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Die Mitglieder der Gewerkschaft der Lokomotivführer wollen bis Montag ihre Arbeit niederlegen.
(ir) Aufgrund eines Streiks der GDL, der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer, wird es im Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehr der Deutschen Bahn von Mittwoch, 24. Januar 2024 bis Montag, 29. Januar 2024, bundesweit zu Verspätungen und Zugausfällen kommen.
Die GDL hat Streikmaßnahmen im Personenverkehr angekündigt. Der Notfahrplan der Deutschen bahn sichert nur ein sehr begrenztes Zugangebot im Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehr der DB.
Weitere Informationen zu Verzögerungen und Zugausfällen finden Sie zudem in der Fahrplanauskunft auf www.bahn.de sowie auf www.bahn.de/ris
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Auf der Bahnstrecke München-Ingolstadt-Nürnberg fallen einige Züge aus und werden entweder durch Schienenersatzverkehr ersetzt.
(ir) Wegen eingeschränkter Fahrzeugverfügbarkeit entfallen am Montag, 22. Januar 2024, einige Fahrten der Linie RE 1zwischen München Hauptbahnhof und Nürnberg Hauptbahnhof beziehungsweise zwischen Ingolstadt Hauptbahnhof und Nürnberg Hauptbahnhof.
Aus ausgefallenen Züge werden durch Schienenersatzverkehr mit Bussen zwischen Ingolstadt Hauptbahnhof und Allersberg (Rothsee) ersetzt.
• RE 4005 Nürnberg Hauptbahnhof Abfahrt 6:07 Uhr - Ingolstadt Hauptbahnhof Ankunft 6:55 Uhr (für diesen Zug besteht Ersatzverkehr mit Taxis zwischen Allersberg (Rothsee) und Ingolstadt Hauptbahnhof)
• RE 4030 Ingolstadt Hauptbahnhof Abfahrt 17:05 Uhr - Nürnberg Hauptbahnhof Ankunft 17:50 Uhr
• RE 4038 Ingolstadt Hauptbahnhof Abfahrt 19:04 Uhr - Nürnberg Hauptbahnhof Ankunft 19:50 Uhr
• RE 4042 Ingolstadt Hauptbahnhof Abfahrt 21:04 Uhr - Nürnberg Hauptbahnhof Ankunft 21:49 Uhr
• RE 4035 Nürnberg Hauptbahnhof Abfahrt 18:09 Uhr - Ingolstadt Hauptbahnhof Ankunft 18:57 Uhr
• RE 4039 Nürnberg Hauptbahnhof Abfahrt 20:07 Uhr - Ingolstadt Hauptbahnhof Ankunft 20:54 Uhr
Beachten Sie bitte die Fahrtzeitverlängerung des Schienenersatzverkehrs!
Reisende zwischen Allersberg (Rothsee) und Nürnberg Hauptbahnhof benutzen bitte die S-Bahnlinie 5 nach Nürnberg Hauptbahnhof.
Alternativ können Sie die Züge der RB 16 (München Hauptbahnhof - Ingolstadt Hauptbahnhof - Treuchtlingen - Nürnberg Hauptbahnhof) nutzen.
Bitte überprüfen Sie Ihre Verbindung kurz vor der Reise!
Weitere Informationen zu Verzögerungen und Zugausfällen finden Sie zudem in der Fahrplanauskunft auf www.bahn.de sowie auf www.bahn.de/ris
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Die Agentur für Arbeit und Experten informieren digital „Aus erster Hand“.
(ir) Vor Aufnahme eines Studiums ist häufig eine Bewerbung notwendig. Unterschiedliche Bewerbungsverfahren stellen Studieninteressierte dabei immer wieder vor große Herausforderungen.
Im Rahmen der beliebten Reihe „Aus erster Hand“ der Ingolstädter Berufs- und Studienberatung bringen Experten am Donnerstag, 25. Januar 2024, ab 16:00 Uhr in einer digitalen Infoveranstaltung Licht in den Verfahrensdschungel.
Nach einer kurzen Einführung stellt Marie-Anne Kohll das Bewerbungsverfahren der zulassungsbeschränkten Studiengänge an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt vor. Anschließend referiert Maria Müller-Jungnickel über das Bewerbungs- und Auswahlverfahren der Technischen Hochschule Ingolstadt.
Zudem informiert das Team der Berufsberatung über das Bewerbungsverfahren bei Hochschulstart – dem Portal für ein Studium an deutschen Hochschulen.
Anmeldung auf www.arbeitsagentur.de/ingolstadt. Mit erfolgter Anmeldung wird der Zugangslink zur Veranstaltung zugesandt.
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Auf der Bahnstrecke München - Ingolstadt - Nürnberg können nicht alle Züge planmäßig verkehren.
(ir) Aufgrund eingeschränkter Fahrzeugverfügbarkeit entfallen am Donnerstag, 18. Januar 2024, einige Fahrten der Linie RE 1 zwischen München Hauptbahnhof/Ingolstadt Hauptbahnhof und Nürnberg Hauptbahnhof.
Die ausgefallenen Fahrten werden zwischen Ingolstadt Hauptbahnhof, Allersberg (Umstieg von/zur Linie S 5) und Roth (Umstieg von/zur Linie S 2) durch einen Schienenersatzverkehr ersetzt:
• RE 4030 München Hauptbahnhof Abfahrt 16:22 Uhr - Nürnberg Hauptbahnhof Ankunft 17:50 Uhr
• RE 4038 Ingolstadt Hauptbahnhof Abfahrt 19:04 Uhr - Nürnberg Hauptbahnhof Ankunft 19:50 Uhr
• RE 4042 Ingolstadt Hauptbahnhof Abfahrt 21:04 Uhr - Nürnberg Hauptbahnhof Ankunft 21:49 Uhr
• RE 4035 Nürnberg Hauptbahnhof Abfahrt 18:09 Uhr - Ingolstadt Hauptbahnhof Ankunft 18:57 Uhr
• RE 4039 Nürnberg Hauptbahnhof Abfahrt 20:07 Uhr - Ingolstadt Hauptbahnhof Ankunft 20:54 Uhr
Bitte beachten Sie die Fahrtzeitverlängerung des Schienenersatzverkehrs.
Reisende zwischen Allersberg und Nürnberg Hauptbahnhof nutzen bitte die S-Bahnlinie S 5.
Alternativ können Sie die Züge der RB 16 (München Hauptbahnhof - Ingolstadt Hauptbahnhof - Treuchtlingen - Nürnberg Hauptbahnhof) nutzen.
Diese Alternative verlängert die Reisezeit zwischen Ingolstadt Hauptbahnhof und Nürnberg Hauptbahnhof um etwa eine Stunde. Bitte überprüfen Sie Ihre Verbindung kurz vor der Reise.
Weitere Informationen zu Verzögerungen und Zugausfällen finden Sie zudem in der Fahrplanauskunft auf www.bahn.de sowie auf www.bahn.de/ris
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Aschermittwoch sowie die Tage von Gründonnerstag bis Karsamstag gelten als Tage mit einem besonderen Schutz.
(ir) Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) unterliegen bestimmte Sonn- und Feiertage einem besonderen Schutz.
Deshalb weisen die Kommunen darauf hin, dass an den stillen Tagen
• Aschermittwoch, 14. Februar 2024, von 2:00 Uhr bis 24:00 Uhr
• Gründonnerstag, 28. März 2024, von 2:00 Uhr bis 24:00 Uhr
• Karfreitag, 29. März 2024, von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr
• Karsamstag, 30. März 2024, von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr
alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist, nicht erlaubt sind.
Dies sind beispielsweise Tanzveranstaltungen, die Öffnung und der Betrieb von Spielhallen, Pop-Konzerte, Zirkusveranstaltungen, Volksfeste, Theatervorführungen, Preis-Kartenturniere. Der Betrieb von Geldspielautomaten in Gaststätten ist ebenfalls nicht zulässig.
Zudem sind am Karfreitag Sportveranstaltungen nicht erlaubt. Am Karfreitag sind außerdem in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten.
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