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Dreieinhalb Jahre nach Corona: Einsamkeit in Deutschland ist ein großes gesellschaftliches Problem.
(ir) Die Corona-Pandemie stellt im sozialen Leben eine Zäsur dar. Vor allem während des Lockdowns wurden viele Menschen weitgehend von der Außenwelt abgeschnitten. Seitdem ist die Zahl derer, die sich einsamer fühlen, gestiegen. Fast jeder Dritte (31 Prozent) ist davon betroffen. Dagegen fühlen sich nur zehn Prozent der Befragten weniger einsam als vor Corona.
Dies ergab eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag der Malteser. Verglichen mit den Ergebnissen von Dezember 2022 wird deutlich: Auch mit größerem Abstand zum Lockdown haben sich Probleme der Einsamkeit und sozialen Isolation nicht abgemildert. Im Gegenteil: 88 Prozent der Befragten sehen Einsamkeit in Deutschland künftig als noch größer werdendes Problem.
Wen trifft Einsamkeit vermeintlich am stärksten? Fast 80 Prozent der Befragten sehen über 65-jährige stärker von Einsamkeit betroffen als vor der Pandemie, gefolgt von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen (77 Prozent) und Alleinwohnenden (68 Prozent). Ein Drittel (33 Prozent) der Befragten glaubt, dass auch Menschen mittleren Alters (31 bis 65 Jahre) stärker von Einsamkeit betroffen sind als früher, während dies 22 Prozent der Befragten für junge Leute zwischen 16 und 30 Jahren annehmen.
„Einsamkeit wird in den Köpfen der Menschen sehr stabil vor allem den so genannten vulnerablen Gruppen zugeschrieben. Tatsächlich aber zeigt die Forschung, dass junge Menschen sogar mehr von Einsamkeit betroffen sind als Ältere“, sagt Sabrina Odijk, Bereichsleiterin Soziales Ehrenamt bei den Maltesern.
Die Zunahme von Einsamkeit wird in erster Linie auf das sich wandelnde gesellschaftliches Klima zurückgeführt. 53 Prozent der Befragten bekundeten, dies liege daran, dass „immer mehr Menschen heutzutage mehr an sich selbst und weniger an andere denken“. Dass viele sozial verunsichert seien und sich deshalb zurückziehen, erklärt für 51 Prozent die Problematik. 43 Prozent begründen dies damit, dass im Alltag weniger Zeit und Raum für Treffen und Gespräche bleibe.
Obwohl das Problem offenkundig ist, wird Einsamkeit im privaten Raum meist nicht thematisiert. Wie schon 2022 wird bei der Mehrheit der Befragten im direkten Umfeld kaum oder gar nicht offen darüber gesprochen.
„Gerade jetzt in der Weihnachtszeit und zwischen den Jahren sind Gefühle der Einsamkeit und Negativfolgen der sozialen Isolation besonders belastend“, so Sabrina Odijk. „Umso wichtiger ist es, gerade in diesen Tagen offen mit dem Thema umzugehen und Familie und Nachbarn Gesellschaft anzubieten und Gesprächsangebote zu machen.“
Einen Beitrag dazu leisten die ehrenamtlichen Begleitungsangebote der Malteser. Diese richten sich gezielt an ältere und gesundheitlich eingeschränkte Menschen, um durch Kontakt und Gemeinschaft der Einsamkeit entgegenzuwirken. Gleichzeitig ist das engagierte Sich-Kümmern um Andere ein wirksames Mittel für die Ehrenamtlichen, der eigenen Vereinsamung vorzubeugen.
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Auf der Bahnstrecke München-Ingolstadt-Nürnberg müssen einige Züge durch Schienenersatzverkehr ersetzt werden.
(ir) Aufgrund eingeschränkter Fahrzeugverfügbarkeit entfallen am Dienstag, 19. Dezember 2023, einige Fahrten der Linie RE 1 zwischen München Hauptbahnhof/Ingolstadt Hauptbahnhof und Nürnberg Hauptbahnhof.
Die ausgefallenen Züge werden zwischen Ingolstadt Hauptbahnhof, Allersberg (Umstieg von/zur Linie S 5) und Roth (Umstieg von/zur Linie S 2) durch einen Schienenersatzverkehr ersetzt:
• RE 4005 Nürnberg Hauptbahnhof (Abfahrt: 6:07 Uhr) - Ingolstadt Hauptbahnhof (Abfahrt: 6:57 Uhr) - München Hauptbahnhof (Ankunft: 7:36 Uhr)
• RE 4035 Nürnberg Hauptbahnhof (Abfahrt: 18:09 Uhr) - Ingolstadt Hauptbahnhof (Ankunft: 18:57 Uhr)
• RE 4039 Nürnberg Hauptbahnhof (Abfahrt: 20:07 Uhr) - Ingolstadt Hauptbahnhof (Ankunft: 20:54 Uhr)
• RE 4030 München Hauptbahnhof (Abfahrt: 16:22 Uhr) - Ingolstadt Hauptbahnhof (Abfahrt: 17:05 Uhr) - Nürnberg Hauptbahnhof (Ankunft: 17:50 Uhr)
• RE 4038 Ingolstadt Hauptbahnhof (Abfahrt: 19:04 Uhr) - Nürnberg Hauptbahnhof (Ankunft: 19:50 Uhr)
• RE 4042 Ingolstadt Hauptbahnhof (Abfahrt: 21:04 Uhr) - Nürnberg Hauptbahnhof (Ankunft: 21:49 Uhr)
Reisende zwischen Allersberg und Nürnberg Hauptbahnhof nutzen bitte die S-Bahnlinie S 5.
Alternativ können Sie die Züge der RB 16 (München Hauptbahnhof - Ingolstadt Hauptbahnhof - Treuchtlingen - Nürnberg Hauptbahnhof) nutzen.
Bitte beachten Sie die Fahrtzeitverlängerung bei den Alternativen und überprüfen Sie Ihre Verbindung kurz vor der Reise.
Weitere Informationen zu Verzögerungen und Zugausfällen finden Sie zudem in der Fahrplanauskunft auf www.bahn.de sowie unter www.bahn.de/ris
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Der Krisendienst Psychiatrie Oberbayern ist an Feiertagen rund um die Uhr erreichbar – telefonisch und mit aufsuchenden Teams / Unterstützung in 120 Sprachen.
(ir) Friedliche Weihnacht – für viele eine Illusion: Nicht allen Menschen gelingt es, Weihnachten und den Jahreswechsel voller Liebe, Hoffnung und Zuversicht zu verbringen. Personen, die an den Feiertagen in eine seelische Notlage geraten, unterstützt der Krisendienst Psychiatrie Oberbayern.
Unter der Telefonnummer (08 00) 6 55 30 00 ist die Leitstelle rund um die Uhr kostenfrei erreichbar; auch die mobilen Einsatzteams sind 24/7 in Rufbereitschaft.
Kerzenschein, Plätzchenduft und stimmungsvolle Musik können nicht überdecken, dass viele Menschen die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel als beklemmend erleben. Deshalb ist es Dr. Petra Brandmaier, ärztliche Leiterin der Krisendienst-Leitstelle, ein besonderes Anliegen, die Stigmatisierung psychischer Belastungen zu durchbrechen.
„Lange nicht für jede Person bedeuten die bevorstehenden Festtage ein friedliches und harmonisches Zusammensein mit Familie und nahestehenden Menschen. Es braucht Offenheit und Verständnis für die realen Herausforderungen der Weihnachtszeit und des Jahreswechsels“, sagt Brandmaier.
Denn jeder Mensch erlebe die Feiertage anders und bei widrigen Lebensumständen und gesundheitlichen Belastungen auch beklemmend und bedrückend. „Einsamkeit, Verlust, Traumatisierungen durch Gewalt- und Fluchterfahrungen, finanzielle Schwierigkeiten und familiäre Konflikte können die festliche Atmosphäre trüben, bestehende Probleme verstärken und psychische Krisen auslösen.“
Dank des Übersetzungsdienstes kann der Krisendienst seit 2023 in 120 Sprachen beraten – darunter auch sehr seltene Idiome. Beim Anruf einer Person, die kein Deutsch spricht, kann die Leitstelle innerhalb von 90 Sekunden muttersprachliche Dolmetscherinnen oder Dolmetscher zuschalten.
Eugenia Knauer (Sozialpädagogin) ist als Krisendienst-Gebietskoordinatorin in der Stadt Ingolstadt sowie den Landkreisen Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen an der Ilm (Region 10) für die mobilen Einsatzteams zuständig. Sie sagt: „Wichtig ist zu akzeptieren, dass es okay ist, nicht immer in festlicher Stimmung zu sein, und dass die Suche nach Hilfe ein mutiger und wichtiger Schritt ist. Unsere multiprofessionellen Teams stehen bereit, um Menschen in schwierigen Zeiten bei Bedarf auch persönlich beizustehen.“
Auch Bezirkstagspräsident Thomas Schwarzenberger setzt sich dafür ein, Menschen dabei zu unterstützen, die Feiertage mit mehr Achtsamkeit und Verständnis für ihre eigene mentale Gesundheit zu erleben. „Ich ermutige alle dazu, sich rechtzeitig Hilfe zu suchen und sich bewusst zu machen, dass sie nicht allein sind. Gemeinsam können wir eine Atmosphäre schaffen, die nicht nur festlich, sondern auch einfühlsam und unterstützend ist. Denn wahre Festlichkeit liegt in der Fürsorge füreinander.“
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Umfrage zur elektronischen Patientenakte: Mehrheit findet Opt-out-Regelung gut.
(ir) Am heutigen Donnerstag findet im Deutschen Bundestag die abschließende 2./3. Lesung zum Digital-Gesetz (DigiG) statt. Laut einer aktuellen Online-Befragung unter 10.000 Personen von Ende November 2023, finden 62,9 Prozent der Befragten die darin enthaltene Opt-out-Regelung zur elektronischen Patientenakte gut. 21,1 Prozent lehnen die Regelung ab, 12,4 Prozent sind unentschieden.
Die Opt-out-Regelung sieht vor, dass die elektronische Patientenakte (ePA) ab 2025 für alle Versicherten automatisch angelegt wird – es sei denn, man widerspricht aktiv. „Mit dem neuen Verfahren wird für alle Versicherten eine ePA angelegt, ohne dass sie sich aktiv darum kümmern müssen. Dies wird der Digitalisierung im Gesundheitswesen hoffentlich Schubkraft verleihen. Das Befragungsergebnis macht deutlich, dass es für diese Neuregelung ganz überwiegend Zustimmung in der Bevölkerung gibt“, sagt Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes.
Die Befragung zeigt außerdem, dass aktuell etwa jeder fünfte Befragte (21,3 Prozent) Widerspruch gegen das Anlegen der persönlichen Patientenakte einlegen will. Knapp die Hälfte der Befragten (49,3 Prozent) will dies nicht tun, sehr viele Menschen (18,7 Prozent) sind noch unentschieden oder geben an, die neue Regelung noch nicht zu kennen (10,7 Prozent).
„Diese Ergebnisse machen deutlich, dass viel Informations- und Überzeugungsarbeit vor uns liegt. Viele Menschen reagieren noch skeptisch und wissen zu wenig über die Vorteile der elektronischen Patientenakte“, so Hoyer. Um Unsicherheiten auszuräumen, brauche es im kommenden Jahr eine breit angelegte Informationskampagne, an der sich auch die AOK aktiv beteiligen werde.
Die Umfrage ist vom AOK-Bundesverband beim Meinungsforschungsinstitut Civey beauftragt worden. Im Rahmen der bundesweiten, repräsentativen Studie sind vom 16. bis zum 20. November 2023 insgesamt 10.000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ab 18 Jahren online befragt worden.
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Unternehmen melden ihre Daten bis 31. März 2024 an die Agentur für Arbeit.
(ir) Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.
Diese Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2024 ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht es elektronisch.
Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Seit dem Anzeigejahr 2021 ist die elektronische Anzeige mit IW-Elan noch einfacher: Es ist keine Unterschrift und kein postalischer Versand der Anzeige mehr erforderlich.
Kommen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Ob eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrationsamt gezahlt werden muss, kann ebenso über die Software berechnet werden.
Zur Information:
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die der Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten Menschen nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese Abgabe wird nicht pauschal erhoben, sondern ist gestaffelt.
Beschäftigungsquote für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Höhe der Abgabe je Monat und unbesetztem Arbeitsplatz:
• 3 Prozent bis unter 5 Prozent: 140 Euro
• 2 Prozent bis unter 3 Prozent: 245,- Euro
• unter 2 Prozent: 360 Euro
Regelungen für kleinere Betriebe:
Unternehmen mit weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Sie zahlen je Monat 140 Euro, wenn sie diesen Pflichtplatz nicht besetzen.
Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt müssen zwei Pflichtplätze besetzen. Sie zahlen 140 Euro, wenn sie weniger als diese beiden Pflichtplätze besetzen, und 245 Euro, wenn weniger als ein Pflichtplatz besetzt ist.
Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwendet. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.
Ausblick:
Mit dem Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt wird ab 1. Januar 2024 die Ausgleichsabgabe durch die Einführung einer neuen Staffel erhöht. Sie betrifft diejenigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die keine schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigen und kann je nach Betriebsgröße monatlich bis zu 720 Euro betragen.
Da die Abrechnung immer im Folgejahr erfolgt, kommt der neue Staffelbetrag ab 2025 finanziell zum Tragen.
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