Pfaffenhofen
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Das Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung des Pfaffenhofener Landratsamts sucht Jugendschöffen.
(ir) Für die Jahre 2019 bis 2023 werden wieder Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Sitzungen des Jugendschöffengerichts beim Amtsgericht Pfaffenhofen benötigt. Das Landratsamt bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die Erfahrung und Freude am Umgang mit Jugendlichen und Verständnis für Jugendprobleme haben, sich für dieses Ehrenamt zur Verfügung zu stellen. „Dies ist eine ehrenvolle Tätigkeit, sich Verantwortung übernehmend in die Bürgergesellschaft einzubringen“, so Landrat Martin Wolf.
Wie die Leiterin des Sachgebietes Familie, Jugend, Bildung Elke Dürr mitteilte, bringt das Amt eines Jugendschöffen eine besondere Verantwortung mit sich. Insbesondere wird ein hohes Maß an Unparteilichkeit, selbständigem Handeln und Urteilsreife vorausgesetzt.
Bewerben kann sich jeder mit deutscher Staatsbürgerschaft, der am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt ist. Weiterhin soll man erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Juristische Vorkenntnisse werden nicht benötigt.
Die Bewerbungen sollen bis spätestens 18. März 2018 beim Landratsamt, Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung, Hauptplatz 22 in 85276 Pfaffenhofen, eingegangen sein.
Das Bewerbungsformblatt kann telefonisch beim Pfaffenhofener Landratsamt, Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung, unter den Telefonnummern (0 84 41) 27-2 50 und (0 84 41) 27-253 angefordert werden.
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Für eine bestehende Biogasanlage in Eschelbach hat das Landratsamt Pfaffenhofen kürzlich auf Antrag eine Genehmigung erteilt.
(ir) Der Hintergrund: Die Gasverwertung soll künftig nicht mehr kontinuierlich mit gleichbleibender Leistung erfolgen, sondern wird dem Netzfahrplan des Netzbetreibers entsprechend den Markterfordernissen angepasst. Aus den Antragsunterlagen ergibt sich, dass sich die einzuspeisende Strommenge um zirka 5 Prozent erhöht. Die Voraussetzungen für einen positiven Bescheid mit Auflagen waren erfüllt, so dass die Antragstellerin hatte damit einen Anspruch auf Genehmigung hatte, erläutert das Landratsamt.
Im Rahmen des Bauvorhabens wird zum Beispiel das Gärresteendlager mit Foliengasspeicher neugestaltet, ferner werden die beiden bereits bestehenden Blockheizkraftwerke erneuert und ein weiteres aufgestellt. Geplant ist auch die Neuausführung der Gasfackel, die Neuerrichtung einer Einwallung mittels Spundwand sowie die Erhöhung der Gesamtfeuerungswärmeleistung.
Die im Bescheid nun festgelegte maximale Biomasse wird nur unwesentlich erhöht und entspricht der Festsetzung des Marktes Wolnzach im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 116 Sondergebiet „Biogasanlage Höckmeier – 2. Änderung“. Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Änderungen grundsätzlich nicht in Zusammenhang mit der Erweiterung des Hähnchenmastbetriebs stehen, sondern eine davon unabhängige unternehmerische Tätigkeit darstellen.
Im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung muss die Antragstellerin zahlreiche Nebenbestimmungen beachten, insbesondere zum Baurecht, zur Luftreinhaltung, zum Lärmschutz, zum anlagenbezogenen Gewässerschutz, zum Schutz der Arbeitnehmer, zur Anlagensicherheit und zum Naturschutz.
Das Landratsamt legt großen Wert auf die Feststellung, dass die Genehmigungsanforderungen bei der Bauausführung und beim Betrieb eingehalten werden. Damit wird sichergestellt, dass im Einwirkungsbereich der Anlage schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und für die Nachbarschaft vermieden werden.
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Zum 15. Februar müssen im Landkreis Pfaffenhofen die Landkreisgebühren bezahlt werden.
(ir) Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) mitteilt, wird die erste Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2018 am 15. Februar fällig. Soweit dem AWP kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, hat der Gebührenschuldner fristgerecht zu den Fälligkeitsterminen 15. Februar und 15. Juli eines jeden Jahres die Gebühren an den AWP zu entrichten. Bei Gebührenzahlern mit entsprechendem Lastschriftmandat werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht. Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2016 bzw. den danach ergangenen Gebührenbescheiden.
Für bargeldlose Zahlungen ist folgende Bankverbindung zu nutzen: Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70
Bareinzahlungen werden in der Geschäftsstelle des Abfallwirtschaftsbetriebs, Raiffeisenstraße 19 in Pfaffenhofen während der Öffnungszeiten angenommen.
Bei Nichtbeachtung der Fälligkeitsfrist wird der geschuldete Betrag zuzüglich entstehender Nebenkosten erhoben.
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Wieder mehr Ausleihen im Jahr 2017. Insgesamt wurden über 120.000 Medien ausgeliehen und verlängert.
(ir) Die Verleihzahlen in der Pfaffenhofener Kreisbücherei sind auch im vergangenen Jahr wieder gestiegen. Wie Büchereileiter Stephan Ligl bei der Vorstellung seiner Jahresstatistik für 2017 berichtet, gab es insgesamt 121.424 Ausleihen und Verlängerungen. Das ist gegenüber dem Vorjahr mit 117.927 Ausleihen und Verlängerungen ein Anstieg um knapp 3 Prozent. „Damit hat sich der Aufwärtstrend der letzten Jahre weiter fortgesetzt“, freut sich Ligl. Zurückzuführen sei der Anstieg unter anderem auf die moderne Medienpräsentation in der Kreisbücherei, die OnLeihe, die Berücksichtigung von Leserwünschen, aber auch eine stärkere Zusammenarbeit mit den Schulen. Für diese bietet die Kreisbücherei Führungen, Bücherrallyes und Rechercheschulungen an.
Insgesamt 14.412 Entleihungen gab es bei der OnLeihe im Jahr 2017. Stephan Ligl: „Die Möglichkeit, online zu verlängern und vorzubestellen wird immer besser angenommen.“ Speziell Schülerinnen und Schüler würden zudem auch die Datenbankangebote, wie zum Beispiel Wörterbücher und Online Lernhilfen, unter munzinger.de sehr häufig nutzen.
Bei der Onleihe haben alle Kunden Zugriff auf 15.571 eMedien, davon 3.687 neue Lizenzen, vor allem E-Books. „In unserem Onleiheverbund sind wir damit Spitzenreiter. Auf uns entfallen über 10 Prozent der gesamten Entleihungen im Verbund“, so Ligl. Gegründet wurde der Onleiheverbund Suebo (SüdBayernOnleihe) im November 2014. Er hat derzeit 21 Mitglieder, verschiedene Gemeinde-, Stadt- und Kreisbüchereien aus ganz Südbayern. Die Kreisbücherei ist seit November 2015 mit dabei.
Der Monat mit den meisten Ausleihen war wieder der August. Insgesamt wurden hier 12.948 Medien entliehen. Die meisten Entleihungen im Laufe des Jahres entfielen auf die 41 bis 50-Jährigen, die größte Lesergruppe insgesamt sind wieder die 11 bis 20-Jährigen. Insgesamt sind 9.765 Leserinnen und Leser in der Kreisbücherei angemeldet, 62 Prozent davon sind weiblich. Neu dazugekommen sind 2017 908 Leserinnen und Leser. Im Jahr 2017 waren es 966. „384 davon sind Kinder. Das liegt größtenteils an den vielfältigen Angeboten für Schulklassen“, so der Büchereileiter weiter. 54,8 Prozent der Leserschaft kommt direkt aus Pfaffenhofen. Im Vergleich zum Vorjahr haben damit die auswärtigen Nutzer leicht zugelegt.
Bei den Verlängerungen werden mittlerweile 25,4 Prozent online erledigt, bei den Vorbestellungen sogar 29,5 Prozent.
Wie Stephan Ligl erläutert, habe der Landkreis in den letzten Jahren die Entwicklung im Büchereiwesen beobachtet und darauf reagiert. Ligl: „Die Kreisbücherei befindet sich in einem behutsamen Wandel vom reinen Ausleihbetrieb zu einem Ort für Kommunikation und Bildung. In ihrer Arbeit spiegeln sich gesellschaftliche und technische Veränderungen und die sich daraus ergebenden strukturellen Weiterentwicklungen für die Bücherei wieder.“ Dabei habe man sich stets auch mit den staatlichen Beratungsstellen abgesprochen und Trends im Nutzerverhalten ausgewertet. Dazu gehörte auch, verstärkt auf den Einsatz elektronischer Medien zu setzen, nicht zuletzt im Hinblick auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen, für die die Kreisbücherei einen wesentlichen Teil ihrer Dienstleistung zur Verfügung stellt.
Der Büchereileiter sieht Pfaffenhofen außerdem in der "komfortablen Situation", dass es gleich zwei Büchereien gibt. „In regelmäßigen Abstimmungstreffen informiert man sich gegenseitig über geplante Veranstaltungen und klärt auch, wie man Überschneidungen im Bestand vermeiden kann“, so Ligl. Die Stadtbücherei konzentriere sich auf Familien mit kleinen Kindern, die Kreisbücherei fokussiere sich mehr auf die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen. Darum sei der Sachbuchbestand der Kreisbücherei auch deutlich größer. Dieser kommt über einen internen Leihverkehr auch den anderen Büchereien im Landkreis zugute, betont der Büchereileiter.
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Wegen Abbrucharbeiten muss die Staatsstraße 2232 drei Tage lang gesperrt werden.
(ir) Von Dienstag, 13. Februar bis Donnerstag, 15. Februar muss die Münchener Straße in Geisenfeld, die Staatsstraße 2232, Bereich der Hausnummer 24 wegen Abbrucharbeiten voll gesperrt werden.
Die Umleitung erfolgt
• von Augsburg kommend über B 300 – Maximilianstraße – B 300 – Regensburger Straße – Gisostraße – Im Gewerbegebiet – St 2232
• von Vohburg kommend über B 300 – Regensburger Straße – Gisostraße – Im Gewerbegebiet – St 2232
• von Pfaffenhofen kommend über Gadener Straße – Gemeindeverbindungsstraße – Gaden – Pindharter Straße – B 300 – Regensburger Straße
• von Regensburg kommend über Gemeindeverbindungsstraße – Gaden – Gadener Straße – St 2232