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Das Corona-Sozialschutz-Paket wurde im Bundestag beschlossen.
(ir) Der Bundestag hat am gestrigen Mittwoch den Zugang zu Leistungen der Jobcenter vereinfacht, damit in der Krise niemand um Wohnung und Erspartes fürchten muss. Vorübergehend werden die Vermögensprüfung ausgesetzt und die tatsächlichen Wohnkosten voll übernommen.
Für einzelne Branchen führen die Maßnahmen zur Vermeidung des Coronavirus dazu, dass Menschen vorübergehend erhebliche Einkommenseinbußen erfahren. Dies kann alle Erwerbstätigen betreffen, insbesondere aber Kleinunternehmer und sogenannte Solo-Selbständige. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sichert den Lebensunterhalt, wenn keine vorrangigen Hilfen greifen. Diese Leistungen sollen schnell und unbürokratisch zugänglich gemacht werden. Es soll niemand aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Krise in existenzielle Not geraten.
Im Einzelnen sind für Bewilligungszeiträume vom 1. März 2020 bis 30. Juni 2020 vorgesehen:
• eine befristete Aussetzung der Berücksichtigung von Vermögen, wenn erklärt wird, dass kein erhebliches Vermögen verfügbar ist,
• eine befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen und
• Erleichterungen bei der Berücksichtigung von Einkommen in Fällen einer vorläufigen Entscheidung.
Die Bundesregierung kann den Zeitraum für die erleichterten Bedingungen durch Rechtsverordnung bis zum 31. Dezember 2020 verlängern.
Grundsicherung kann jede hilfebedürftige Person beantragen, die zu wenige oder keine Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich (und die eigene Familie) sicherzustellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Person arbeitslos oder in Kurzarbeit ist oder einer Beschäftigung nachgeht. Leistungen erhalten auch hilfebedürftige Selbstständige, insbesondere dann, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit während der Pandemie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben können und dadurch Einkommens- und Umsatzeinbußen erleiden. Selbstständige, die Leistungen des Jobcenters beantragen, müssen sich nicht arbeitslos melden und ihre Selbständigkeit auch nicht aufgeben.
Bürgerinnen und Bürger, die in Ingolstadt wohnen, können den Antrag auf Grundsicherung formlos per E-Mail an
Leistungen können nur ab dem aktuellen Monat beantragt werden. Sollte der Lebensunterhalt bereits im März nicht mehr gesichert sein, muss bis spätestens 31. März 2020 ein formloser Antrag beim Jobcenter gestellt werden. Zur Fristwahrung genügt der formlose Antrag – es ist nicht erforderlich, dass bis zum Monatsende bereits ausgefüllte Antragsformulare oder Nachweise zur Einkommenshöhe und zu den Wohnkosten vorliegen. Eine Auszahlung ist umso schneller möglich, je eher die vollständigen Unterlagen beim Jobcenter eingereicht werden.
Antragsformulare erhalten Sie online unter https://www.ingolstadt.de/Leben/Arbeit-Jobcenter/Formulare-Infos-ALG-II oder auf Wunsch per Post zugesandt.
Weitere Informationen im Zusammenhang mit Corona und Leistungen des Jobcenters finden Sie auch auf unserer Homepage unter https://www.ingolstadt.de/Leben/Arbeit-Jobcenter/ALG-II-Corona.
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Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt wurden inzwischen zwei Patienten aus dem Klinikum entlassen.
(ir) Das Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt meldet am heutigen Mittwoch für Ingolstadt insgesamt 27 positive Coronavirus-Fälle. Inzwischen ist eine Person genesen. Die genesene Person ist bereits von der Zahl er Erkrankten abzogen.
Im Ingolstädter Klinikum werden derzeit acht Patienten behandelt, die mit dem Coronavirus infiziert sind. Zwei Patienten liegen isoliert auf der Intensivstation, sechs Patienten isoliert auf der Infektionsstation. Zwei weitere Patienten wurden nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt in häusliche Quarantäne entlassen werden. Sofern Covid-19-Patienten aus Ingolstadt im Klinikum behandelt werden, sind sie bereits in der Zahl des Gesundheitsamts erfasst.
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Der Gesetzgeber plant befristete Neuregelungen zu Vermögensanrechnung und befristete Anerkennung der tatsächlichen Unterkunftskosten.
(ir) Der Gesetzgeber plant für alle Grundsicherungs-Neuanträge vorübergehend einen erleichterten Zugang. Derzeit läuft das gesetzgeberische Verfahren. Die Bundesagentur für Arbeit stellt eine Sonderseite mit allen wichtigen Informationen online.
Die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit (BA) informiert aktuell über die neuen Regelungen. Unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung sind auch alle weiteren Informationen zur Grundsicherung zu finden. Zudem können die erforderlichen Anträge abgerufen werden.
In den kommenden Tagen wird außerdem für alle Fragen eine Sonder-Hotline für Selbstständige, Freiberufler und andere Betroffene geschaltet. Die Nummer ist dann ebenfalls auf der Internetseite zu finden.
Der Gesetzgeber plant, das Antragsverfahren befristet zu vereinfachen. Die neuen Regeln sollen voraussichtlich in den nächsten Wochen in Kraft treten. Nach aktuellem, vorläufigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens, soll für einen Zeitraum von sechs Monaten unter anderem in der Regel darauf verzichtet werden, das vorhandene Vermögen zu prüfen. Auch die Prüfung, ob die Miete angemessen ist, soll ausgesetzt werden. Kundinnen und Kunden genießen für diesen Zeitraum den Schutz ihrer bisherigen Wohnung.
Leistungsanspruch haben alle Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können. Der Leistungsanspruch setzt sich aus der Regelleistung und zusätzlich den Kosten für die Unterkunft und Heizung zusammen. Alleinstehende erhalten derzeit 432 Euro Regelsatz im Monat. Der Betrag, den Sie erhalten können, variiert, je nachdem, ob und wie viele Menschen zusätzlich im Haushalt leben und wie deren Einkommenssituation ist.
Die Jobcenter sichern den persönlichen Lebensunterhalt. Anfallende Betriebskosten – etwa Mietkosten für Büros oder Gehälter von Beschäftigten – dürfen von den Jobcentern nicht übernommen werden. Dafür kann es aber Kredite oder Zuschüsse geben. Informationen hierzu finden Sie unter anderem auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums. Auch der Freistaat Bayern hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, weitere Information erhalten Sie auf der Seite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.
Insofern Selbstständige einen oder mehrere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen, kann für diese Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragt werden. Informationen dazu gibt es unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit.
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Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt bietet während der Corona-Pandemie in fünf Geschäftsstellen persönlichen Service an.
(ir) „Unsere Kunden können sich auf uns verlassen und wir bleiben in der aktuellen Krisensituation erreichbar, wenn auch nicht immer direkt von Angesicht zu Angesicht“, so Jürgen Wittmann Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Ingolstadt Eichstätt. „Unsere klare Zielsetzung ist es, die Bargeldversorgung, den Zahlungsverkehr, den Zugang zu den Schließfächern sicherzustellen und insbesondere die Unterstützung von Firmenkunden in dieser sehr schwierigen Situation zu bewerkstelligen,“, so Wittmann weiter. Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt sieht sich in der Pflicht und Verantwortung alles daran zu setzen, mögliche Infektionsgefahren für Mitarbeiter wie Kunden zu vermeiden, die Ausbreitung des Virus zu bremsen und das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen. Dabei unterstützt die Sparkasse die bayerische Staatsregierung und alle zuständigen Behörden bei der Eindämmung der Pandemie und versucht ebenso soziale Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. „Auch unsere Kunden halten sich vorbildlich an die Beschränkungen und haben ihre persönlichen Besuche in den Geschäftsstellen größtenteils eingestellt bzw. eingeschränkt - sie unterstützen uns damit, dass wir auch weiterhin so funktionsfähig bleiben und im solidarischen Sinne mithelfen können die Krise zu stemmen. Wir bedanken uns bei unseren Kunden für dieses besondere Gespür in einer besonderen Ausnahmesituation“, so Jürgen Wittmann.
Mit dem Rückgang der Kundenbesuche in den Geschäftsstellen nimmt im Gegenzug die Zahl der Kunden deutlich zu, die neben Online-Banking für ihr Anliegen auch telefonisch das KundenServiceCenter für Privatkunden und die BusinessLine für Firmenkunden in Anspruch nehmen. Die überwiegende Zahl aller Serviceanliegen ist mittlerweile ganz bequem Online, per Sparkassen-App oder per Telefon möglich. „Viele Kunden haben so aus der Not der letzten Tage eine Tugend gemacht und erkannt - ein Besuch in der Geschäftsstelle ist in den meisten Fällen nicht zwingend erforderlich“, so beschreibt Jürgen Wittmann die derzeitige Situation. „Auch die erhöhte telefonische Kundenfrequenz konnten wir aufgrund umsichtiger und vorausschauender Planungen gut meistern.“
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt bündelt nochmals ihre Kräfte, erhöht die Zahl ihrer Mitarbeiter für telefonische Services und im Bereich der Firmenkundenbetreuung zur zügigen Abarbeitung aller Unterstützungsleistungen. Daher bietet die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt ab Donnerstag bis auf weiteres noch in folgenden Geschäftsstellen in dringenden Fällen einen persönlichen Service an – in allen anderen Geschäftsstellen ist der Service bis auf weiteres ausgesetzt.
Weiterhin für Sie geöffnet bleiben:
• Hauptstelle Ingolstadt (nur Kasse – kein Service)
• Hauptstelle Eichstätt
• Geschäftsstelle Beilngries
• Geschäftsstelle Münchener Straße, Ingolstadt
• Geschäftsstelle Goethestraße, Ingolstadt
Zur Sicherheit von Kunden und Mitarbeitern vor einer möglichen Ansteckungsgefahr werden die Kunden gebeten, nur einzeln nach Aufforderung in die Geschäftsstelle einzutreten und stets den Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten.
Das größte Kreditinstitut der Region bleibt für alle ihre 185.000 Kunden erreichbar. Die Schließfächer bleiben nach voriger Terminabsprache zugänglich, alle Servicegeräte und Geldautomaten funktionieren uneingeschränkt und werden in regelmäßigen Abständen befüllt. „Wir stehen wie eine eins, unsere Kunden können sich auf uns verlassen, die Technik funktioniert zu 100 Prozent, unsere Geschäftsprozesse laufen stabil.“
Auch für die Firmenkunden der Sparkasse Ingolstadt Eichstätt hat Jürgen Wittmann eine wichtige Botschaft, „Wir werden alle Möglichkeiten und Mittel nutzen um unseren Kunden zu helfen, die Krise zu meistern – den Sparkassen und Genossenschaftsbanken kommt gerade mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Hilfspaket für die Wirtschaft eine bedeutende Rolle bei der Aufarbeitung der Krise und Verteilung der Mittel zu. Wir sind bereit und werden anpacken, jetzt ist Solidarität gefragt, mehr denn je.“
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Zwei erfahrende Psychotherapeuten bieten in der Coronakrise eine kostenlose Beratung an.
(ir) Die Verbreitung des Corona-Virus und die gesellschaftlichen Reaktionen darauf sind für die Bevölkerung mit psychischen Herausforderungen verbunden. Ob sie infiziert oder erkrankt sind, sich vorsorglich in Quarantäne befinden oder mit anderen Folgen für Beruf und Familie konfrontiert sind, das gewohnte Leben ist unterbrochen und fordert neue Anpassungen. Unsicherheiten und Ungewissheiten sind auszuhalten und sollten im besten Fall konstruktiv bearbeitet werden. Zudem ist seit Langem bekannt, dass psychisches Wohlbefinden und körperliche Faktoren wie etwa das Immunsystem eng miteinander verbunden sind.
In Ingolstadt bieten nun Dr. phil. Christoph Riedel und Prof. Dr. phil. Ralf T. Vogel, beide langjährig psychotherapeutisch in unserer Stadt tätig, täglich eine ehrenamtliche und kostenfreie psychotherapeutische Telefonsprechstunde an, um sich über Themen wie Angst, beunruhigende Gedanken, Sinnfragen, Gefühle des Eingesperrtseins oder der Einsamkeit, Trauer und Niedergeschlagenheit, zu beraten und auszutauschen. Das Gespräch kann auf Wunsch auch anonym stattfinden.
Das Angebot gilt ab sofort und besteht vorerst bis 19. Mai 2020, wird aber bei Bedarf darüber hinaus verlängert. Die Telefonsprechzeiten sind
Montag, 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr: (0 84 31) 4 32 61 74
Dienstag von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr: (08 41) 3 70 49 16
Mittwoch von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr: (0 84 31) 4 32 61 74
Donnerstag, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr: (08 41) 3 70 49 16
Freitag von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr: (08 41) 3 70 49 16
Samstag von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr: (0 84 31) 4 32 61 74
An die katholische Notfallseelsorgehotline unter der Rufnummer (01 75) 7 40 30 79 können sich die Bürgerinnen und Bürger ebenfalls gerne wenden.