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„mein NOW“ – Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung startet am 1. Januar 2024.
(ir) Die Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt ab 1. Januar 2024 das neue Onlineportal „mein NOW“ zur Verfügung. Ziel ist, Menschen im Erwerbsleben, Arbeitgebern sowie Weiterbildungsanbietern einen zentralen Einstiegspunkt zum Thema berufliche Weiterbildung im Internet anzubieten.
„mein NOW“ verweist als zentrales Medium für berufliche Weiterbildung auf landspezifische und bundesweite Angebote. Es bietet fünf Dienste an:
• Informationen zu Berufen, Branchen & Perspektiven,
• Tests zur beruflichen Orientierung,
• Suche nach Weiterbildungsangeboten,
• Informationen zu Fördermöglichkeiten,
• Informationen zu Beratungsmöglichkeiten.
„mein NOW“ bündelt Informationen zu vielen beruflichen Weiterbildungsangeboten qualitätsgesichert und übersichtlich an einer Stelle im Internet.
Zum Start des Produktes „mein NOW“ werden die Daten über das Verfahren KURSNET der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellt. Ziel ist, möglichst viele Daten weiterer öffentlich-rechtlicher Weiterbildungsportale im Laufe des Jahres 2024 in „mein NOW“ zu integrieren – hierfür werden aktuell umfassende Gespräche mit potenziellen Partnern des Portals geführt.
Die erste Version von „mein NOW“ wird zum 1. Januar 2024 im Internet veröffentlicht. Bis Ende des Jahres 2024 folgen weitere Funktionen.
Das BMAS hat das Vorhaben im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS) angestoßen und begleitet federführend die Entwicklung.
Ab Montag, 1. Januar 2024 ist „mein NOW“ auf www.mein-now.de zu finden.
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Alle Bürgerinnen und Bürger sind zu einem verantwortungsvollen Umgang und gegebenenfalls Verzicht von Feuerwerkskörpern und gefährlichen Böllern aufgerufen.
(ir) Auch wenn es sich um eine Tradition handelt, so bringt diese viele Nachteile mit sich. Neben der starken Umweltverschmutzung stellen Feuerwerkskörper ein hohes Stresslevel für alle Tiere dar.
Weiterhin ist das Abfeuern von Feuerwerk gefährlich und birgt ein hohes Verletzungsrisiko, vor allem hervorgerufen durch falsche Handhabe.
Auch für die Einsatzkräfte von Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei ist dies mit einem großen Aufwand verbunden, da sich durch die Nutzung von Feuerwerkskörpern nicht nur die Verletzungs-, sondern auch die Brandgefahr erhöht und zu zahlreichen Einsätzen führt.
In der heutigen Zeit ist ein Umdenken erforderlich. Die negativen Auswirkungen von Feuerwerken in vielen Bereichen stehen in keinem Verhältnis zum jeweiligen Vergnügen. Auch mit Rücksicht auf die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern wird um einen bewussten Umgang mit den Feuerwerken aufgerufen.
Ein Verzicht auf das Feuerwerk trägt nicht nur dem Umweltschutz bei, indem die Luftverschmutzung reduziert wird, sondern minimiert auch potenzielle Gefahren für jeden Einzelnen.
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Das BRK Pfaffenhofen sucht für seine Rettungswachen in Pfaffenhofen, Geisenfeld, Reichertshofen und Jetzendorf Auszubildende zum Notfallsanitäter (m/w/d).
Die Ausbildungsvergütung erfolgt nach dem großzügigen BRK-Tarifvertrag, Sie erhalten Weihnachtsgeld (nach Tarif), Work-Life-Balance - 29 Tage Urlaub bei einer 38,5 Stunden-Woche, vielfältige Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung, ein kollegiales, engagiertes Team in einem interessanten, ein abwechslungsreiches Arbeitsumfeld und organisatorische Unterstützung durch erfahrene Praxisanleiter mit einer 300-stündigen pädagogischen Ausbildung, gute Übernahmechancen nach der Ausbildung, ein betriebliches Gesundheitsmanagement, wenn Sie die Abschlussprüfung auf Anhieb bestehen, erhalten Sie eine einmalige finanzielle Zusatzleistung, überdurchschnittliche betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen und Kostenlose Arbeits- und Schutzkleidung
Ihre Aufgaben sind:
Theorie und Praxis (Dauer drei Jahre):
• 1.920 Stunden in den Lehrrettungswachen in Geisenfeld, Pfaffenhofen und Reichertshofen
• 1.960 Stunden Rettungsdienstschule in der BRK-Berufsfachschule für Notfallsanitäter in Burghausen
• 720 Stunden Klinikpraktikum in den Ilmtalkliniken
Ausbildungsinhalte:
• Notfallsituationen
• Rettungsdienstabläufe
• Kommunikation und Interaktion
• Teamwork
• Qualitätsmanagement
• Einsatztaktik
• Medizinische Diagnostik und Therapie
Ihr Profil:
• mindestens Mittlere Reife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung
• Mindestalter 18 Jahre
• körperliche Fitness und gesundheitliche Eignung
• Erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragung
• Spaß am Umgang mit Menschen
• Teamfähigkeit
• Einfühlungsvermögen
• Sorgfältige Arbeitsweise
• Bereitschaft zum Schichtdienst
• Verantwortungsbewusstsein
• ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
• Fähigkeit zur Selbstreflexion
Bewerben können Sie sich online auf https://jobs.drk.de/job-postings/brk-kreisverband-pfaffenhofen-a-d-ilm-auszubildende-zum-notfallsanitater-2024-m-w-d?area-nw=48.76170,11.21682&area-se=48.42417,11.94637
Bei Fragen steht Ihnen der Rettungsdienstleiter Fabian Heierhoff unter der Telefonnummer (0 84 41) 49 33-16 zur Verfügung.
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Gehen Sie mit einer guten Tat ins neue Jahr!
(ir) Einem anderen Menschen das Leben zu retten kann in vielerlei Hinsicht als gelungener Start in ein neues Jahr bezeichnet werden.
Der Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes (BSD) bittet die Menschen in Bayern, sich bereits jetzt einen Blutspendetermin für die ersten Tage und Wochen des neuen Jahres 2024 zu sichern.
Bei aller berechtigter Freude vieler Menschen über die Lage der Fest- und Feiertage sind es für den BSD wertvolle Wochentage, an denen zwar weiterhin ein Blut-Bedarf der Kliniken besteht, jedoch keine Blutspendetermine durchgeführt werden können. Hinzu kommen die wohlverdienten Urlaube und die damit verbundene Abwesenheit vieler Spenderinnen und Spender.
Aktuell ist die Blutversorgung über die Feiertage nicht gefährdet. Umso wichtiger ist es dann aber, die durch die nicht stattfindenden Blutspendetermine entstandenen Lücken direkt wieder zu schließen. Sollte dies ausbleiben, könnte sich die Lage relativ schnell ändern.
Die geplanten Blutspendetermine für Januar 2024 finden Sie ganz unten. Eine entsprechende Reservierung im Vorfeld ist erforderlich.
Alle aktuellen Termine des laufenden Monats, eventuelle Änderungen sowie Informationen rund um das Thema Blutspende sind kostenfrei montags bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie am Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer (08 00) 11 949 11 tagesaktuell abrufbar.
Hintergrundinformationen über die Blutspende
Wer Blut spenden kann:
Blut spenden kann jeder gesunde Mensch ab dem 18. Geburtstag Frauen können viermal, Männer sechsmal innerhalb von zwölf Monaten Blut spenden. Zwischen zwei Blutspenden muss ein Mindestabstand von 56 Tagen liegen. Zur Blutspende mitzubringen ist unbedingt ein amtlicher Lichtbildausweis wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein (jeweils das Original) und der Blutspendeausweis. Bei Erstspendern genügt ein amtlicher Lichtbildausweis.
Darum ist Blutspenden beim BRK so wichtig:
Allein in Bayern werden täglich etwa 2.000 Blutkonserven benötigt. Mit einer Blutspende kann bis zu drei kranken oder verletzten Menschen geholfen werden. Eine Blutspende ist Hilfe, die ankommt und schwerstkranken Patienten eine Überlebenschance gibt.
Der Blutspendedienst des BRK (BSD):
Der BSD wurde 1953 vom Bayerischen Roten Kreuz mit dem Auftrag gegründet, die Versorgung mit Blutprodukten in Bayern sicherzustellen. Er trägt die Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH. Als modernes pharmazeutisches Unternehmen ist der BSD heute ein aktiver Partner im bayerischen Gesundheitswesen. Mit seinen ca. 670 engagierten Mitarbeitern sowie zusätzlich mehr als 230 freiberuflich tätigen Spendeärzten und ca. 10.500 ehrenamtlichen Helfern aus 72 Kreisverbänden des BRK organisiert der BSD jährlich ungefähr 4.000 mobile und 1.100 stationäre Blutspendetermine.
Blutspendetermine in der Region:
• Montag, 8. Januar 2024 von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr im Apian-Gymnasium in der Maximilianstraße 25 in 85051 Ingolstadt
Bitte Termin reservieren: www.blutspendedienst.com/in-apian
• Dienstag, 9. Januar 2024 von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr in der Grund- und Mittelschule in der Hartackerstraße 23 in 85088 Vohburg
Bitte Termin reservieren: www.blutspendedienst.com/vohburg
• Donnerstag, 11. Januar 2024 von 16:00 Uhr bis 19:45 Uhr in der Grundschule im Weingartenweg 1 in 85128 Nassenfels
Bitte Termin reservieren: www.blutspendedienst.com/nassenfels
• Freitag, 12. Januar 2024 von 16:00 Uhr bis 19:45 Uhr in der Grund- und Mittelschule in der Pestalozzistraße 1 in 85084 Reichertshofen
Bitte Termin reservieren: www.blutspendedienst.com/reichertshofen
• Dienstag, 16. Januar 2024 von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr in der Eventhalle Westpark, Am Westpark 2 in 85057 Ingolstadt
Bitte Termin reservieren: www.blutspendedienst.com/in-westpark
• Dienstag, 16. Januar 2024 von 16:30 Uhr bis 20:00 Uhr in der Schule in der Echenzeller Straße 11 in 85139 Wettstetten
Bitte Termin reservieren: www.blutspendedienst.com/wettstetten
• Mittwoch, 24. Januar 2024 von 16:00 Uhr bis 19:45 Uhr in der Grund- und Mittelschule in der Schulstraße 24 in 85098 Großmehring
Bitte Termin reservieren: www.blutspendedienst.com/grossmehring
• Freitag, 26. Januar 2024 von 14:30 Uhr bis 20:00 Uhr in der Zweifach-Sporthalle bei der Kreisbücherei in der Scheyerer Straße 51 in 85276 Pfaffenhofen
Bitte Termin reservieren: www.blutspendedienst.com/pfaffenhofen
• Freitag, 26. Januar 2024 von 15:30 Uhr bis 20:00 Uhr in der Schule am Limes in der Pfahldorfer Straße 11 in 85110 Kipfenberg
Bitte Termin reservieren: www.blutspendedienst.com/kipfenberg
• Montag, 29. Januar 2024 von 14:30 Uhr bis 20:00 Uhr in der Zweifach-Sporthalle bei der Kreisbücherei in der Scheyerer Straße 51 in 85276 Pfaffenhofen
Bitte Termin reservieren: www.blutspendedienst.com/pfaffenhofen
• Mittwoch, 31. Januar 2024 von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr in der Grundschule in der Pestalozzistraße 1 in 85117 Eitensheim
Bitte Termin reservieren: www.blutspendedienst.com/eitensheim
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Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern gibt Ausblick.
(ir) Neues Jahr, neue Regeln. Gerade im Energiebereich ändert sich 2024 einiges: Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes tritt in Kraft, was zunächst die Heizungen von Neubauten in Neubaugebieten betrifft. Für Sanierungen erhalten Verbraucher mehr Zuschüsse. Die CO2-Emissionen werden teurer und die Mehrwertsteuer für Erdgas steigt wieder.
Die Umweltprämie für Elektroautos sinkt, auch sinken die Vergütungen für Strom aus Photovoltaikanlagen. Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) erklärt, was für Privathaushalte wichtig wird und fasst entscheidende Neuerungen zusammen.
Ab 1. Januar 2024 tritt die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Dann müssen Neubauten in Neubaugebieten mit Heizungen ausgestattet werden, die zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Wer in einer Baulücke oder im Außenbereich neu baut, oder wer lediglich seine Heizung tauscht, bekommt mehr Zeit, bis die Pflicht mit erneuerbaren Energien zu heizen greift: In Großstädten über 100.000 Einwohnende bis zum 30. Juni 2026, in kleineren Gemeinden bis zum 30. Juni 2028. Aber: Ist in dem betreffenden Gebiet der Ausbau eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes bereits beschlossen, beginnt die Pflicht früher.
„Gute Nachrichten für Haushalte, die sich ab 2024 für den Austausch der Heizung entscheiden. Neben einer Grundförderungen von 30 Prozent gibt es einen ‚Speedbonus‘ von 20 Prozent für diejenigen, die ihr Vorhaben schon im nächsten Jahr umsetzen. Haushalte mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, einen speziellen Einkommensbonus zu beantragen. In der Summe könnten so bis zu 70 Prozent der Kosten bezuschusst werden“, erklärt Petra Herzog, Energieberaterin beim VSB.
Für darüberhinausgehende Kosten besteht die Möglichkeit, ein verbilligtes Darlehen zu erhalten, so dass Haushalte auch ohne eigene Ersparnisse eine neue Heizung einbauen können. Förderungen erhalten ausschließlich erneuerbare Energien wie zum Beispiel Wärmepumpen oder Pelletheizungen und Anschlüsse an Fernwärme. Auch die Zuschüsse für Maßnahmen einer Gebäudesanierung erhöhen sich: Eine nachträgliche Wärmedämmung soll 2024 mit bis zu 30 Prozent gefördert werden.
Der Festpreis für CO2-Emissionen steigt. Die erhöhten Emissionskosten führen zu höheren Preisen für Heizöl und Erdgas. Die Erhöhung um zehn Euro pro Tonne CO2 verteuert den Erdgaspreis um etwa 0,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh wird das Heizen so um 30 Euro teurer. Ab März 2024 wird das Erdgas selbst auch wieder teurer: Denn mit der Erhöhung des vorübergehend abgesenkten Mehrwertsteuersatzes von sieben auf erneute 19 Prozent, verteuern sich die Kosten bei einem Verbrauch von 15.000 kWh Erdgas um etwa 120 Euro im Jahr 2024.
Ab dem kommenden Jahr sinkt die Umweltprämie für Elektroautos. Förderung erhalten nur noch die auf der BAFA-Liste stehenden Elektrofahrzeuge mit einem Listenpreis für das Basismodell von maximal 45.000 Euro. Die Bundesförderung beträgt dann 3.000 Euro. Hinzu kommt beim Kauf eines Neufahrzeugs die halbe Summe vom Hersteller. Leasing- und Gebrauchtwagen können mit geringeren Zuschüssen gefördert werden. Die Förderung beantragen Verbraucher nach Zulassung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Ab Februar 2024 verringert sich die Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden: Von aktuell 8,2 Cent pro kWh um ein Prozent auf dann 8,12 Cent. Die Vergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern hilft bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in Privathaushalten. Sie ist je nach Angebot kostenfrei oder kostenpflichtig (30 Euro).
Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (08 00) 8 09 80 24 00. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
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