegearbeit in den Zeiten der Pandemie Körper, Geist und Seele stark beanspruchen, will sich die Stadtratsgruppe für das großartige Engagement der Belegschaft bedanken und dazu ein kleines Zeichen der Anerkennung und des Dankes setzen. Pflegekräfte brauchen mehr Unterstützung für eine bessere Entlohnung und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege.“
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Die IHK prüfte eingereichte Anträge sorgfältig und bewilligte schnell, so Peters.
(ir) Die IHK für München und Oberbayern zieht eine Zwischenbilanz der Überbrückungshilfe II sowie der Novemberhilfe: Bis Mitte März 2021 hat sie als bayernweite Bewilligungsstelle in beiden Förderprogrammen mehr als 11,8 Millionen Euro zur Auszahlung an Antragsteller aus Ingolstadt angewiesen. Über 800 Unternehmen und Soloselbstständige haben bislang Anträge auf Überbrückungs-hilfe II oder Novemberhilfe gestellt. Bereits mehr als 90 Prozent dieser Anträge sind bearbeitet. Der Bund hatte die Hilfen aufgelegt, um die von der Corona-Krise besonders betroffenen Betrieben direkt zu unterstützen.
Mit der Überbrückungshilfe II bezuschusst der Bund die laufenden Fixkosten von Unternehmen und Soloselbstständigen im Zeitraum September bis Dezember 2020. In der Stadt Ingolstadt wurden im Rahmen der Überbrückungshilfe II bislang über vier Millionen Euro an 197 betroffene Betriebe ausgezahlt. Den Großteil der Gelder erhielt das Gastgewerbe mit über 1,6 Millionen Euro Förderung. Es folgt das verarbeitende Gewerbe. An Antragsteller aus diesem Bereich wurden bislang über 486.000 Euro an Hilfen ausgezahlt. Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II endete am Mittwoch, 31. März 2021.
Bei der Novemberhilfe erstattet der Staat den Betrieben, die während des Teil-Lockdowns im November schließen mussten, bis zu 75 Prozent der ausgefallenen Umsätze. Betroffen von den Einschränkungen waren vor allem Hotels, Gaststätten, Fitnessstudios, Freizeiteinrichtungen, die Reisebranche und Veranstalter. Das zeigt sich auch in den Zahlen der IHK: Insgesamt bewilligte die IHK bereits 543 Anträge auf Novemberhilfe von Ingolstädter Unternehmen und Soloselbstständigen mit einer Gesamtfördersumme von rund 7,8 Millionen Euro. Davon flossen rund 5,1 Millionen Euro in das Gastgewerbe, gefolgt von rund 1,3 Millionen Euro für Betriebe aus dem Wirtschaftszweig „Kunst, Unterhaltung und Erholung“. Anträge auf Novemberhilfe können noch bis Ende April gestellt werden.
„Seit einem Jahr bestimmt die Corona-Pandemie das öffentliche Leben und die Wirtschaft in unserem Landkreis. Die Einschränkungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens treffen besonders hart die Gastronomie, die Hotels, die Veranstalter, die Reise- und Tourismusbranche, den Einzelhandel und die Kunst- und Kulturbranche“, erklärt Fritz Peters, Vorsitzender des IHK-Regionalausschusses Ingolstadt.
„Die staatlichen Hilfen haben in den vergangenen Monaten vielen Unternehmerinnen und Unternehmern geholfen, ihre Zahlungsfähigkeit abzusichern. Diese können aber niemals alle Verluste ausgleichen. Nur mit selbst erwirtschafteten Umsätzen können Betriebe langfristig überleben“, so Peters weiter. Der Ausschussvorsitzende lobt die schnelle Abwicklung der Corona-Hilfen in Bayern. „Die Arbeit der IHK kann sich bundesweit sehen lassen: In keinem anderen Bundesland sind so schnell so viele Anträge bewilligt und Auszahlungen veranlasst worden.“
Die IHK für München und Oberbayern wickelt zudem das bayerische Landes-programm „Oktoberhilfe“ für Betriebe in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Rottal-Inn sowie in den Städten Augsburg und Rosenheim ab, die bereits im Oktober 2020 in den harten Lockdown versetzt wurden. 85 Prozent der bereits 760 gestellten Anträge konnten seit dem Bearbeitungsbeginn am 23. März bewilligt und ausgezahlt werden.
In der Abwicklung aller Förderprogramme werden die IHK-Mitarbeiter von mehr als 250 externen Vollzeitkräften unterstützt – unter anderem von Beamten des Freistaats, der Messe München und von Personaldienstleistern.
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Online-Verzeichnis internationaler Partnerhochschulen und Praktikumspartner.
(ir) Fast jeder zweite Student an der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI) hat vor der Corona-Pandemie ein Semester im Ausland verbracht – und das aus gutem Grund: interkulturelle Kompetenzen runden das Profil ab, fördern die Fremdsprachenkenntnisse und der Austausch mit Studenten aus der ganzen Welt bringt Freude und so manch langjährige Freundschaft hervor. Unterstützung bei der Planung, die in der Regel über ein Jahr Vorlauf benötigt, bekommen die Studenten seit kurzem auf der Website move.thi.de.
Der THI ist es wichtig, an den ursprünglichen Erfolg anzuknüpfen und so vielen Studenten wie möglich Auslandserfahrungen in greifbare Nähe zu rücken. Die vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) geförderte Website „move“ bündelt darum Informationen zu den 150 Partnerhochschulen, vielen Kurzzeitprogrammen wie Summer / Winter Schools und Unternehmenspartnern in einer übersichtlichen Plattform. Nach der Anmeldung mit den THI-Zugangsdaten steht dem Nutzer eine interaktive Weltkarte bereit: Die Partnerhochschulen und eine wachsende Zahl an Firmen haben einen Pin auf der Karte, der per Klick direkt zu weiteren Informationen führt.
Alternativ können über verschiedene Filtereinstellungen ganz gezielt die passenden Ergebnisse angezeigt werden. Kriterien sind beispielsweise das eigene Studienfach, die Unterrichtssprache und auch die Frage, ob Studiengebühren gezahlt werden müssen. Jede Partnerhochschule, jedes Unternehmen und Kurzzeitprogramm hat eine ausführliche Profilseite mit Informationen und Links zu deren Homepages, Karriereseiten und Social-Media-Kanälen.
Das International Office berät natürlich weiterhin bei allen Fragen und unterstützt in den Phasen des Bewerbungsprozesses. Vor einem Beratungstermin empfiehlt sich auch ein Blick in das beständig aktualisierte FAQ und die Detailseiten der Partner in „move“: Studenten, die im Rahmen ihres Studiums bereits einen Auslandsaufenthalt abgeschlossen haben, teilen ihre Erfahrungen und stehen bei Fragen als persönlicher Kontakt zur Verfügung. Dadurch sollen im lebendigen Austausch Fragen nach der Anrechenbarkeit von Kursen und Praktika sowie Lebenshaltungskosten, Freizeitaktivitäten und zum studentischen Leben vor Ort beatwortet werden.
Die Idee zu „move“ kommt aus einem Studierendenprojekt im Studiengang User Experience Design (UXD). Prof. Stahl stellte ihren Studenten die Aufgabe, eine Informationsplattform für den Austausch zu konzipieren. In Kooperation mit dem International Office und dem Zentralen IT-Service der THI ist dabei der Prototyp für die heutige Webanwendung entstanden. Für die Programmierung wurde Christopher Wittmann, ein THI-Absolvent aus dem UXD-Studiengang, beauftragt, der sich mittlerweile mit seiner eigenen Agentur selbständig gemacht hat. Er war bereits im Zuge des Studierendenprojekts mit der Entwicklung von move beschäftigt und hat es so von den ersten Ideen bis zur finalen Umsetzung begleitet.