Neuburg
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Fibromyalgie ist eine nicht so sehr bekannte Krankheit, die auch Ganzkörperschmerz genannt wird.
(ir) Viele Betroffene berichten immer wieder: „Alles tut weh - und nichts hilft!“ Es wird angenommen, dass bis zu vier Prozent der Bevölkerung von dieser Krankheit betroffen sind.
Zu einem Symposium über die Fibromyalgie laden nun die Kliniken St. Elisabeth und der Fibromyalgie Verein Bayern e. V. ein. Die Veranstaltung beginnt am Mittwoch, den 21. März um 14:30 Uhr mit einem Willkommenskaffee, dann folgen nach der Begrüßung zwei Vorträge. Um 15:15 Uhr stellt Claudia Dexl, Vorsitzende des Fibromyalgie Verein Bayern e. V., die Selbsthilfe beim Fibromyalgiesyndrom und den Fibromyalgie Verein Bayern vor. Gegen 16:00 Uhr folgt ein Vortrag von Dr. med. Sonja Lisch, leitende Ärztin am Schmerzzentrum der Kliniken St. Elisabeth, über die multimodale Schmerztherapie beim Fibromyalgiesyndrom.
Die Veranstaltung findet im Erdgeschoss des Ärztehauses I der Kliniken St. Elisabeth, Bahnhofstraße 103 b in Neuburg statt. Der Eintritt ist frei.
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Nächtliche Vollmond-Laternenwanderungen zum Tatort Hinterkaifeck.
(ir) Hinterkaifeck – dieser Name jagt noch heute vielen Menschen einen kalten Schauer über den Rücken. Landkreisführerin Maria Weibl kennt die Geschichte des ungeklärten Mehrfachmordes im Jahr 1922 und bietet für Unerschrockene nächtliche Laternenwanderungen zum Tatort des mysteriösen Verbrechens an.
Ausgangspunkt ist das Gasthaus Bogenrieder in Waidhofen, wo auf die Teilnehmer zunächst ein delikates Vier-Gänge-Menü wartet. Nach der Stärkung folgt der Fußmarsch bei Dunkelheit durchs Paartal. Über Felder und Wiesen und durch dunkle Wälder geht es bis nach Hinterkaifeck. Unterwegs erfahren die Teilnehmer Hintergründe über den unheimlichen und grausamen Mordfall in der Nacht vom 31. März auf den 1. April 1922.
Die spannende, rund vierstündige Führung inklusive Menü kostet pro Teilnehmer 37 Euro. Die Anmeldung erfolgt bei Maria Weibl unter der Telefonnummer (0 82 52) 34 22 oder per E-Mail an
Firmen, Vereine oder Gruppen ab zehn Personen haben jederzeit die Möglichkeit, individuelle Termine für die Laternenwanderung zu vereinbaren.
In diesem Jahr bietet Landkreisführerin Maria Weibl spezielle Vollmondführungen an. Diese finden zu den folgenden Terminen statt: Sonntag, 29. April um 16:45 Uhr, Freitag, 27. Juli um 17:45 Uhr, Sonntag, 26. August um 16:45 Uhr, Samstag, 22. September um 17:45 Uhr sowie am Sonntag, 23. September um 16:45 Uhr.
Das Foto zeigt das schlichte Marterl, das heute am Ort des Geschehens an das grausame Verbrechen von Hinterkaifeck erinnert.
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Bürgersprechstunde mit stellvertretendem Landrat Alois Rauscher und Bürgermeister Thomas Wagner.
(ir) Am Dienstagvormittag, 6. März 2018 haben interessierte Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, mit dem stellvertretenden Landrat Alois Rauscher im Rahmen einer Bürgersprechstunde in Brunnen Fragen und Anregungen persönlich zu erörtern. Der Termin findet in der Alten Schule in der Ingolstädter Straße 4, statt. Bürgermeister Thomas Wagner steht ebenfalls für ein Gespräch zur Verfügung.
Für einen Termin in der Bürgersprechstunde ist eine Anmeldung unter der Rufnummer (0 84 31) 57-3 01 oder per E-Mail an
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Änderung im Waffengesetz ermöglicht straffreie Abgabe von illegalen Waffen bis zum 1. Juli 2018.
(ir) Bis zum 1. Juli 2018 können Waffen und Munition, die sich in unerlaubtem Besitz befinden, im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen abgegeben werden, ohne dass der Betroffene eine Strafanzeige befürchten muss.
Das Waffengesetz wurde zum 6. Juli 2017 geändert. Um den Bestand der illegalen Waffen im Bundesgebiet zu reduzieren, wurde wie bereits in den Jahren 2003 und 2009 erneut eine Strafverzichtsreglung in § 58 Abs. 8 WaffG eingeführt. Zuletzt wurden im Jahr 2009 insgesamt 240 unrechtmäßig besessene und 210 rechtmäßig besessene Waffen sowie eine große Anzahl an Munition im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen abgegeben.
Im Zuge dieser erneuten Amnestieregelung besteht für unberechtigte Besitzer bis 1. Juli 2018 die Möglichkeit, illegale in Besitz befindliche Waffen und Munition bei der Waffenbehörde im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen oder bei einer Polizeidienststelle kostenfrei abzugeben. Der illegale Besitz wird strafrechtlich nicht verfolgt. Der Besitzer muss lediglich seine Personalien angeben und eine Einverständniserklärung unterschreiben, dass die Waffe und/oder Munition der Vernichtung beim Bayerischen Landeskriminalamt zugeführt werden kann. Eine Verwertung der Waffen oder gar ein Weiterverkauf ist den Landratsämtern und der Polizei nicht gestattet.
Für bereits registrierte Waffenbesitzer besteht zudem weiterhin die Möglichkeit, legale Waffen zur Vernichtung im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen abzugeben; hier fällt lediglich die Gebühr zum Austrag aus dem Erlaubnisdokument an.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, möchte das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen überdies noch auf folgendes hinweisen:
• Eine Terminvereinbarung ist grundsätzlich notwendig. Zu beachten sind zudem die Öffnungszeiten der Waffenbehörde von Montag bis Freitag jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
• Das Büro der zuständigen Mitarbeiterinnen befindet sich im Erdgeschoss des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen, linker Flügel, Zimmer 036 und 037. Kontaktdaten: Telefonnummer (0 84 31) 57-2 70, oderf (0 84 31) 57-2 44 und E-Mail
• Es soll vermieden werden, die Waffen offen zu transportieren; diese sind bestmöglich in einem Gewehrfutteral, einer Kiste, einer Decke oder ähnlichem Behältnis zu transportieren.
Des Weiteren wurde das Waffengesetz insbesondere im Bereich der Aufbewahrungsvorschriften geändert. Mussten bisher Waffen in einem Tresor der Sicherheitsstufe A bzw. B nach VDMA 24992 verwahrt werden, so ist nun für Neuwaffenbesitzer ein Tresor im Widerstandsgrad 0 der Euro-Norm 1143-1 notwendig.
Für alle Waffenbesitzer die vor dem 1. Juli 2017 einen A - oder B - Tresor in Besitz hatten, wurde eine unbefristete Besitzstandsregelung eingeführt, sodass diese Tresore vom bisherigen Besitzer weiter genutzt werden dürfen.
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Im Rahmen der BayernTourNatur bietet die Untere Naturschutzbehörde am Sonntag, 25. Februar 2018 eine Führung im Auwald an.
(ir) Die Wanderung beginnt am Eingang zum Schloss Grünau in Neuburg. Bei der „Erlebnistour mit Biber Franzl“ erleben und erkunden Kinder und Erwachsene gemeinsam mit einem qualifizierten Führer die Naturvielfalt der Auen, sie lernen dabei insbesondere den Biber als Auenbewohner mit außergewöhnlichen Eigenschaften und Fähigkeiten als Landschaftsgestalter kennen. Gerade im ausgehenden Winter können Biberspuren gut erkannt und seine Lebensweise beobachtet werden.
Erforderlich für diese rund fünf Kilometer lange Tour sind feste Schuhe und wetterangepasste Kleidung.
Die Führungsgebühr beträgt für Erwachsene jeweils 4 Euro. Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren nehmen kostenfrei teil. Anmeldungen nimmt das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen bis Donnerstag, 22. Februar 2018 unter der Telefonnummer (0 84 31) 57-3 90 oder per E-Mail an