Ingolstadt
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Mit dem Abschluss der Baumaßnahme Roßmühlstraße können die Baustellenumleitungen ab Montag, 12. April 2021 wieder rückgängig gemacht werden.
(ir) Im Kern bedeutet dies eine erhebliche Entlastung der Nord-Süd-Achse durch die Fußgängerzone, da die im 15-Minuten-Takt verkehrende Linie 20 ab dem 12. April 2021 wieder durch die Roßmühlstraße fahren kann. Dies bedeutet eine Verringerung der werktäglichen Fahrten durch die Nord-Achse um zirka ein Drittel und somit rund 120 Busse.
Auf folgenden Linien erfolgen Fahrplanänderungen, Linienlaufwege und Fahrplanzeiten sowie Wiederaufnahme der Bedienung der Omnibushaltestelle Technische Hochschule:
Linie 10: An Samstagen über Roßmühlstraße
Linie 11: An Samstagen über Roßmühlstraße
Linien 14/22:
Die INVG-Linie 14 und die Linie 22 werden zu einer Durchmesserlinie zusammengefasst. Die Linie wird neu unter der Bezeichnung Linie 22, Weiherfeld - Hauptbahnhof - Rathausplatz – Nordbahnhof – Goethestraße – Existenzgründerzentrum.
Die Linie 14 fährt bis 10. April 2021 ab dem Gewerbegebiet Weiherfeld via Unsernherrn, Hauptbahnhof zum Rathausplatz und zurück im 60-Minuten-Takt (Montag – Samstag).
Die Linie 22 fährt bis 10. April 2021 ab dem Existenzgründerzentrum via Goethestraße und Nordbahnhof zum ZOB und zurück im 60-Minuten-Takt (Montag – Samstag).
Mit der Verknüpfung der bestehenden Radiallinien 14 und 22 wird zudem eine neue Durchmesserlinie geschaffen, welche umsteigefrei Direktverbindungen zwischen den südlichen Stadtteilen Unsernherrn, Südviertel, dem Hauptbahnhof und der östlichen Altstadt sowie dem neuen Kongresszentrum auf dem ehemaligen Gießereigelände ermöglicht. Gleichzeitig erhalten die Bewohner der südlichen Stadtteile eine direkte Fahrtmöglichkeit in die nordöstlichen Stadtteile entlang der Goethestraße und können neu den Nordbahnhof und das Ingolstadt Village auf direktem Wege umsteigefrei erreichen.
Diese Direktverbindung ist zudem auch für Mitarbeiter und Pendler in den beiden Gewerbegebieten Ingolstadt Nord-Ost und Weiherfeld vorteilhaft. Ebenfalls profitieren Besucher und Touristen des Ingolstadt Village, die erstmalig ab Hauptbahnhof eine umsteigefreie INVG-Buslinie dorthin nutzen können. Durch die direkte Linienführung vom Nordbahnhof über die Rechbergstraße und die Roßmühlstraße zum Rathausplatz ohne ZOB-Bedienung verkürzt sich die Fahrzeit. Umsteigeziele können über die Haltstellen Nordbahnhof und Rathausplatz/Schutterstraße sehr komfortabel erreicht werden.
Linie 16: An allen Tagen über Roßmühlstraße
Linie 18: An allen Tagen über Roßmühlstraße
Linie 20: An allen Tagen über Roßmühlstraße. Die Umleitungsroute über die Nord-Süd-Achse entfällt
Linie 31: Mit allen Fahrten über Roßmühlstraße
Linie 41: Mit allen Fahrten über Roßmühlstraße
Linie 51:
An allen Tagen über Roßmühlstraße, darüber hinaus erfolgt im Gewerbegebiet Südost/Altwasserweg/IN-Campus eine geringfügige Anpassung an die neue Straßenführung.
Linie 52:
Die Linie 52 wurde vor der Sperrung der Roßmühlstraße vom Süden kommend bis zum ZOB über die sogenannte Ost-Achse, Schloßlände – Roßmühlstraße – Esplanade, entlang der Jahnstraße und Auf der Schanz geführt. Mit Beginn der Baustellenumfahrung im Mai 2019 endet die Linie 52 an der Haltestelle Rathausplatz/Schutterstraße. Die Kernfunktion der Linie 52 ist die Erschließung des St. Monika-Viertels im Südosten der Stadt Ingolstadt im 30-Minuten-Takt (Montag – Samstag). Die Linie 51 verläuft weitestgehend parallel zur Linie 52, verkehrt aber zeitlich versetzt, so dass für den Großteil der Fahrgäste ein 15-Minuten-Takt zur Verfügung steht. Die neue Linienführung der Linie 52 mit End- und Anfangspunkt Rathausplatz/Schutterstraße erhielt in den vergangenen zwei Jahren eine gute Akzeptanz von den Fahrgästen.
Betrieblich konnten erhebliche Vorteile realisiert werden. Des Weiteren wird der stark frequentierte ZOB von ca. 80 Busfahrten werktäglich entlastet. Für die Fahrgäste aus dem Monika-Viertel mit Fahrtziel ZOB steht zum einen die Schwesterlinie 51 zur Verfügung, zudem bestehen an der Haltestelle Rathauplatz/Schutterstraße zu vielen Linien und auch zum ZOB sehr gute Umsteigebeziehungen.
Linie N 16: An allen Tagen über Roßmühlstraße
Linie N 18: An allen Tagen über Roßmühlstraße
Linie S 6: An allen Tagen über Roßmühlstraße
Im Markt Gaimersheim wird der Bahnhof Gaimersheim direkt an die Linie 50 sowie die Nachtlinie N 2 und die Schnellbuslinie S 9 angebunden
Linie 50: Mit allen Fahrten über Bahnhof Gaimersheim
Linie N 2: Mit allen Fahrten über Bahnhof Gaimersheim
Linie S 9: Mit allen Fahrten über Bahnhof Gaimersheim
ZOB:
Zur Optimierung betrieblicher Abläufe werden die Nachtbusse der Linien N 5, N 7, N 9, N 10, N 15 und N 19 neue Bussteige zur Abfahrt am Zentralen Omnibusbahnhof zugewiesen. Die genauen Bussteigeinteilung ist dem neuen Übersichtsplan, gültig ab 12. April 2021 zu entnehmen.
Die neuen Fahrpläne sowie die Übersichtspläne der Bussteige am ZOB sind auf der Homepage der INVG unter www.invg.de abrufbar, weiter können die Fahrpläne auch in gedruckter Form über das Kundencenter der INVG in der Mauthstraße 4 bezogen werden.
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Das Hochbauamt hat für die Baumaßnahme 1,1 Millionen Euro veranschlagt.
(ir) In der derzeit für die Öffentlichkeit gesperrten Sebastianskirche beginnen unter der Leitung des Hochbauamts Ingolstadt Anfang April mit der Aufstellung des Gerüsts die Sanierungsarbeiten. Bis zum Jahresende soll die beliebte und gern für Hochzeiten genutzte Kirche wieder zugänglich sein.
Nachdem Risse am Chorbogen der kleinen Kirche festgestellt wurden, ergab eine statische Beurteilung, dass die Standsicherheit des Gebäudes nicht mehr gesichert ist. Daraufhin wurde die Kirche gesperrt und der Chorbogen mit einer Holzkonstruktion abgestützt.
Ein auf historische und denkmalgeschützte Bausubstanz spezialisiertes Ingenieurbüro hat in den vergangenen Monaten ein Konzept zur Stabilisierung des Tragwerks entwickelt. Im Zuge der nun anstehenden Instandsetzungsarbeiten werden zunächst die konstruktiven Mängel des Dachtragwerkes behoben und der Chorbogen stabilisiert.
Im Anschluss an die statischen Ertüchtigungsmaßnahmen werden durch einen Restaurator die Risse im Verputz und Mauerwerk geschlossen. Nach Abschluss der erforderlichen Malerarbeiten ist die Kirche voraussichtlich zu Weihnachten dieses Jahres wieder nutzbar.
„Für uns hat die Sebastianskirche nicht nur als Baudenkmal einen hohen Wert, denn sie ist dem Schutzheiligen gegen die Pest geweiht und hat damit auch eine große geschichtliche Bedeutung“, so Ingolstadts zweite Bürgermeisterin Dorothea Deneke-Stoll. Als im 17. Jahrhundert die Pest grassierte, legte der damalige Rat der Stadt ein Gelübde ab und ließ die ‚Pestkirche‘ erweitern. „Auch wir sind heute von einer schweren Pandemie betroffen. Die Tatsache, dass wir trotz Corona nun mit der Sanierung beginnen können, stimmt mich froh und ist ein schönes Zeichen der Hoffnung auf bessere Tage!“
Insgesamt veranschlagt das Hochbauamt für die Maßnahme Kosten von 1,1 Millionen Euro, wobei hierfür rund 400.000 Euro aus Fördermitteln der Bayerischen Landesstiftung, des Bezirks Oberbayern und des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege beantragt sind.
Das Foto zeigt von links den Mesner der Sebastianskirche Wolfgang Schönauer, Stadtheimatpfleger Tobias Schönauer, Bürgermeisterin Dorothea Deneke-Stoll, Mitarbeiter des OB-Büros Andreas Utz, Josef Dintner vom Stadtplanungsamt und Andreas Schächtl vom Hochbauamt.
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Bodenaufkleber bei beiden Häusern regen zum Nachdenken an.
(ir) Die Internationalen Wochen gegen Rassismus von Montag, 15. März 2021 bis Sonntag, 28. März 2021 sind zu Ende. Rassismus und Vorurteile hören jedoch nicht einfach auf. Sie sind in allen Bereichen unserer Gesellschaft wirksam. Wir reproduzieren sie oft unbewusst. Rassismus kommt jedoch auch ganz bewusst zum Tragen. Deshalb setzen wir uns vom Bürgerhaus gegen Rassismus und für urbane Vielfalt in unserer Stadt ein.
Hintergrund des Engagements ist es, deutschlandweit mit den Partnerinnen und Partnern des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, auf Vorurteile und Alltagsrassismus aufmerksam zu machen und aufzuzeigen, dass wir alle in unserem persönlichen Umfeld rassistische Aussagen und Handlungen hinterfragen und ihnen entgegentreten können.
Susanne Greiter betreut das im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben initiierte Projekt der Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros „Generationen – Kulturen – Vielfalt“ sowie „Zusammenhalt fördern – Integration stärken“ (Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales). Beide Projekte nehmen den Perspektivwechsel in den Blick, denn eine rassismuskritische Auseinandersetzung lebt vom Perspektivwechsel! Die Veranstaltungen, die es hoffentlich bald wieder geben darf, laden die Teilnehmer/-innen ein, Menschen vieler verschiedener Kulturen und Generationen kennenzulernen. So kann Vielfalt direkt erlebt und als Bereicherung erfahren werden.
Das Bürgerhaus ist ein Ort, an dem sich alle willkommen, wertgeschätzt und sicher fühlen dürfen.
Der Bodenaufkleber VORSICHT VORURTEILE! hinter dem Eingangstor zum Neuburger Kasten setzt ein sichtbares Zeichen. Das Bürgerhaus freut sich, wenn er häufig fotografiert und gepostet wird.
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Das maßgebliche Robert-Koch-Institut meldete am Dienstag eine Inzidenz von 109,9 für die Stadt Ingolstadt. Das einmalige Überschreiten des Schwellenwertes 100 hat unmittelbar noch keine sofortigen Auswirkungen.
(ir) Liegt die Inzidenz jedoch für drei Tage in Folge über dem Schwellenwert, treten ab dem zweiten Tag nach dreimaliger Überschreitung entsprechende Änderungen in Kraft. (Läge also zum Beispiel nach dem heutigen Dienstag auch am Mittwoch und Donnerstag der Wert über 100, treten am Samstag Änderungen in Kraft.)
Sobald es zu einer dreitägigen Überschreitung gekommen ist, wird dies von der Stadt Ingolstadt amtlich bekanntgemacht und der Geltungsbeginn der Änderungen bekanntgegeben.
Vorsorglich weist die Stadt Ingolstadt bereits heute auf die Regelungen hin, die nach der Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im Falle der dreitägigen Überschreitung des Schwellenwertes 100 („Notbremse“) gelten würden:
• Kontaktbeschränkung: Eigener Haushalt sowie zusätzlich eine weitere Person (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1).
• Nächtliche Ausgangssperre: Zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung untersagt, außer in begründeten Ausnahmefällen (vgl. § 26 Nr. 1-7).
• Ladengeschäfte mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe dürfen nur noch „Click & Collect“ anbieten. Weiterhin ohne Einschränkungen dürfen jene Geschäfte des täglichen Bedarfs öffnen (z.B. Lebensmittelhandel), die in § 12 Abs 1. (s.u.) ausgenommen sind.
• Kulturstätten sind geschlossen (Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische Gärten). Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos und ähnliche Einrichtungen sind ohnehin nach § 23 Abs. 1 geschlossen.
• Sport: Nur kontaktfreier Sport unter Einhaltung der Kontaktbeschränkung (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt. Wettkampf und Trainingsbetrieb der Berufssportler bleibt nach § 10 Abs. 1 Satz 2 unberührt.
Alle genannten Paragrafen beziehen sich auf die geltende 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Für Schulen und Tagesbetreuungsangebote gilt eine andere Systematik – hier ist jeweils der Inzidenzwert am Freitag maßgeblich, welche Maßnahmen in der kommenden Woche gelten. Aufgrund des Feiertags an diesem Freitag gilt der Inzidenzwert von Donnerstag, 1. April 2021.
Liegt am Donnerstag, 1. April 2021 die Inzidenz über 100, gilt in der Woche vom 5. bis 11. April 2021:
• Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sind geschlossen (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1).
• Jene Ingolstädter Kitas, die während der Osterferien regulär geöffnet sind, bieten wieder eine Notbetreuung an. Hierfür gelten die bekannten Vorgaben: BayMBl. 2020 Nr. 765 - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de). Betroffene Eltern werden gebeten, sich mit ihrer Kindertageseinrichtung in Verbindung zu setzen.
• Schulen sind aufgrund der Osterferien ohnehin geschlossen.
• Außerschulische Bildung in Präsenzform ist weitgehend untersagt,
§ 20
• Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind vorbehaltlich § 20 Abs. 1 Satz 5 untersagt.
• „Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks sind unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 3 zulässig.
• Instrumental- und Gesangsunterricht ist in Präsenzform untersagt
Auf der Seite der Stadt Ingolstadt www.ingolstadt.de/Corona ist im Menüpunkt „Corona-Inzidenz: Das gilt aktuell für Ingolstadt“ jeweils dargestellt, welche Regelungen derzeit gelten.
§ 12 Abs. 1 der 12. BayIfSMV zum Thema Geschäfts des täglichen Bedarfs:
Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel.
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Seit der gestrigen Meldung kamen neun Neuinfektionen dazu.
(ir) Das Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt meldete am heutigen Dienstag, 30. März 2021 um 13:00 Uhr für die Einwohner Ingolstadts 222 Personen, die aktuell mit dem Coronavirus infiziert sind. Seit Ausbruch der Pandemie sind 4.175 Menschen genesen und 92 Erkrankte verstorben.
Neun neue Fälle kamen seit der gestrigen Meldung dazu. Für Ingolstadt sind bislang insgesamt in 279 Fällen Mutationen nachgewiesen: 268-mal die britische Variante, viermal die brasilianische Variante. Sieben Differenzierungen sind noch ausstehend.
Die 7-Tages-Inzidenz für Ingolstadt beträgt
laut LGL Bayern 110,6 (Stand Dienstag, 30. März 2021 um 8:00 Uhr)
laut RKI 109,9 (Stand Dienstag, 30. März 2021 um 0:00 Uhr)
Die Inzidenz bildet die Fälle der vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner ab. Nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist der maßgebliche Inzidenzwert der des Robert-Koch-Instituts.
Im Klinikum Ingolstadt werden derzeit 30 Patienten behandelt, die an COVID-19 erkrankt sind. Fünf Patienten liegen auf der Intensivstation, drei davon werden beatmet. Stand Dienstag, 30. März 2021 um 7:30 Uhr. Hinweis: Im Klinikum Ingolstadt werden nicht nur Ingolstädter, sondern auch Patienten von außerhalb behandelt.
Kommunale Antigen-Schnelltests: Im Schnelltestzentrum Mitte (Auf der Schanz 39, Flachdachgebäude auf dem Parkplatz) und in der Teststation Süd (Geisenfelder Straße 1) kann man sich nach vorheriger Terminreservierung kostenlos auf das Corona-Virus mittels Antigen-Schnelltest testen lassen. Termine können für maximal drei Tage im Voraus unter www.ingolstadt.de/corona gebucht werden. Bürgerinnen und Bürger, die Probleme mit der Online-Buchung haben, erhalten von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr Hilfe unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-14 30.