Ingolstadt
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Bereits in die Jahre gekommenen Holzattrappen der einheimischen Waldtiere wurden durch naturgetreue Tiersilhouetten in Originalgröße ersetzt.
(ir) Ingolstadt bietet auch in der Corona-Zeit für alle, die dem Alltag entfliehen möchten, ein attraktives Freizeitangebot. Ein besonders lohnendes Ausflugsziel für Jung und Alt ist der städtische Wildpark am Baggersee. Dort können seit einigen Jahren nicht nur Wisent, Mufflon und Co. bestaunt werden. Rund um das Rotwildgehege bietet der Pirschpfad auf rund einem Kilometer Länge eine spannende Ergänzung für Jung und Alt.
Die bereits in die Jahre gekommenen bemalten Holzattrappen der einheimischen Waldtiere wurden jetzt durch naturgetreue Tiersilhouetten in Originalgröße ersetzt. Neue Wildparkbewohner haben sich in Baumwipfeln, hinter Büschen oder in den Wiesen am Wegesrand versteckt und warten darauf entdeckt zu werden.
Damit der Pfad dauerhaft Abwechslung bietet und spannend bleibt, werden die Standorte der Tiere regelmäßig verändert. Fast wie in der Natur selbst verschwinden einige Tiere immer wieder vom Pirschpfad. Wer sich an ihrer Stelle dann im Unterholz oder hinter dem Baumstamm versteckt hat, das gilt es erneut herauszufinden. Die Auflösung, wo jeder nachsehen kann, ob er alle Tiere gefunden und richtig erkannt hat, erfolgt wie bisher am Ende des Rundweges.
Weitere Informationen und Ansprechpartner zum Wildpark am Baggersee sind zu finden unter www.ingolstadt.de/wildpark
Auch das Amt für Sport und Freizeit kann direkt unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-11 45 und per E-Mail an
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Die Steuerschuld wird am 1. April 2021 zur Zahlung fällig.
(ir) Die Hundesteuerbescheide bis einschließlich 2020 gelten auch für das Kalenderjahr 2021, sofern die gleichen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Hinweise:
• Hunde, die über vier Monate alt und noch nicht gemeldet sind, müssen unverzüglich bei der Stadt Ingolstadt, Theodor-Heuss-Straße 53 in 85055 Ingolstadt angemeldet werden (§ 12 Hundesteuersatzung).
• Die Formulare „Hundesteuer-Anmeldung/-Abmeldung“ und „SEPA-Lastschriftmandat Grund, Gewerbe- und Hundesteuer“ können auf der Internetseite www.ingolstadt.de/Formulare abgerufen werden, sind jedoch auch im Bürgeramt (Neues Rathaus, Erdgeschoss) vorrätig.
• Steuerschuldner ist der Halter beziehungsweise Eigentümer des Hundes (vgl. § 3 der Satzung).
• Die Hundesteuersatzung der Stadt Ingolstadt finden Sie auf der Internetseite www.ingolstadt.de/Hundesteuer
Bei Nichterfüllung der Meldepflicht können Bußgelder festgesetzt werden. Bei Fragen stehen die Sachbearbeiter der Stadt Ingolstadt, Kämmerei, Sachgebiet Gemeindesteuern selbstverständlich auch gerne telefonisch zur Verfügung.
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Die Besucherzahl und die Aufenthaltsdauer ist teilweise begrenzt.
(ir) Am Montag, 15. März 2021 öffnet die Stadtbücherei Ingolstadt wieder an allen Standorten für ihre Leserinnen und Leser. Zu den gewohnten Öffnungszeiten können die Büchereiräume im Herzogskasten und in der Stadtteilbücherei Südwest wieder zum Aussuchen der Medien, Ausleihen und zur Rückgabe betreten werden. Präsenzangebote wie Zeitunglesen und Nutzung der PCs und Konsolenspiele sind von Montag bis Freitag für maximal eine Stunde möglich, am Samstag wegen des erwarteten hohen Besucheraufkommens nicht.
Am Samstag ist die Aufenthaltsdauer auf dreißig Minuten begrenzt. Die Anzahl der Besucher ist ebenfalls begrenzt und wird – wenn das Hygienekonzept der Bücherei gut durchgeführt werden kann – von zunächst sechzig Personen im Herzogskasten sukzessive gesteigert.
Beim Besuch der Bücherei ist das Tragen einer FFP2-Maske für die gesamte Besuchsdauer Pflicht. Das Lesecafé bleibt vorerst geschlossen.
Der Bücherbus fährt ab Donnerstag, 18. März 2021 nach dem Pandemie-Fahrplan, zwei Personen aus dem gleichen Haushalt werden gleichzeitig in den Bus eingelassen. Für den Bücherbus bleibt der Bestell- und Abholdienst zusätzlich bestehen, Leser des Herzogskastens und von Südwest können letztmalig am Wochenende bestellen und ab Montag in den Büchereiräumen die bestellten Medien abholen.
Die automatische Leihfristverlängerung durch die Bücherei wird mit der Büchereiöffnung beendet. Die ersten Medien sind ab Montag, 22. März 2021 zur Rückgabe fällig, dann könnten Säumnisgebühren entstehen. Das individuelle Rückgabedatum der geliehenen Medien kann in der Bücherei erfragt oder im Leserkonto eingesehen werden.
Während der Schließzeit hat die Stadtbücherei viele neue Medien erworben: Hunderte Bücher, Hörbücher, Spiele, Zeitschriften, CDs… warten auf ihre Ausleihe. Natürlich bleiben die digitalen Angebote wie E-Book-Download oder die TigerBooksApp für Kinder weiter rund um die Uhr nutzbar.
Die Öffnung der Bücherei ist inzidenzunabhängig, da Bibliotheken nun den Einrichtungen des täglichen Bedarfs zugeordnet werden. Einem geplanten Besuch in der Stadtbücherei steht nun also nichts mehr im Wege. Das bewährte Schutzkonzept der Bücherei wird Besuchern und Mitarbeiterinnen die notwendige Sicherheit bieten.
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Auftakt des Jubiläumsprojekts von STADTKULTUR in Ingolstadt.
(ir) Heuer würde Joseph Beuys, einer der international bedeutendsten zeitgenössischen Bildhauer und Aktionskünstler, seinen hundertsten Geburtstag feiern. Aus diesem Anlass und in Erinnerung an sein Projekt „7000 Eichen“ in Kassel, das zwei Documenten in einer Langzeitaktion verbunden hat, wird die Stadt Ingolstadt am Freitag, 19. März 2021 vor dem Stadtmuseum eine Eiche pflanzen und in unmittelbarer Nähe zum Baum eine Basalt-Stele errichten. Es handelt sich auf Grund der Hygienebestimmungen um eine nicht-öffentliche Aktion.
„Ziel ist es, die Eiche über Generationen als öffentlichen sozialen Treffpunkt zu erhalten und so die ursprüngliche Idee von Joseph Beuys, Zukunft gemeinsam gestalten, weiterzutragen“, erläutert Kulturreferent Gabriel Engert. Für die Ingolstädter Eichenpflanzung konnte die Freiherr-von-Ickstatt-Realschule als Projektpate gewonnen werden.
Die „Eichenpflanzung zu Ehren von Joseph Beuys“ ist ein gemeinsames Projekt von der Stiftung DASMAXIMUM KunstGegenwart und STADTKULTUR Netzwerk Bayerischer Städte e.V., bei dem die Stadt Ingolstadt seit vielen Jahren Mitglied ist. Die Pflanzung in Ingolstadt ist der Auftakt eines Jubiläumsprojekts, an dem sich weitere bayerische Städte beteiligen werden. „Wir sehen die Pflanzungen auch als ein Zeichen der Hoffnung und Ermutigung mit Blick auf die großen Aufgaben, vor denen die Städte in den nächsten Jahren stehen“, sagt Christine Fuchs, Leiterin des Netzwerks STADTKULTUR.
„Die Pflanzung ist in dem Sinn einer ‚sozialen Plastik‘ weit mehr als eine gärtnerische Maßnahme – sie ist auch als soziales Projekt zu betrachten und an Nachhaltigkeit nicht zu übertreffen“, so formulierte Joseph Beuys den Anspruch für sein Projekt „7000 Eichen – Stadtverwaldung statt Stadtverwaltung“. Im Rahmen dieser Kunst-Aktion wurden von 1982 bis 1987 in und um die Stadt Kassel siebentausend Eichen mit jeweils einer begleitenden Basaltsäule gepflanzt.
Damit gelang es Beuys, eine weltweit einzigartige Raum-Zeit-Skulptur zu erschaffen und damit zugleich den urbanen Lebensraum von Kassel ökologisch zu erneuern und zu verbessern. Ganz nach seinem Motto „Jeder Mensch ist ein Künstler“ konnte jeder Bürger zum Gelingen beitragen und somit Beuys‘ Begriff der „Sozialen Plastik“ entscheidend mit Leben füllen.
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Neue Webseite über Zuwendungen & Zuschüsse der Stadt.
(ir) Die Stadt Ingolstadt hat auf ihrer Webseite ingolstadt.de unter Rathaus --> Politik Haushalt und Finanzen --> Zuwendungen & Zuschüsse eine neue Übersicht erstellt und Antragsformulare (Zuwendungsantrag) hinterlegt.
In seiner Sitzung am 23. Oktober 2020 hat der Stadtrat der Stadt Ingolstadt die Neufassung der Grundsätze über die Gewährung von Mietzuschüssen an Vereine beschlossen. Gefördert werden alle Vereine und Organisationen, die dem Gemeinwohl dienen, insbesondere Vereine mit sozialen, karitativen oder kulturellen Zwecken.
Neu geregelt wurden die bisherigen Mietpreishöchstgrenzen. Der derzeit gültige Wert liegt bei 10 Euro je Quadratmeter. Mehrfachförderungen aus verschiedenen Förderprogrammen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Antrag auf Gewährung eines städtischen Mietzuschusses ist jährlich bei den jeweiligen Fachämtern zu stellen. Eine Gewährung beziehungsweise Anpassung des städtischen Mietzuschusses erfolgt grundsätzlich zum Ersten des Monats der Antragstellung befristet für das jeweilige Haushaltsjahr.