Ingolstadt
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Weil ortsansässige Künstler kein Engagement haben, soll die Verwaltung prüfen, ob Künstlern eine finanzielle Unterstützung gewährt werden kann.
(ir) Die Ingolstädter CSU-Stadtratsfraktion hat mit einem Antrag den hiesigen Oberbürgermeister gebeten zu prüfen, ob eine kurzfristige finanzielle Unterstützung einzelner Künstlerinnen und Künstler, beispielsweise im Rahmen von Festen und Veranstaltungen örtlicher Vereine, über den Bürgerhaushalt in den Jahren 2020 und 2021 gewährt werden kann. Diese Initiative soll die existenzbedrohenden Einnahme- beziehungsweise Verdienstausfälle mindern.
Aufgrund der Corona bedingten Einschränkungen können ortsansässige Künstlerinnen und Künstler, die keine Festanstellung oder ein dauerhaftes Engagement haben oder für die keine städtische oder staatliche anderweitige Förderung in Frage kommt, in eine existenzbedrohende Situation geraten. Es soll deshalb geprüft werden, wie Kulturveranstaltungen, vor allem in den Stadtteilen, über den Bürgerhaushalt gefördert und finanziell unterstützt werden können.
Selbstverständlich dürfen die Veranstaltungen nur unter Beachtung der Pandemie bedingten Einschränkungen und Schutzmaßnahmen stattfinden, gegebenenfalls auch schon vor dem 31. August 2020.
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Grundsätzliche Maßnahmen bei Wiedereröffnung nach der Corona-Pause in der Gastronomie.
(ir) Das Sachgebiet „Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz“ des städtischen Gesundheitsamtes weist angesichts der Wiederöffnung der Außengastronomie ab Montag, 18. Mai 2020 auf grundsätzliche Maßnahmen hin:
• Bei Wiederaufnahme des Betriebs nach der „Corona-Pause“ sind die Wasserleitungen ausreichend zu spülen. Kalt- und Warmwasser getrennt, zunächst Warmwasser, dann Kaltwasser.
• Vor Inbetriebnahme der Getränkeschankanlage, muss sie gereinigt werden.
• Es ist eine Überprüfung und gegebenenfalls Aussortierung der vorhandenen Vorräte in Kühl-, Tiefkühl- und Trockenlagern erforderlich.
• Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Oberstes Gebot ist die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Metern zwischen Personen in allen Räumen einschließlich der sanitären Einrichtungen, sowie beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten und auf Fluren, Gängen, Treppen und im Außenbereich. Dies gilt für Gäste und Personal.
• In Küchen, die während der Arbeitsabläufen die Abstandsregel von 1,5 Metern nicht einhalten können, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Plicht.
• Die Mitarbeiter sollen über den richtigen Umgang mit Mund-Nasen-Bedeckung und allgemeine Hygienevorschriften informiert und geschult werden. Siehe https://www.infektionsschutz.de/coronavirus.html
Gemeinsame Handlungsempfehlungen des Bayerischen Wirtschaftsministeriums und des Gesundheitsministeriums für das Wiederhochfahren der Gastronomiebetriebe sind veröffentlicht. Der Link zum Hygienekonzept ist verfügbar über die Seiten der Stadt Ingolstadt unter www.ingolstadt.de/corona in der Rubrik „Informationen für Unternehmer“.
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Nachdem es beim Bürgertelefon der Stadt Ingolstadt kaum noch Anfragen zu Corona gibt, wird die Erreichbarkeit auf Normalbetrieb zurückgefahren.
(ir) Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde im März für allgemeine Bürgeranfragen auch die Erreichbarkeit des regulären Bürgertelefons mit der Rufnummer (08 41) 3 05-16 00 ausgeweitet. Nachdem es dort zum Thema Corona kaum mehr Anfragen gibt, werden die Öffnungszeiten ab Montag, 18. Mai 2020 wieder auf den Normalbetrieb zurückgefahren. Diese sind Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr sowie am Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr.
Unabhängig davon bleibt die Erreichbarkeit der Corona-Hotline des Gesundheitsamtes unter der Rufnummer (08 41) 3 05-14 30 in bisherigem Umfang weiterhin bestehen. Sie ist von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 erreichbar. Gehörlose können per E-Mail unter der Adresse
Allgemeine Fragen und weiterführende Informationen sind unter www.ingolstadt.de/corona zusammengefasst. Als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Corona-Geschehen dient auch die Corona-Hotline der Staatsregierung. Sie ist täglich von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer (0 89) 1 22 22 0 erreichbar.
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Im Ingolstädter Klinikum müssen keine COVID-19-Patienten beatmet werden.
(ir) Das Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt meldet am heutigen Freitag für die Einwohner Ingolstadts 58 Personen, die an COVID-19 erkrankt sind. Seit gestern kam kein neuer Fall hinzu. Inzwischen sind 343 Personen genesen und 35 Erkrankte verstorben. Der hinzugekommene Todesfall ist eine 1944 geborene Frau aus Ingolstadt.
Im Ingolstädter Klinikum werden derzeit 13 Patienten behandelt, die sich mit dem COVID-19-Erreger infiziert haben. Keiner der Patienten muss beatmet werden.
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Die Hygienevorschriften sind in den Stadtteiltreffs zu beachten und ein Mund-Naseschutz zu tragen.
(ir) Die drei Stadtteiltreffs Konrad, Augustin und Pius sind ab Montag, 18. Mai 2020, wieder für den Bürgerservice zu folgenden Zeiten geöffnet:
Stadtteiltreff Konradviertel:
Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Stadtteiltreff Augustinviertel:
Montag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Stadtteiltreff Piusviertel:
Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Bitte tragen Sie einen Mund- Nasen-Schutz und berücksichtigen Sie die jeweiligen Aushänge und Schilder bezüglich Hygiene- und Abstandsregelungen vor den Stadtteilbüros. Sonstige Angelegenheiten und Beratungen können vorerst nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung vor Ort erfolgen.
Die Stadtteilbüros sind unter folgenden Telefonnummern erreichbar:
Stadtteilbüro Konradviertel: (08 41) 3 05-4 58 30
Stadtteilbüro Augustinviertel: (08 41) 3 05-4 58 20
Stadtteilbüro Piusviertel: (08 41) 3 05-4 58 40
Kurse und Veranstaltungen in den Stadtteiltreffs finden bis auf Weiteres noch nicht statt.