Ingolstadt
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Mit der Verlängerung des Lockdowns bleiben auch die Kindertageseinrichtungen bis vorerst Sonntag, 31. Januar 2021 geschlossen. Es wird aber ab Montag, 11. Januar 2021 eine Notbetreuung eingerichtet.
(ir) Wie der Freistaat mitteilt, finden die Regelungen, die seit Mittwoch, 16. Dezember 2020 in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gelten, auch weiterhin unverändert Anwendung. Das bedeutet konkret, dass eine Notbetreuung zulässig ist für:
• Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
• Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
• Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
• Kinder, mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.
Es wird eindrücklich an die Eltern appelliert, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Kinderbetreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann.
Eltern, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten, benötigen keine Nachweise oder Bestätigungen durch den Arbeitgeber. Jedoch muss vor Ort in den Einrichtungen ein entsprechendes Formular ausgefüllt werden, mit dem Eltern bestätigen, dass eine Kinderbetreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Eine Notbetreuung wird grundsätzlich in jeder Kindertageseinrichtung angeboten.
Der strenge Rahmenhygieneplan in den Kitas gilt weiterhin unverändert fort.
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21 weitere Bewohner des Heilig-Geist-Spitals wurden positiv auf das Coronavirus getestet.
(ir) Das Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt meldete am heutigen Donnerstag, 7. Januar 2021 um 14:00 Uhr für die Einwohner Ingolstadts 260 Personen, die aktiv mit dem Coronavirus infiziert sind. Seit Ausbruch der Pandemie sind 3.092 Menschen genesen und 62 Erkrankte verstorben. 53 neue Fälle kamen seit der gestrigen Meldung dazu.
Darin enthalten sind 21 weitere positiv getestete Bewohner des Heilig-Geist-Spitals.
Es liegen nun alle Ergebnisse der Reihentestung der Bewohner von Montag (zwei Wohnbereiche) und Dienstag (dritter Wohnbereich) vor: Insgesamt wurden 85 Bewohner der Reihentestung unterzogen, 56 Bewohner wurden positiv, 29 Bewohner negativ getestet.
Die positiv getesteten Bewohner wurden innerhalb der Einrichtung isoliert.
Ein Reihentest in einer zweiten Senioreneinrichtung, wie am Montag berichtet, ergab keine weiteren positiven Ergebnisse.
Die 7-Tages-Inzidenz für Ingolstadt beträgt
laut LGL Bayern 168,86 (Stand Donnerstag, 7. Januar 2021 um 8:00 Uhr)
laut RKI 113,5 (Stand Donnerstag, 7. Januar 2021 um 0:00 Uhr)
Die Inzidenz bildet die Fälle der vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner ab.
Im Klinikum Ingolstadt werden 70 Patienten behandelt, die COVID-19 positiv sind. Zehn von ihnen liegen auf der Intensivstation, sieben davon müssen beatmet werden. Stand Donnerstag, 7. Januar 2021 um 7:30 Uhr. Hinweis: Im Klinikum Ingolstadt werden nicht nur Ingolstädter, sondern auch Patienten von außerhalb behandelt.
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Das Klinikum Ingolstadt erhält insgesamt 2,3 Millionen Euro Schadensersatz.
(ir) Das Klinikum Ingolstadt, der Krankenhauszweckverband Ingolstadt und das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) Klinikum Ingolstadt GmbH haben sich mit der Familie Fastenmeier, dem früherem Oberbürgermeister von Ingolstadt, Alfred Lehmann, und einem Bauträger auf einen Vergleich geeinigt, bei dem das Klinikum eine Summe von 2,15 Millionen Euro als Schadenersatz-Zahlung erhält.
Zusätzlich ist ein Betrag von 150.000 Euro bereits vorab als Schadenskompensation an das Klinikum geflossen. Der von den beteiligten Schadensversicherungen gebilligte Vergleich umfasst alle Ansprüche im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des ehemaligen, inzwischen verstorbenen Klinikum-Geschäftsführers Heribert Fastenmeier sowie des früheren Vorsitzenden des Krankenhauszweckverbands Alfred Lehmann in ihrer jeweiligen Organ-Funktion.
Die außergerichtliche Streitbeilegung wurde durch eine Mediation unter Leitung von Elisabeth Kurzweil, der Präsidentin am Landgericht Ingolstadt, erzielt. „Es handelt sich aus Sicht aller Seiten um eine umfassende und endgültige Beilegung aller Konflikte, auch der laufenden Gerichtsverfahren“, so ein Klinikumssprecher. Durch diese Einigung können weitere langwierige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden, und es wird der Rechtsfrieden für alle Beteiligten nach einer längeren Phase der rechtlichen Auseinandersetzungen wieder hergestellt.
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Im Ingolstädter Klinikum werden aktuell 71 Coronavirus-Patienten behandelt.
(ir) Das Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt meldete am heutigen Mittwoch, 6. Januar 2021 für die Einwohner Ingolstadts 240 Personen, die aktuell mit dem Coronavirus infiziert sind. Seit Ausbruch der Pandemie sind 3.059 Menschen genesen und 62 Erkrankte verstorben.
68 neue Fälle kamen seit der gestrigen Meldung dazu. Darin enthalten sind 35 Bewohner und zwei Mitarbeiter des Heilig-Geist-Spitals in Ingolstadt. Die positiv getesteten Personen wurden innerhalb der Einrichtung isoliert.
Die 7-Tages-Inzidenz für Ingolstadt beträgt
laut LGL Bayern 135,38 (Stand Mittwoch, 6. Januar 2021 um 8:00 Uhr)
laut RKI 115,0 (Stand Mittwoch, 6. Januar 2021 um 0:00 Uhr)
Die Inzidenz bildet die Fälle der vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner ab.
Im Klinikum Ingolstadt werden 71 Patienten behandelt, die an COVID-19 erkrankt sind. Acht von ihnen liegen auf der Intensivstation, fünf davon müssen beatmet werden. Stand Mittwoch, 6. Januar 2021 um 7:30 Uhr. Hinweis: Im Klinikum Ingolstadt werden nicht nur Ingolstädter, sondern auch Patienten von außerhalb behandelt.
Zum regulären Ende der Weihnachtsferien werden am Samstag und Sonntag zusätzliche Testtermine an der kommunalen Teststation angeboten. Diese sind über das Online-Buchungstool der Stadt buchbar.
Seit Mittwoch, 23. Dezember 2020 müssen alle Rückkehrer aus Risikogebieten ein negatives Testergebnis innerhalb von 72 Stunden nach Einreise beim zuständigen Gesundheitsamt vorlegen. Idealerweise sollte der Test schon im Ausland vorgenommen werden, allerdings höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Bayern. Für Einreisende aus Risikogebieten galt schon zuvor eine strenge Quarantänepflicht. Diese wurde durch die Testpflicht im Dezember verschärft.
Das Online-Buchungstool Teststation, Informationen zur Einreisequarantäneverordnung und eine umfangreiche Sammlung weiterer wichtiger Informationen und Links zum Thema Corona sind unter www.ingolstadt.de/corona zu finden, auch in leichter Sprache und verschiedenen Fremdsprachen.
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Alle Rückkehrer aus Risikogebieten müssen innerhalb 72 Stunden nach Einreise beim zuständigen Gesundheitsamt ein negatives Testergebnis vorlegen.
(ir) Das Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt meldete am heutigen Dienstag, 5. Januar 2021 um 14:40 Uhr für die Einwohner Ingolstadts 199 Personen, die aktuell mit dem Coronavirus infiziert sind. Seit Ausbruch der Pandemie sind 3.032 Menschen genesen und 62 Erkrankte verstorben. 20 neue Fälle kamen seit der gestrigen Meldung dazu.
Die 7-Tages-Inzidenz für Ingolstadt beträgt
laut LGL Bayern 125,19 (Stand Dienstag, 5. Januar 2021 um 8:00 Uhr)
laut RKI 109,2 (Stand Dienstag, 5. Januar 2021 um 0:00 Uhr)
Die Inzidenz bildet die Fälle der vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner ab.
Im Ingolstädter Klinikum werden 74 Patienten behandelt, die an COVID-19 erkrankt sind. Neun von ihnen liegen auf der Intensivstation, sechs davon müssen beatmet werden. Stand Dienstag, 5. Januar 2021 um 7:30 Uhr. Hinweis: Im Klinikum Ingolstadt werden nicht nur Ingolstädter, sondern auch Patienten von außerhalb behandelt.
Zum regulären Ende der Weihnachtsferien werden am Samstag und Sonntag zusätzliche Testtermine an der kommunalen Teststation angeboten. Diese sind über das Online-Buchungstool der Stadt buchbar.
Seit 23. Dezember 2020 müssen alle Rückkehrer aus Risikogebieten ein negatives Testergebnis innerhalb von 72 Stunden nach Einreise beim zuständigen Gesundheitsamt vorlegen. Idealerweise sollte der Test schon im Ausland vorgenommen werden, allerdings höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Bayern. Für Einreisende aus Risikogebieten galt schon zuvor eine strenge Quarantänepflicht. Diese wurde durch die Testpflicht im Dezember verschärft.