Ingolstadt
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Hilfsorganisationen bieten einfachen Mund-Nasen-Schutz gegen eine Spende an.
(ir) Auch für den morgigen Ingolstädter Wochenmarkt auf dem Theaterplatz gilt das von der Bayerischen Staatsregierung ausgerufene Mundschutz-Gebot, mit Schildern wird am Eingang des Wochenmarktes darauf hingewiesen. Jeder Bürger soll demnach in der Öffentlichkeit (Geschäfte, ÖPNV) einen einfachen Mund-Nasen-Schutz tragen, um so die Infektionsrisiken weiter zu minimieren. Medizinische Atemschutzmasken (mit FFP-Standard) sind dafür ausdrücklich nicht nötig. Ein Fremdschutz kann auch mit so genannten Community-Masken erzielt werden. Stoffmasken haben den Vorteil, dass sie gewaschen und gereinigt und so mehrmals verwendet werden können.
Ab 8:00 Uhr sind auch die Ingolstädter Hilfs- und Rettungsorganisationen auf dem Wochenmarkt vertreten. Bayerisches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe und Malteser Hilfsdienst werden an einem gemeinsamen Stand einfachen Mund-Nasen-Schutz (kein medizinisches Produkt) gegen eine Spende abgeben. Diese Masken stammen aus lokaler Produktion, wurden von Ehrenamtlichen genäht oder gespendet. Sie wurden schon gewaschen, damit sie sofort getragen werden können. Mit regelmäßiger Reinigung können sie mehrfach verwendet werden.
Auch der Kommunale Ordnungsdienst ist auf dem Wochenmarkt im Einsatz und wird auf die geltenden Abstandsregeln und das Mundschutz-Gebot hinweisen.
Wichtig: Das Tragen eines Mundschutzes ist nur eine Ergänzung der bestehenden Verhaltensregeln und ersetzt diese nicht: Regelmäßige Handhygiene, Einhalten von Husten- und Niesregeln sowie das Abstandhalten (mindestens 1,5 Meter) sind weiterhin nötig.
Informationen und Anleitungen sind auf den Seiten www.ingolstadt.de/mundschutz zu finden.
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Die Bücher können im Herzogskasten selbst abgeholt werden.
(ir) Leider darf die Ingolstädter Stadtbücherei, so wie die anderen öffentlichen Bibliotheken in Bayern, am Montag, 20. April 2020, noch nicht wieder öffnen. Die Regelungen zur schrittweisen Öffnung von öffentlichen Einrichtungen sehen zurzeit nur die Öffnung von staatlichen Bibliotheken und Hochschulbibliotheken vor.
Trotzdem möchte die Stadtbücherei ihre Leser nicht länger ohne Lesestoff lassen und bietet an, nach vorheriger Übermittlung einer Bestellliste, die gewünschten Medien im Herzogskasten abzuholen. Leser können die verfügbaren Medien über den Büchereikatalog OPAC heraussuchen (https://sb-ingolstadt.lmscloud.net/) und danach ihren Bestellwunsch der Stadtbücherei übermitteln.
Dies ist per E-Mail an
Zu den regulären Öffnungszeiten der Bücherei im Herzogskasten, also Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am Samstag von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr können die Medien am Nebeneingang beziehungsweise Fenster des Herzogskastens an der Kinderwagenrampe abgeholt werden. Bei der Abholung muss der Leserausweis vorgelegt werden.
Ein Betreten der Büchereiräume und selbstständiges Aussuchen der Medien sind leider nicht möglich. Bei der Abholung gelten die allgemein üblichen Abstands- und Hygieneregeln. Zur Rückgabe von Medien steht weiterhin die Außenrückgabe zur Verfügung.
Alle Medien, die zur Rückgabe fällig waren, sind automatisch bis zum 27. Mai 2020 beziehungsweise bis zur ersten Juniwoche verlängert worden. Natürlich ist die Onleihe weiterhin rund um die Uhr verfügbar. Über die Onleihe können E-Books, Hörbücher und Zeitschriften heruntergeladen werden können.
Wer noch keinen Leserausweis der Stadtbücherei hat, kann trotz Schließung einen erhalten. Dazu bitte entweder ein Fax oder eine E-Mail an die Stadtbücherei mit den folgenden Angaben schicken: Name, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Anschrift, E-Mail-Adresse, Fax- oder Telefonnummer.
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In der Danuviusklinik wird gefaltet was das Zeug hält.
(ir) Wer 1.000 Origami-Kraniche faltet, hat einen Wunsch frei. So heißt es zumindest in einer japanischen Legende. Diese Herausforderung wollen die Patienteninnen und Patienten der Danuvius Kliniken annehmen. Das Ziel ist: 1000 Kraniche gegen Corona.
An der Standorten in Ingolstadt, Pfaffenhofen und Neuburg wird unter Federführung von Sonja Tworek, der Leiterin der Kreativ- und Bewegungstherapie, inzwischen gefaltet was das Zeug hält. Mit der Aktion „1000 Kraniche gegen Corona“ möchte die Danuviusklinik in dieser turbulenten Zeit, ein wenig Hoffnung schenken und auch ein positives Zeichen setzen.
Daher will die Klinik ihr Vorhaben gern nach außen tragen und dazu aufrufen, die Aktion „1000 Kranichen gegen Corona“ zu unterstützen. Jeder ist herzlich eingeladen mitzumachen. Einfach einen Kranich nach Origami-Art falten und an die Danuvius Klinik Pfaffenhofen, Abteilung Kreativtherapie, Krankenhausstraße 68 in 85276 Pfaffenhofen schicken.
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Verstärkung für systemrelevante Unternehmen gesucht. Ebenso Helferinnen und Helfer in der Landwirtschaft.
(ir) Infolge der Corona-Pandemie werden Unternehmen und Betriebe, Beschäftigte, Arbeitslose und Arbeitsuchende durch Kurzarbeit und drohende Arbeitslosigkeit mit teilweise existenziellen Herausforderungen konfrontiert. Die von der Bundesregierung beschlossenen Sofortmaßnahmen und Hilfspakete sind angelaufen und sollen helfen, bereits bestehende oder noch bevorstehende Notlagen abzumildern. Die Bundesagentur für Arbeit steht Unternehmen und Privatpersonen nach wie vor beratend und unterstützend zur Seite.
Im Zusammenhang mit Kurzarbeit tritt in der Zeit vom 1. April 2020 bis 31. Oktober 2020 eine befristete Sonderregelung in Kraft: Wird nach Eintritt von Kurzarbeit eine geringfügige Nebentätigkeit in einem systemrelevanten Bereich aufgenommen, wird das Entgelt daraus nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, die Nebentätigkeit ist versicherungsfrei.
Bei mehr als geringfügigen Beschäftigungen in systemrelevanten Bereichen bleibt das daraus erzielte Arbeitsentgelt anrechnungsfrei, wenn die Summe aus Restlohn aus der Hauptbeschäftigung (Ist-Entgelt), Kurzarbeitergeld und Entgelt aus der Nebenbeschäftigung den bisherigen Bruttolohn (Soll-Entgelt) nicht übersteigt.
Das heißt: Wer aus seiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zuvor 1.700 Euro netto bezogen hat, kann bei Bezug von Kurzarbeitergeld plus dem Entgelt aus der Nebentätigkeit ebenfalls bis zu 1.700 Euro netto erzielen, ohne dass die Nebentätigkeit auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird.
Zu den systemrelevanten Unternehmen gehören Branchen und Berufe, die in der Krise für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens, die Sicherheit und die Versorgung der Menschen unabdingbar sind. Unverzichtbar in der aktuellen Krise ist insbesondere auch, dass die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Artikeln des täglichen Bedarfs in Deutschland gesichert ist. Das betrifft vor allem die Arbeitgeber im Lebensmitteleinzelhandel und in der Landwirtschaft.
„Es muss sichergestellt werden, dass hier ausreichend Arbeitskräfte zur Verfügung stehen“, erläutert Johannes Kolb, Leiter der Agentur für Arbeit Ingolstadt. „Durch die Erleichterung bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld soll ein Anreiz geschaffen werden, auf freiwilliger Basis vorübergehend Tätigkeiten in diesen lebenswichtigen Bereichen aufzunehmen.“
Derzeit suchen die Lebensmitteleinzelhändler dringend Regalauffüller und Kassierer. Alle, die in dieser Ausnahmesituation einen Beitrag zur Versorgung durch den Lebensmitteleinzelhandel leisten möchten, können sich per E-Mail an
Die Landwirtschaft benötigt jetzt im Frühjahr viele Saisonarbeitskräfte, um die anstehenden Arbeiten bewerkstelligen zu können. Denn nur was im Frühjahr erfolgreich ausgesät wird, kann später auch geerntet werden. Die eingeschränkte Reisesituation in Europa führt dazu, dass viele Saisonarbeitskräfte nicht oder nur unter erschwerten Umständen nach Deutschland und damit auch nach Bayern einreisen können. Das Ergebnis: Die Landwirtschaft steht aktuell vor einem massiven Arbeitskräftemangel. Auf der anderen Seite sind zahlreiche Arbeitnehmer in Kurzarbeit beschäftigt und zum Teil vollständig von ihrer bisherigen Arbeit freigestellt.
Bürgerinnen und Bürger, die in der Landwirtschaft unterstützen möchten bei den in den nächsten Wochen und Monaten anstehenden Pflanz- und Erntearbeiten, können sich auf der Plattform www.daslandhilft.de anmelden. Diese Plattform vermittelt den Kontakt zu Landwirtinnen und Landwirten, die ganz aktuell nach Erntehelfern suchen. (www.daslandhilft.de wurde ins Leben gerufen vom Bundesverband der Maschinenringe gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.)
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Bis mindestens Anfang Mai müssen sämtliche Bezirkssportanlagen, Freisportanlagen, Turnhallen und Lehrschwimmbecken geschlossen werden.
(ir) Nachdem die geltenden Ausgangsbeschränkungen in Bayern bis einschließlich Sonntag, 3. Mai 2020 verlängert wurden, müssen auch alle städtischen Sportstätten bis mindestens zu diesem Datum geschlossen bleiben. Das betrifft sämtliche Bezirkssportanlagen, Freisportanlagen, Turnhallen und Lehrschwimmbecken sowie weitere in räumlichem Verbund befindlichen Sporträume (zum Beispiel Gymnastikräume, Krafträume, Tanzhallen etc.).
Gleiches gilt auch weiterhin für vereinseigene Räumlichkeiten. Für alle diese Sportstätten gilt ein ausnahmsloses Betretungsverbot. Über das weitere Vorgehen ab dem 4. Mai 2020 wird in den kommenden Wochen nach entsprechender Sachlage entschieden.