Ingolstadt
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Die Spendenaktion der Stadt Ingolstadt war ein voller Erfolg.
(ir) Die Stadt Ingolstadt hat Mitte September einen Spendenaufruf gestartet, um den Familien im Flüchtlingslager auf der griechischen Mittelmeerinsel Lesbos zu helfen. Vor allem für Kinder und schwangere Frauen ist die angespannte Situation im Flüchtlingslager Moria eine Herausforderung.
Die Spendenbereitschaft der Menschen aus Ingolstadt und der Region war enorm, sodass insgesamt eine Spendensumme von 34.751 Euro zusammengekommen ist. Dieser Betrag wird von der Stadt Ingolstadt auf 50.000 Euro aufgestockt und für den Kauf von „Babyboxen“ verwendet.
In diesen Boxen findet sich eine umfangreiche Erstausstattung für Babys, vor allem Windeln, Kleidung, Schnuller, Fläschchen und Pflegeprodukte. Die Box selbst kann zudem als Babybett verwendet werden, sodass natürlich auch ein Schlafsack und ein Kissen in dem Paket enthalten sind. Die ursprüngliche Idee zu diesen Babyboxen stammt aus Finnland.
In Deutschland werden solche Babyboxen bisher nicht hergestellt oder vertrieben. Deshalb war die Freude groß, als ein Babyfachgeschäft aus dem Raum Augsburg sich bereiterklärte, diese Boxen für die Flüchtlinge auf Lesbos zusammenzustellen, selbständig zu packen und der Stadt Ingolstadt versandfertig zur Verfügung zu stellen. Insgesamt konnten mit den Spendengeldern zweihundert Babyboxen gepackt werden.
Die versandfertigen Pakete werden gemeinsam mit Georg Chondros, einem Ingolstädter Bürger, der auf Lesbos geboren wurde, nach Griechenland gebracht und an die ortsansässige Stiftung „Starfish Foundation“ übergeben. Die Stiftung wird die Babyboxen direkt an bedürftige Frauen und Familien verteilen.
Das Foto zeigt von links Georg Chondros, Bürgermeisterin Dorothea Deneke-Stoll und Kulturreferent Gabriel Engert mit Spenden für Lesbos.
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Keine Verkehrsgefährdung durch Bäume und Sträucher.
(ir) Das Ingolstädter Tiefbauamt macht darauf aufmerksam, dass die Schonzeit vorbei ist und somit wieder größere Rückschnitte erfolgen können. Insbesondere, wenn Bäume, Hecken und Sträucher auf Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen ist ein Rückschnitt erforderlich, da es sonst zu Behinderungen und Gefährdungen kommen kann.
Besonders kritisch ist es, wenn Verkehrszeichen, Straßenlampen oder Straßenschilder von überhängendem Bewuchs verdeckt werden oder die Sicht an Eckgrundstücken stark eingeschränkt wird, sodass eine gefahrlose Abwicklung des Verkehrs nicht mehr möglich ist.
Auch die Einengung der Gehsteige durch überwachsende Gehölze ist für die Fußgänger nicht nur eine Belästigung, sondern oft auch eine Gefährdung.
Der Luftraum über Fahrbahnen und Parkstreifen muss in einer lichten Höhe von mindestens 4,5 Metern und über Rad- und Gehwegen in einer Höhe von mindestens 2,5 Metern von Bewuchs freigehalten werden. Diese Mindestmaße müssen auch dann eingehalten werden, wenn Bäume und Sträucher wegen Früchten oder auch durch Nässe oder Schnee stärker belastet sind.
Die Stadtverwaltung bittet alle Grundstückseigentümer, die erforderlichen Arbeiten so oft wie notwendig durchzuführen, da ansonsten kostenpflichtige Zwangsmaßnahmen möglich sind. Grundlage dazu ist das Bayerische Straßen- und Wegegesetz Art. 29.
Dürre Bäume und Äste bedeuten ebenfalls eine erhebliche Gefahr, sobald öffentlicher oder privater Verkehr im Bereich dieser Bäume stattfindet. Besonders unangenehm und teuer kann es für einen Grundstücksbesitzer werden, wenn derartige Gefahrenstellen in der Nähe von öffentlichen Straßen und Wegen nicht rechtzeitig beseitigt werden. Die Grundstückseigentümer werden gebeten, alle auf ihrem Grundstück stehenden Bäume regelmäßig auf dürre Äste zu überprüfen und diese ebenso wie morsche Bäume, die in den Straßenraum stürzen könnten, zu entfernen. Sie müssten sonst, insbesondere bei Unfällen, mit erheblichen strafrechtlichen Forderungen infolge Mitverschuldens rechnen.
Beim Rückschnitt sind allerdings folgende naturschutzrechtliche Vorgaben zu beachten:
Gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Zulässig sind danach schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Müssen aus zwingenden Gründen in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze entfernt oder stark zurückgeschnitten werden, ist die Untere Naturschutzbehörde unter der E-Mail-Adresse
Vorzugsweise sollten die Maßnahmen zum Erhalt beziehungsweise zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit in der Zeit von 1. Oktober bis 28. Februar erfolgen.
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Mit Verkehrsbehinderungen ist nächste Woche zu rechnen.
(ir) Ab Montag, 2. November 2020 werden die Ampeln an den Kreuzungen Münchener Straße / Unteranger und Geisenfelder Straße / Erletstraße umgebaut. Die Ampeln werden nämlich modernisiert und auf einen energiesparenden Standard gebracht. Die Signalgeber werden auf LED-Technik umgerüstet und die Verkabelung erneuert.
Für die Einführung der Smart City-Schnittstelle werden zudem die Steuergeräte ausgetauscht. Die Umbauarbeiten enden voraussichtlich am Freitag, 6. November 2020.
Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich auf Behinderungen einzustellen. Witterungsbedingt kann es zu kleinen Terminabweichungen kommen.
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Die Unterführung unter der Ettinger Straße muss eine Woche lang gesperrt werden.
(ir) Die Unterführung der Nordtangente, Knotenpunkt Ettinger Straße, Hindenburg- und Richard-Wagner Straße in Ingolstadt, muss wegen Wartungs- und Reparaturarbeiten in den Herbstferien von Montag, 2. November 2020 um 8:00 Uhr bis voraussichtlich Freitag, 6. November 2020 voll gesperrt werden.
Die Kreuzung kann oberirdisch über die Ampelanlage passiert werden. Fuß- und Radverkehr sind nicht betroffen. Das Tiefbauamt bittet um Verständnis für eventuelle Verkehrsbehinderungen.
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Die Beilngrieser Straße wird nächste Woche saniert.
(ir) Zwischen Montag, 2. November 2020 und Freitag, 6. November 2020, wird die Beilngrieser Straße in Oberhaunstadt saniert, und zwar im Kreuzungsbereich des Weckenwegs. Die Fahrbahn wird dazu halbseitig gesperrt, die Gehwege sind davon nicht betroffen.
Die Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge wird im Baustellenbereich auf 30 km/h reduziert.