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Aschermittwoch sowie die Tage von Gründonnerstag bis Karsamstag gelten als Tage mit einem besonderen Schutz.
(ir) Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) unterliegen bestimmte Sonn- und Feiertage einem besonderen Schutz.
Deshalb weisen die Kommunen darauf hin, dass an den stillen Tagen
• Aschermittwoch, 14. Februar 2024, von 2:00 Uhr bis 24:00 Uhr
• Gründonnerstag, 28. März 2024, von 2:00 Uhr bis 24:00 Uhr
• Karfreitag, 29. März 2024, von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr
• Karsamstag, 30. März 2024, von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr
alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist, nicht erlaubt sind.
Dies sind beispielsweise Tanzveranstaltungen, die Öffnung und der Betrieb von Spielhallen, Pop-Konzerte, Zirkusveranstaltungen, Volksfeste, Theatervorführungen, Preis-Kartenturniere. Der Betrieb von Geldspielautomaten in Gaststätten ist ebenfalls nicht zulässig.
Zudem sind am Karfreitag Sportveranstaltungen nicht erlaubt. Am Karfreitag sind außerdem in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten.
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Aufgrund der Glatteisgefahr in vielen Teilen Bayerns hat das Bayerische Rote Kreuz in den betroffenen Regionen entsprechende Vorsorgemaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung getroffen.
(ir) Insbesondere im Regierungsbezirk Unterfranken haben die BRK-Kreisverbände zusätzliche ehrenamtliche Rettungsmittel in Voralarm versetzt, um im Bedarfsfall den regulären öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst unterstützen zu können.
Aufgrund der Glatteisgefahr ist mit längeren Transportzeiten im Rettungsdienst zu rechnen, sodass in bestimmten Regionen vorübergehend ein zusätzlicher Bedarf an Rettungsmitteln erforderlich werden kann.
Auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie ambulante Pflegedienste, Essen auf Rädern oder der Hausnotruf stehen bei einer solchen Wetterlage vor Herausforderungen. Es ist davon auszugehen, dass in Einzelfällen längere Wartezeiten für Patienten und Klienten entstehen. Sollte aufgrund der Witterungsverhältnisse ein Durch- und Vorankommen für die häuslichen Dienste nicht mehr möglich sein, werden vor Ort pragmatische Lösungen gefunden - beispielsweise mit Unterstützung von geländegängigen Fahrzeugen der Bereitschaften, der Bergwacht oder der Wasserwacht.
Insgesamt rechnet das Bayerische Rote Kreuz aber nicht mit größeren Einschränkungen. Dennoch sind gerade bei einer solchen Wetterlage vorbeugende Maßnahmen unerlässlich, um die Versorgungssicherheit auch bei witterungsbedingten Extremsituationen zu gewährleisten.
Eine solche Wetterlage stellt die Rettungs- und Einsatzkräfte, aber beispielsweise auch die Pflegekräfte der ambulanten Pflegedienste vor besondere Herausforderungen. Das Bayerische Rote Kreuz dankt seinen vielen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden, die auch unter erschwerten und teilweise extremen Bedingungen die Hilfe und den Dienst am Menschen sicherstellen.
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Der Wetterdienst sagt Eisregen und Glatteis voraus und im Bahnverkehr kann es zu Einschränkungen kommen.
(ir) Aufgrund von Eisregen und Glätte kann es am Mittwoch, 17. Januar 2024, zu witterungsbedingten im Bahnverkehr Einschränkungen kommen.
„Bitte halten Sie Abstand zur Bahnsteigkante und seien Sie vorsichtig beim Ein-/ Ausstieg“, so ein Bahnsprecher.
Und er fügte hinzu: „Bitte informieren Sie sich unmittelbar vor Fahrtantritt über Ihre Reiseverbindung auf www.bahn.de oder im DB Navigator.“
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Auf der Bahnstrecke München-Ingolstadt-Nürnberg können erneut einige Züge nicht planmäßig verkehren.
(ir) Aufgrund eingeschränkter Fahrzeugverfügbarkeit entfallen am Montag, 15. Januar 2024, folgende Fahrten der Linie RE 1 zwischen München Hauptbahnhof/Ingolstadt Hauptbahnhof und Nürnberg Hauptbahnhof.
Die ausgefallenen Fahrten zwischen Ingolstadt Hauptbahnhof, Allersberg (Umstieg von/zur Linie S 5) und Roth (Umstieg von/zur Linie S 2) werden durch einen Schienenersatzverkehr ersetzt:
• RE 4030 München Hauptbahnhof Abfahrt 16:22 Uhr - Nürnberg Hauptbahnhof Ankunft 17:50 Uhr
• RE 4038 Ingolstadt Hauptbahnhof Abfahrt 19:04 Uhr - Nürnberg Hauptbahnhof Ankunft 19:55 Uhr
• RE 4042 Ingolstadt Hauptbahnhof Abfahrt 21:04 Uhr - Nürnberg Hauptbahnhof Ankunft 21:49 Uhr
• RE 4035 Nürnberg Hauptbahnhof Abfahrt 18:09 Uhr - Ingolstadt Hauptbahnhof Ankunft 18:57 Uhr
• RE 4039 Nürnberg Hauptbahnhof Abfahrt 20:07 Uhr - Ingolstadt Hauptbahnhof Ankunft 20:54 Uhr
Bitte beachten Sie die Fahrtzeitverlängerung des Schienenersatzverkehrs.
Reisende zwischen Allersberg und Nürnberg Hauptbahnhof nutzen bitte die S-Bahnlinie S 5.
Alternativ können Sie die Züge der RB 16 (München Hauptbahnhof - Ingolstadt Hauptbahnhof - Treuchtlingen - Nürnberg Hauptbahnhof) nutzen. Diese Alternative verlängert die Reisezeit zwischen Ingolstadt Hauptbahnhof und Nürnberg Hauptbahnhof um etwa eine Stunde.
Bitte überprüfen Sie Ihre Verbindung kurz vor der Reise.
Weitere Informationen zu Verzögerungen und Zugausfällen finden Sie zudem in der Fahrplanauskunft auf www.bahn.de sowie auf www.bahn.de/ris
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Die Wasserwacht erneuert Warnung vor Lebensgefahr.
(ir) Aufgrund der frostigen Temperaturen der kommenden Tage können sich auf Bayerns Seen Eisschichten bilden. Die Wasserwacht Bayern warnt eindringlich davor diese Eisflächen zu betreten.
„Es besteht Lebensgefahr, wenn man sich auf dünnes Eis begibt“, warnt Thomas Huber, Landesvorsitzender der Wasserwacht Bayern.
Und er fügte hinzu: „Bricht man ein, so erleidet man innerhalb weniger Minuten einen Kälteschock, der zum Ertrinken führen kann.“
Von außen ist nur schwer zu erkennen, wann Eisflächen dick genug und damit tragfähig sind. Strömungen, Wasserpflanzen und andere Faktoren tragen dazu bei, dass Seen mit einer ungleichmäßig dicken Eisdecke zufrieren und damit die Eisflächen unberechenbar werden.
Ist eine Person eingebrochen, sollte unverzüglich der Notruf 112 verständigt werden. Auch die Wasserwacht Bayern ist dann mit Schnelleinsatzgruppen, Eisrettungsschlitten und Rettungstaucher zur Stelle.
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