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Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gilt ab heute wieder die Meisterpflicht in zwölf Gewerken, darunter Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker und Raumausstatter.
(ir) „Die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Gewerken stärkt den Meisterbrief, der als Aushängeschild des Handwerks für Qualität und Kompetenz steht. Er bedeutet aktiven Verbraucherschutz und sichert die duale Ausbildung und den Wissenstransfer über Generationen hinweg“, betont der Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT), Franz Xaver Peteranderl.
Bei der Novelle der Handwerksordnung im Jahr 2004 war in 53 Gewerken die Meisterpflicht abgeschafft worden. „In den Augen des Handwerks war das ein großer Fehler, da seitdem in einigen dieser ‚zulassungsfreien Berufe‘ die Zahl der Fachkräfte und Auszubildenden teilweise deutlich zurückgegangen ist“, sagt der BHT-Präsident. Auch existieren Betriebe in Berufen mit Meisterpflicht im Regelfall länger am Markt, als wenn für die selbstständige Ausübung kein Meistertitel benötigt wird. Peteranderl: „Die Rückkehr zur Meisterpflicht ist die Rückkehr zur Vernunft. Wir hoffen, dass nach der Evaluierung des Gesetzes in fünf Jahren weitere bislang zulassungsfreie Berufe in die Meisterpflicht zurückkehren.“
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Je nach Wetterlage kann es am heutigen Montag zu Zugausfällen und Verzögerungen kommen.
(ir) Wegen der aktuellen Wetterprognosen entfallen am heutigen Montag, 10. Februar 2020, alle Zugleistungen in den agilis-Netzen Nord und Mitte am Morgen – zunächst bis zirka 7:00 Uhr – ersatzlos. „Wir beurteilen die Wetterlage kontinuierlich, voraussichtlich kommt es auch im weiteren Tagesverlauf zu Ausfällen und Verzögerungen“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Fahrgäste informieren sich bitte kurz vor ihrer Fahrt über die Verbindungssuche auf agilis.de und bahn.de oder in den Live-Infos: www.agilis.de/live-infos
Das agilis-Servicetelefon unter der kostenfreien Rufnummer (08 00) 5 89 28 40 ist für Fahrgäste seit 5:00 Uhr erreichbar.
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Das Orkantief „Sabine“ hat Bayern erreicht. Bis auf die S-Bahn München ruht aktuell der Zugverkehr der Deutschen Bahn AG.
(ir) Das Orkantief Sabine hat Bayern erreicht. Am heutigen Montagmorgen um 5:30 Uhr wurde noch kein Schaden im 6.000 Kilometer großen Schienennetz der Deutschen Bahn gemeldet. Die Münchner S-Bahn ist zu Betriebsbeginn gestartet. Die S-Bahnen des 10-Minuten-Takts der Linien S2, S3 und S8 müssen am Montagvormittag entfallen.
Alle anderen Verkehrsunternehmen haben ihren Fahrbetrieb vorsorglich eingestellt. Je nach Lage des Orkans wird im Laufe des Montagvormittags der Verkehr wieder aufgenommen. Die Deutsche Bahn empfiehlt allen Bahnreisenden die aktuelle Betriebssituation über die kostenlose Hotline (08 00) 0 99 66 33 vor Fahrtantritt zu prüfen.
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Wegen möglichen Beeinträchtigungen im Zusammenhand mit Sturmtief Sabine geht die Bahn davon aus, dass auch der der Schienenverkehr in Bayern betroffen sein wird.
(ir) Aufgrund der aktuellen Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) rechnet die Deutsche Bahn im Regional- und Fernverkehr ab heutigem Sonntagnachmittag mit erheblichen Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit Sturmtief Sabine, insbesondere im Norden und Westen Deutschlands.
Es ist davon auszugehen, dass auch der Regional- und S-Bahnverkehr in Bayern davon betroffen sein wird. Die Deutsche Bahn empfiehlt ihren Reisenden von Sonntag, 9. Februar 2020 bis Dienstag, 11. Februar 2020 ihre geplante Reise auf einen anderen Tag zu verschieben.
Bitte informieren Sie sich nochmals vor Reiseantritt über Ihre Verbindung bei der telefonischen Reiseauskunft (01 80) 6 99 66 33 (20 Cent je Anruf, bei Mobilfunk maximal 60 Cent je Anruf).
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In Ingolstadt arbeiten 17.800 Beschäftigte in Kleinbetrieben.
(ir) Sich nicht alles vom Chef gefallen lassen: Beschäftigte, die sich in Ingolstadt über schlechte Arbeitsbedingungen ärgern, sollen sich stärker um ihre Interessen kümmern – und einen Betriebsrat gründen, wo es noch keine Arbeitnehmervertretung gibt. Dazu hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) anlässlich des 100-jährigen Bestehens von Betriebsräten in Deutschland aufgerufen. „Gerade in kleinen Bäckereien, Restaurants und Pensionen brauchen wir mehr Betriebsräte. Denn ohne das Sprachrohr der Belegschaft ziehen Beschäftigte oft den Kürzeren – von der Arbeitszeit bis zur Personalplanung“, betont Rainer Reißfelder von der NGG Oberpfalz. Nach Angaben der Arbeitsagentur arbeiten in Ingolstadt 17.800 Menschen in Kleinbetrieben mit weniger als 50 Mitarbeitern – Kleinstbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten ausgenommen. Die Gründung eines Betriebsrats ist in Firmen ab fünf Beschäftigten möglich.
„Betriebsräte helfen nicht nur, Jobs zu sichern. Sie geben auch kreative Impulse aus der Belegschaft an die Chefetage weiter und tragen dazu bei, Firmen fit für die Zukunft zu machen“, unterstreicht NGG-Geschäftsführer Reißfelder. Mit Blick auf die Digitalisierung seien die Arbeitnehmervertreter wichtiger denn je. Von neuen Rezepturen in der Lebensmittelherstellung bis hin zur Software-Umstellung in der Gastro-Kasse – „am Ende profitiert auch das Unternehmen“, so Reißfelder. Nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung sind Firmen mit Betriebsrat durchschnittlich 18 Prozent produktiver als solche ohne. Der Grund: Arbeitnehmervertretungen erkennen Probleme im Arbeitsalltag schneller und sorgen für einen besseren Austausch zwischen Belegschaft und Management.
Trotzdem ging die Zahl der Betriebsräte in den letzten Jahren zurück. Konnten in Bayern im Jahr 2002 noch 46 Prozent aller Beschäftigten auf einen Betriebsrat zählen, so waren es im Jahr 2018 nur noch 41 Prozent. Das geht aus einer aktuellen Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Nach Einschätzung von Gewerkschafter Reißfelder ist dafür auch der raue Umgangston in vielen Kleinbetrieben verantwortlich. „In Gaststätten, Hotels und Metzgereien schrecken Beschäftigte oft vor einer Betriebsratsgründung zurück. Doch niemand sollte sich um sein gutes Recht bringen lassen.“ Die NGG bietet Mitgliedern Unterstützung beim Aufbau einer Arbeitnehmervertretung.
Am 4. Februar 1920 trat das Betriebsrätegesetz, der Vorläufer der heutigen Mitbestimmung, in Kraft. Die Nationalsozialisten schafften die Arbeitnehmervertretungen 1934 ab. Seit 1952 sind die Pflichten und Rechte der Betriebsräte im Betriebsverfassungsgesetz festgeschrieben.