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Die INVG optimiert ihr Angebot und bietet ab 1. September zum Beispiel den Audi-Beschäftigten oder den Bewohnern in Friedrichshofen West zusätzliche Fahrten.
(ir) Die Ingolstädter Verkehrsgesellschaft baut die Anbindung des schnell wachsenden Neubaugebiets Friedrichshofen West deutlich aus. Ab 1. September 2017 wird der bisherige Nordast der Linie 16 als Linie 58 weiter geführt. An den Betriebstagen Montag bis Samstag wird somit im 30-Minuten-Takt und an Sonn- und Feiertagen im 60-Minunten-Takt ab ZOB via Klinikum über die Levelingstraße, Vorwaltnerstraße, Jurastraße in das Wohnviertel gefahren.
Eine weitere Neuerung kommt den Beschäftigten bei Audi zugute. Ab 1. September werden die Werksdurchfahrten deutlich erweitert. Künftig führt freitags ab Mittag die Linie 11 durch das Werk, damit die nicht ortsansässigen Beschäftigten frühzeitig die Bahnanschlüsse zu den Heimatorten erreichen.
Die Abfahrtszeiten ab Audi Tor 9/TE: 12:34 Uhr, 12:49 Uhr, 13:19 Uhr und 13:49 Uhr. Zusätzlich bietet die INVG ab 1. September von Montag bis Freitag weitere Fahrten um 5:17 Uhr und 5:32 Uhr für die Linie 11 durch das Werk an.
Schließlich reagiert die INVG auch auf die Änderung der Schulanfangs- und -endzeiten am Christoph-Scheiner-Gymnasium. Da die Schule ab 1. September um 7:55 Uhr beginnt und um 13:00 Uhr endet, wurden die Fahrtzeiten der Linien 15, 16, 25, 26, 9221, 52 und 60 an Schultagen angepasst. Die Änderungen im Minutenbereich betreffen vor allem die Abfahrtszeiten am Mittag auf dem Heimweg in der Jahnstraße.
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Wer illegal eine Waffe besitzt, kann sie bis Mitte 2018 straffrei abgeben.
(ir) Als zentrale Themen ergeben sich hieraus für Waffenbesitzer insbesondere Änderungen bei der Aufbewahrung von Schusswaffen und eine erneute temporäre Amnestie-Regelung. Zugleich wurde auch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 im neuen Waffengesetz mit aufgenommen, die Standards für die Unbrauchbarmachung von Schusswaffen sowie die Einzelprüfung jeder deaktivierten Schusswaffe vorschreibt.
Mit dem neuen Gesetz werden unter anderem die Anforderungen an die Aufbewahrung von Schusswaffen sowie das Sicherheitsniveau angehoben. So ist es nach den neuen Regelungen zur Aufbewahrung zukünftig nicht mehr ausreichend, Waffen in Behältnissen der Sicherheitsstufe A und B aufzubewahren.
Dennoch wird es für die meisten Waffenbesitzer, in Ingolstadt sind es derzeit 1121 Menschen mit gültiger waffenrechtlicher Erlaubnis, nicht erforderlich sein, neue Behältnisse anzuschaffen, denn für Waffenschränke, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung den alten gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben, gilt eine zeitlich unbefristete Besitzstandswahrung, welche allerdings nicht vererbbar ist.
Die erhöhten Anforderungen gelten daher vorerst nur für Neuwaffenbesitzer. Nach den neuen Regelungen sind nunmehr erlaubnisfreie Waffen oder Munition mindestens in einem verschlossenen Behältnis aufzubewahren. Für erlaubnispflichtige Munition wird ein Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder ein gleichwertiges Behältnis benötigt.
Eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und insgesamt bis zu fünf Kurzwaffen und Munition können in einem Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden, das mindestens dem Widerstandsgrad 0, also unter 200 Kilogramm, entspricht. Sofern dieses Behältnis 200 oder mehr Kilogramm schwer ist, können darin eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und bis zu zehn Kurzwaffen und Munition aufbewahrt werden.
Schließlich kann eine unbegrenzte Anzahl von Lang- und Kurzwaffen sowie Munition in einem Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden, das mindestens dem Widerstandsgrad I entspricht.
Mit der Gesetzesänderung tritt auch eine zeitlich befristete Amnestie-Regelung bezüglich illegal besessener erlaubnispflichtiger Waffen und Munition in Kraft. Wer unerlaubt eine Waffe besitzt, kann sie bis zum 1. Juli 2018 einer Waffenbehörde oder der Polizei übergeben, ohne wegen des illegalen Besitzes eine Strafe fürchten zu müssen. Die Amnestieregelung im Jahr 2009 war ein großer Erfolg: in Ingolstadt konnten 372 Waffen aus dem Verkehr gezogen werden, bundesweit waren es zirka 200.000 Schusswaffen, was letztendlich ein Gewinn für die Sicherheit darstellt. Die Strafverzichtsregelung greift jedoch nur bei der Abgabe der Waffe oder der Munition bei der zuständigen Behörde oder an eine Polizeidienststelle. Das Unbrauchbarmachen einer unerlaubt besessenen Waffe oder unerlaubt besessenen Munition oder die Abgabe an einen Berechtigten ist nicht möglich. Weiterhin sei angemerkt, dass die illegalen Waffen und die Munition selbstverständlich gebührenfrei bei der zuständigen Waffenbehörde abgegeben werden können. Darüber hinaus können natürlich auch erlaubnisfreie oder berechtigt in Besitz befindliche erlaubnispflichtige Waffen, welche nicht mehr benötigt werden, bei der zuständigen Waffenbehörde abgegeben werden.
Bei Fragen steht Franz Schermer vom Ordnungs- und Gewerbeamt der Stadt Ingolstadt unter der Rufnummer (08 41) 3 05-15 27 zur Verfügung.
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Bei Audi wurden zwei EDEKA-Boxen installiert. Mitarbeiter und Anwohner profitieren von innovativem Service, denn die Abhol-Stationen für Lebensmittel sind rund um die Uhr erreichbar.
(ir) Am Büro-PC bestellen und dann ein kurzer Boxenstopp nach Feierabend – die EDEKA Südbayern weitet ihr Online-Shopping-Angebot mit der „EDEKA Box“ aus. Nach der Premiere im E center Gaimersheim sind ab sofort zwei der praktischen Abholstationen für Lebensmittelbestellungen im Internet zusätzlich am Ingolstädter Werksgelände des Autoherstellers Audi im Einsatz. Öffentlich zugänglich, steht der neue Service rund 44.000 Audi-Mitarbeitern am Standort sowie allen in der Nachbarschaft lebenden Anwohnern zur Verfügung. „Erstmals siedeln wir die EDEKA Box nicht direkt an einem Markt, sondern noch näher bei den Menschen an. Damit gehen wir zeitgemäß auf ihre individuellen Bedürfnisse ein“, erklärt Claus Hollinger, Geschäftsführer der EDEKA Südbayern. Durch die innovative Kooperation mit der EDEKA Südbayern will Audi die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben im eigenen Unternehmen weiter fördern: „Über den neuen Service können unsere Mitarbeiter sich bequem mit Lebensmitteln versorgen und gewinnen so persönliche Freiräume“, sagt Audi-Personalvorstand Thomas Sigi, „wir setzen dabei auf einen starken regionalen Partner an unserer Seite“.
Die Nutzer der zwei neuen „EDEKA Boxen“ auf dem Audi-Gelände können aus über 15.000 Artikeln zur Abholung wählen. Drei Temperatur-Zonen gewährleisten die Versorgung mit Frische- und Tiefkühlprodukten sowie Waren aus dem Trockensortiment wie beispielsweise Nudeln, Brot oder Müsli. Die Belieferung erfolgt über das E center Gaimersheim. An dem in diesem Jahr einjähriges Bestehen feiernden Flagshipstore der EDEKA Südbayern wurde im April 2016 die erste „EDEKA Box“ als Test installiert. Für die Kunden des Marktes ergänzt sie das Einkaufserlebnis auf sinnvolle Weise. „Unser zusätzliches Service-Angebot wird vor Ort gut angenommen“, bestätigt Claus Hollinger. „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die EDEKA Box insbesondere nach Feierabend, auf dem Weg nach Hause verstärkt genutzt wird. Und diese Erfahrung wenden wir bei Audi gleich an“. Für die verschiedenen Abhol-Zeitfenster der EDEKA Box am Werksgelände des Autoherstellers wurden die Schichtzeiten der Mitarbeiter berücksichtigt.
Und so funktioniert das zukunftsorientierte Einkaufsprinzip: Die EDEKA-Kunden bestellen die von ihnen gewünschten Lebensmittel zunächst im Internet unter www.edeka-sb.de. Dabei entscheiden sie zugleich, an welcher „EDEKA Box“ und in welchem Zeitfenster sie ihre Bestellung abholen möchten. Den Online-Shoppern stehen für die zwei am Ingolstädter Audi-Werk eingerichteten „EDEKA Boxen“ drei Abhol-Zeitfenster offen: 19:30 Uhr bis 9:00 Uhr, 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr und 16:15 Uhr bis 19:00 Uhr.
Montag bis Samstag kann der Einkauf auch kurzfristig, bis jeweils zwei Stunden vor Beginn des gewählten Zeitfensters erfolgen. Die beiden neuen „EDEKA Boxen“ sind 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche für die Kunden erreichbar.
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Die Deutsche Post liefert in der Region die Wahlbenachrichtigungen aus.
(ir) Die Wahlämter in Bayern liefern in diesen Tagen Millionen von Wahlbenachrichtigungskarten für die Bundestagswahl am 24. September 2017 bei den Briefzentren der Deutschen Post ein. Die Wahlbenachrichtigungskarten werden dann im Briefzentrum Freising nach Orten, Straßen und in Gangfolge sortiert und anschließend an alle Wahlberechtigten ausgeliefert. Bis Samstag, 2. September sollen die Wahlbenachrichtigungen bei allen Wahlberechtigten vorliegen.
Damit die Postboten diese wichtige Post zuverlässig und schnell zustellen können, bittet die Deutsche Post in diesem Zusammenhang ihre Kunden, in den nächsten Tagen mal nach ihrem Briefkasten zu schauen, ob die Beschriftung noch aktuell und gut lesbar ist.
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Heute erreichte unsere Redaktion ein Leserbrief zum Thema „Baustelle Frühlingstraße“.
„Die Frühlingstraße war einmal eine kleine kaum verkehrsfrequentierte Seitenstraße (Teilabschnitte) Zone 30. Mit zunehmender Einwohnerzahl stieg der Verkehrsfluss in der Frühlingstraße stetig an. Die Verkehrsbelastung steigt an wenn Früh-und Spätschicht wechselt, da die Straße frei von Querungshilfen sowie „Ausbremsern“ ist. In der Frühlingstraße wäre Geschwindigkeitsbegrenzung 30km/h.
Jedoch fehlt seit zwei Jahren der Hinweis „30“ sowie die dazu gehörige Streifenmarkierung auf dem Fahrbahnbelag . Die Straße hat den Zustand eines „Teerfleckerlteppich“ durch die verschiedenen Baumaßnahmen erlangt.
Frühlingstraße ist aktuell eine Baustelle und die zuständige Baufirma hat nach Vorschrift entsprechende Hinweisschilder und Absperrungen gesetzt. Diese Hinweise hindern Auto-wie Busfahrer nicht die Absperrungen über den Grünstreifen beziehungweise den Fußgängerweg zu queren.
Die Krönung war heute am Dienstag in der Früh der Busfahrer welcher eine Betriebsfahrt fuhr. Er musste mit dem großen Bus zurücksetzen da keine Wendemöglichkeit bestand. Grünstreifen wie Fußgängerweg waren zu knapp für einen Omnibus. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Mir ist bewusst dass der Ablauf kein Einzelfall sein dürfte, da ganz Ingolstadt eine einzige Baustelle ist.
In der Fahrschule habe ich gelernt, dass man sich an Regeln und Vorschriften im Straßenverkehr halten muss, da dies sonst eine Ordnungswidrigkeit wäre. Laut Gesetzbuch der Straßenverkehrsordnung dürften die beschriebenen Situationen definitiv Regelverstöße sein.
Hier stelle ich mir die ernsthafte Frage: ‚Wie geht das alles weiter, wenn jeder machen kann was er will?! ‘
Iris Weichenrieder“