Ingolstadt
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Seit gestern kamen 40 neue Fälle dazu. Darunter ein Realschüler und zwei Pflegekräfte aus Seniorenheimen.
(ir) Das Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt meldete am heutigen Samstag, 31. Oktober 2020 für die Einwohner Ingolstadts 222 Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind. Seit Ausbruch der Pandemie haben sich insgesamt 1.261 Personen infiziert und 998 Menschen sind wieder genesen. 41 Erkrankte sind verstorben. Seit gestern kamen 40 neue Fälle dazu. Darunter ein Realschüler und je zwei Pflegekräfte aus den beiden Altenpflegeheimen, über die am Donnerstag berichtet wurde.
Die 7-Tages-Inzidenz für Ingolstadt beträgt laut LGL 117,18. Die Inzidenz bildet die Neumeldungen der vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner ab und wird vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bayernweit ermittelt. Stand Samstag, 31. Oktober 2020 um 8:00 Uhr
Das Bayerische Gesundheitsministerium hat am Sonntag, 25. Oktober 2020 um 15:00 Uhr angesichts der Infektionsentwicklung die Stadt Ingolstadt in die Ampelstufe „Dunkelrot“ eingeordnet. Damit traten entsprechend der Corona-Ampel des Freistaates am Montag. 26. Oktober 2020 um 0:00 Uhr weitere Maßnahmen wie Sperrstunde um 21:00 Uhr und maximal 50 Teilnehmer bei Veranstaltungen, in Kraft. Die jeweiligen Maßnahmen gelten so lange, bis die Grenzwerte sechs volle Tage unterschritten werden.
Im Ingolstädter Klinikum werden 26 Patienten behandelt, die an COVID-19 erkrankt sind. Zwei von ihnen liegen auf der Intensivstation und müssen beatmet werden. Stand Samstag, 31. Oktober 2020 um 7:30 Uhr. Hinweis: Im Klinikum Ingolstadt werden nicht nur Ingolstädter, sondern auch Patienten von außerhalb behandelt.
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Die Ingolstädter Stadtverwaltung verweist auf kritische Stellungnahmen verschiedener Behörden und Institutionen.
(ir) Ingolstadts Bildungsreferent Gabriel Engert hat in dieser Woche nach Prüfung von Ergebnissen von Behörden und Institutionen im Ergebnis bemerkt: „Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es nach wie vor ausgesprochen fragwürdig ist, ob Lüfter den entsprechenden Effekt erzeugen. Die Frage, wie gut Unterricht in Räumen beziehungsweise Betrieb in Kindertagesstätten möglich ist, hängt vom intensiven Lüften ab. Dazu gibt es für die Schulen und die Kindertagesstätten klare Regeln. Zur Unterstützung dieser Regeln werden wir in großer Stückzahl C02-Ampeln anschaffen, um in den Räumen jeweils den Erzieherinnen bzw. Lehrer und Lehrerinnen vor Augen führen zu können, wann ein Lüften unbedingt stattfinden muss. Nur in Räumen, in denen ein Lüften nicht möglich ist und auch keine Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr vorhanden ist, werden wir vereinzelt Lüfter anschaffen. Ich glaube, dass gerade eine verantwortliche Prüfung solcher Entscheidungen notwendig ist, denn ein Aktionismus, der am Schluss mehr Schaden als Nutzen hervorruft, dient in dieser Pandemie niemand“.
In seiner Vollversammlung am Mittwoch, 11. November 2020 wird sich auch der Stadtrat mit diesem Thema befassen und dazu diskutieren. Das Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München stellt zum Thema Lüfter in Schulen fest: „Es liegen bislang keine wissenschaftlichen Studien vor, die nachweisen, dass durch Einsatz der Geräte eine Übertragung speziell hinsichtlich COVID-19 maßgeblich verhindert wird. Stattdessen ist nicht auszuschließen, dass die durch das Gerät entstehende Luftbewegung sogar das Gegenteil bewirken könnte.
So ist beispielsweise bei den üblicherweise vorgeschlagenen Geräten mit Hepa-Filtern zu beachten, dass ein tägliches Aufheizen für zirka 30 Minuten auf 100 Grad notwendig ist, damit diese nicht zu einer ‚Virenschleuder‘ werden und dann im Gegenteil eine erhöhte Infektionsgefahr von den Geräten ausgeht. Derartige Wartungs- und Pflegeaufwände sind an den Schulen nicht mit ausreichender Sicherheit zu gewährleisten.
Im Vordergrund der Übertragung von Coronaviren stehen wohl nach neueren Erkenntnissen Tröpfchen, wie sie beim Sprechen oder Husten in ein begrenztes Umfeld abgegeben werden. Demgegenüber wird die Übertragung über Aerosole (feinste Tröpfchen kleine 5 µm), die über größere Distanzen über die Luft verfrachtet werden als eher gering eingeschätzt.
In einer aktuellen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. heißt es: „Die epidemiologischen Daten sprechen gegen einen nennenswerten Aerosolassoziierten Anteil an der SARS-CoV-2-Ausbreitung“. Deshalb stellt das konsequente Befolgen der AHA-L-Maßnahmen die Basis der Prävention dar und kann durch andere Maßnahmen nicht ersetzt werden. Alle Maßnahmen, die das Aufweichen oder eine Scheinsicherheit verbreiten, werden vom RGU kritisch gesehen. Mobile Raumluftreinigungsgeräte können im Gegensatz zu AHA-L-Maßnahmen die Wahrscheinlichkeit der Übertragung bei einem durchschnittlichen Infizierten, der Viren ausscheidet, nicht so deutlich verringern, dass eine Infektion bei einer diesem exponierten Person weitgehend verhindert werden kann. In anderen Worten, sie nützen nichts, wenn der Sitznachbar krank ist.
Die Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes zeigt sich in ihrer Stellungnahme ebenso skeptisch: „Der Einsatz von mobilen Luftreinigern mit integrierten HEPA-Filtern in Klassenräumen reicht nach Ansicht der IRK nicht aus, um wirkungsvoll über die gesamte Unterrichtsdauer Schwebepartikel (zum Beispiel Viren) aus der Raumluft zu entfernen.“ Auch nach einem Expertengespräch zum Thema Lüften an Schulen in Rheinland-Pfalz wurde festgehalten: „Zum aktuellen Zeitpunkt sind mobile Luftreinigungsgeräte in Innenräumen nicht empfehlenswert, da es bisher keine anerkannten standardisierten Prüfverfahren gibt und verschiedene Faktoren (zum Beispiel ungünstige Raumgeometrien, Standortwahl der Geräte im Raum, Anzahl der Personen) die Wirksamkeit stark einschränken und ggf. gesundheitliche Risiken mit sich bringen können. Geräte, die die Luft unkontrolliert im Raum verbreiten, können möglicherweise zur Virenverbreitung beitragen. Die Geräte müssen kontinuierlich fachgerecht gewartet und die Filter sachgerecht entsorgt werden.“
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Die Stadträte von BGI und UDI schlossen sich zu einer Fraktion zusammen.
(ir) In dieser Woche sind Christian Lange und Georg Niedermeier, die beiden Stadträte der BGI, dem Verein Unabhängige Demokraten Ingolstadts e.V. (UDI) beigetreten. Neben Jürgen Köhler und Sepp Mißlbeck sind die beiden ehemaligen BGI-Stadträte nun auch UDI-Mitglieder. Lange und Niedermeier haben mit Wirkung zum 31. Oktober 2020 auch ihre Vorstandsmandate niedergelegt und die Bürgergemeinschaft Ingolstadt wird ab 1. November 2020 von Maria Frölich geführt.
Da alle vier Stadträte jetzt einem einzigen Verein angehören, haben sie sich zu einer Stadtratsfraktion zusammengeschlossen. In einem Schreiben an Oberbürgermeister Scharpf wurde die Fraktionsgründung in dieser Woche vollzogen. Die Fraktion nennt sich ab sofort UWG-Stadtratsfraktion, die Abkürzung UWG steht für Unabhängige Wähler Gemeinschaft. Als Fraktionsvorsitzender wurde Christian Lange gewählt und sein Stellvertreter ist Jürgen Köhler.
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In den Monaten November 2020 bis Februar 2021 gelten bei den Wertstoffhöfen Süd und Fort Hartmann der Kommunalbetriebe wieder die gewohnten Winteröffnungszeiten.
(ir) Im Süden der Stadt hat der Wertstoffhof Süd, neben dem Gewerbegebiet Am Weiherfeld, an den Samstagen von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. Dort können neben Wertstoffen und Abfällen auch gebrauchsfähige Gegenstände, Möbel und Kleidung angeliefert werden. Weiter können kostenfrei Elektrogeräte, Kartonagen, Schrott, Sperrmüll und Möbelholz abgegeben werden.
Der Wertstoffhof Fort Hartmann in der Ochsenmühlstraße öffnet in den Wintermonaten von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Es können dort Grünschnitt, Bauschutt und Wertstoffe wie Papier, Altglas oder Altmetall abgegeben werden. Zusätzlich können auch Elektrokleingeräte wie zum Beispiel Haushaltskleingeräte, Unterhaltungselektronik, Telefone und ähnliches fachgerecht entsorgt werden.
Für Fragen stehen die Abfallberater der Kommunalbetriebe gerne telefonisch unter der Rufnummer (08 41) 3 05-37 21 zur Verfügung.
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Die Ingolstädter Kommunalbetriebe verengen die Fahrbahn während der Bauarbeiten auf eine Spur.
(ir) Ab Montag, 2. November 2020 erneuern die Kommunalbetriebe für zirka eine Woche den Kanal in der Hindenburgstraße. Dafür verengen sie zwischen der Schubertstraße und der Hindemithstaße die Fahrbahn um eine Spur. Der Geh- und Radweg im Baustellenbereich wird umgeleitet.
Bei dieser Baumaßnahme ziehen die Kommunalbetriebe einen Inlinerschlauch in den Bestandskanal ein. Dadurch erhalten sie die Funktionstüchtigkeit der Kanalrohre. Bei dieser modernen Sanierungsart in geschlossener Bauweise verringern sich die Schmutz- und Lärmbelästigungen und die Straßenoberfläche bleibt erhalten.