Ingolstadt
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In den Ingolstädter Kindertagesstätten wird es einige Änderungen für die Notbetreuung geben.
(ir) Ab Montag 11. Mai 2020 können zusätzlich zur jetzt geltenden Regelung folgende Gruppen betreut werden:
• Kinder mit (drohender) Behinderung mit Eingliederungshilfe-Bescheid
• Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf (Anspruch der Eltern auf Hilfen zur Erziehung)
• Kinder von studierenden Alleinerziehenden
• Hortkinder der vierten Klassen (an Tagen des Schulbesuchs)
• Kinder in Tagespflege (maximal fünf fremde Kinder)
• Waldkindergärten und Waldgruppen
Ab 25. Mai 2020
• Vorschulkinder und deren Geschwister
• Hortkinder, die die Grundschulen besuchen
• Großtagespflegestellen
Hygienekonzept der städtischen Kitas:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind alle in Hygienemaßnahmen und im Infektionsschutz geschult.
Es gibt einen Hygienerahmenplan, der aufgrund der Pandemie erweitert wurde
• Kontaktflächen werden täglich desinfiziert
• Handkontaktflächen werden mehrmals am Tag desinfiziert
• Vermehrte Händehygiene
• Einsatz von Masken bei der Bring- und Abholsituation, bei pflegerischen Tätigkeiten, in Kontakt zu anderen Erwachsenen
• Aus pädagogischen Gründen werden Masken derzeit nicht ständig im Kontakt mit Kindern getragen
Da Kinder die einzelnen Hygienemaßnahmen nicht eigenverantwortlich allein umsetzen können, werden sie von den Mitarbeitern verstärkt dabei begleitet, das bedeutet auch einen Schutz für beide Seiten
• häufiges Händewaschen zum Beispiel nach dem Bringen
• auf das Handgeben beim Bringen wird aktuell verzichtet
• es stehen jederzeit Handschuhe zur Verfügung
• mehr Schutz durch sehr kleine Gruppen / Abstand zwischen den Mitarbeitern
• mehrmaliges Lüften am Tag
• Desinfektionsplan
Darüber hinaus werden die Kitas vom Staatsministerium in den Newslettern immer wieder mit neuem Material zum Thema Hygiene während der Corona- Krise versorgt.
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Wiedereröffnung der städtischen Museen ab Sonntag, 17. Mai 2020.
(ir) Die städtischen Museen von Ingolstadt sind ab Sonntag, 17. Mai 2020 wieder für Besucher geöffnet. Alle Häuser waren auch in den vergangenen Wochen durch kreative digitale Angebote präsent und haben in dieser schwierigen Zeit die Besucherinnen und Besucher mit Kunst und Kultur versorgt. Am 17. Mai 2020, dem diesjährigen Internationalen Museumstag, öffnen die Museen nun erstmals ihre Ausstellungen wieder für die Öffentlichkeit.
Selbstverständlich erfolgt die Wiedereröffnung unter strengen Auflagen und Schutzmaßnahmen. Alle Gäste sind zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln verpflichtet. Der Einlass wird reguliert, um eine Gruppenbildung in den Ausstellungsräumen zu vermeiden. Bis auf weiteres können keine Veranstaltungen stattfinden, auch die Buchung von Führungen und Programmen ist zunächst nicht möglich.
In der Woche nach der Wiedereröffnung haben das Stadtmuseum, das Museum für Konkrete Kunst, das Deutsche Medizinhistorische Museum, das Bauerngerätemuseum und die Asamkirche Maria de Victoria täglich geöffnet, also ausnahmsweise auch am Montag, 18. Mai 2020. Danach gelten die gewohnten Öffnungszeiten.
• Stadtmuseum Dienstag bis Freitag sowie Montag, 18. Mai 2020 von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertage von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
• Museum für Konkrete Kunst Dienstag bis Sonntag sowie Montag, 18. Mai 2020 von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
• Deutsches Medizinhistorisches Museum Dienstag bis Sonntag sowie Montag, 18. Mai 2020 von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
• Bauerngerätemuseum Dienstag bis Freitag sowie Montag, 18. Mai 2020 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Sonntag und Feiertag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
• Asamkirche Maria de Victoria Montag bis Sonntag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 12:30 Uhr bis 17:00 Uhr
• Lechner Museum Donnerstag bis Sonntag von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Ab Montag, 11. Mai 2020, bieten die Stadtbücherei im Herzogskasten und die Stadtteilbücherei Südwest wieder den Bestell- und Abholservice an. Die Abholung ist in beiden Büchereien zu den normalen Öffnungszeiten möglich. Die Bestellung kann ab sofort per E-Mail an
Unter Einhaltung der nötigen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen werden im Herzogskasten die Jugendbücherei, das Erdgeschoss, Romane und Hörbücher sowie die Medien der Kinderbücherei verfügbar sein. Für die Sachmedien und die Medien der Musikbücherei wird es einen Bestellservice geben, da diese Etagen zunächst nicht geöffnet werden.
Die Stadtteilbücherei Südwest wird ab Montag, 18. Mai 2020 ebenfalls öffnen. In beiden Standorten gelten Beschränkungen bei der Anzahl der Besucher. Ein Aufenthalt zum Zeitungslesen oder Arbeiten ist nicht möglich, auch das Lesecafé hat nicht geöffnet.
Der Bücherbus wird ab Montag, 18. Mai 2020 mit einem eingeschränktem Fahrplan wieder unterwegs sein. Allerdings ist es aufgrund der Enge nur möglich, bestellte Medien an der Bustür abzuholen und Medien zurückzugeben. Der Sonderfahrplan des Bücherbusses sieht den Halt an Schwerpunkthaltestellen vor, wo der Bus dann eine längere Haltezeit einlegt.
Ab Montag, 11. Mai 2020 darf in der Musikschule im Instrumental- und Vokalunterricht Einzelunterricht erteilt werden. Zweier- und Dreiergruppen werden aufgeteilt, so dass auch für diese Schüler der Unterricht möglich ist. Die Lehrkräfte haben während der Schulschließung zum Teil und soweit möglich Ersatzunterricht mit den Schülern abgehalten, sei es über Skype oder den Austausch und die Besprechung von Videos, Audios und Arbeitsblättern. Die Rückmeldungen der Schüler und Eltern über den Ersatzunterricht waren sehr positiv. Die Eltern waren dankbar, dass der Unterricht fortgeführt wurde und ihre Kinder oder sie selbst eine musikalische Betreuung erhielten. Die Kurse der elementaren Musikpädagogik (Eltern-Kind-Gruppen „Gemeinsam musizieren“ und die musikalische Früherziehung), der Ensembleunterricht und Ballett und Tanz sind bis zu den Pfingstferien abgesagt.
Die Schulleitung hat ein Schutzkonzept erstellt, so dass der Einzelunterricht unter Einhaltung der Hygienevorschriften möglich ist. Der Unterricht mit Blasinstrumenten und der Gesangsunterricht werden in die großen Räume verlegt, so dass zwischen Schüler und Lehrer fünf Meter Abstand eingehalten werden kann. Bei den anderen Instrumenten muss ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden. Zudem werden Spuckschutze aufgestellt, beziehungsweise in Räumen ohne Spuckschutze müssen die Lehrer und Schüler einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Sollte ein Lehrer ein Instrument eines Schülers anfassen, zum Beispiel um es zu stimmen, geschieht dies mit Handschuhen. Die Klaviertastaturen werden nach jedem Schüler gereinigt. Nach jedem Schüler findet eine Lüftungspause statt. Auf den Gängen wird für ein durchgängiges Lüften gesorgt.
Um Begegnungen in der Musikschule zu minimieren, werden Ein- und Ausgang getrennt. Der Eingang in die Musikschule bleibt wie bisher gegenüber dem Kleinen Haus, der Ausgang wird im gegenüberliegenden Treppenhaus sein, der zur Straße „Brückenkopf“ hinausführt. Außerhalb der Unterrichtsräume müssen Mund-Nasen-Schutze getragen werden, vor Betreten der Unterrichtsräume müssen die Hände gewaschen werden. In die Unterrichtsräume darf nur nach Aufforderung der Lehrkraft eingetreten werden.
Die Schüler und Eltern werden per E-Mail und über Aushänge in der Musikschule über das Schutzkonzept rechtzeitig informiert. Die Konzerte der Musikschule sind bis zum Ende des Schuljahres abgesagt, der Tag der offenen Tür am Sonntag, 21. Juni 2020, wird durch ein Online-Angebot ersetzt.
Das Kulturreferat der Stadt Ingolstadt möchte die freischaffenden lokalen Künstlerinnen und Künstler unterstützen. So erhalten zunächst 60 Künstlerinnen und Künstler die Möglichkeit einen höchstens dreiminütigen Videoclip zu produzieren, in dem sie sich oder ihre Kunst vorstellen und präsentieren. Täglich wird ein Video über die Stadt Ingolstadt hochgeladen und in den digitalen Medien verbreitet. Der Künstler erhält dafür 500 Euro. Ein Antrag auf Beteiligung kann beim Kulturreferat der Stadt Ingolstadt eingereicht werden. Bei diesem Antrag müsste kurz das Vorhaben skizziert werden. Auf diesem Weg wird nicht nur Künstlerinnen und Künstlern geholfen, sondern auch Bürgerinnen und Bürgern ein kulturelles Angebot gemacht.
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Wie jedes Jahr werden auch heuer wieder nach dem Ende der Frostperiode sämtliche Grabmale, die auf den Friedhöfen der Stadt Ingolstadt aufgestellt sind, auf ihre Standsicherheit überprüft.
(ir) Die Mitarbeiter des Ingolstädter Bestattungsamts beginnen ab Montag, 11. Mai 2020 mit den Grabmalkontrollen auf den städtischen Friedhöfen. In diesem Zusammenhang weist die Stadt Ingolstadt darauf hin, dass jeder Grabnutzungsberechtigte für den verkehrssicheren Zustand der Grabanlage verantwortlich ist und eventuelle Mängel daran unverzüglich beseitigt werden müssen.
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Vereine dürfen wieder für Individualsport öffnen.
(ir) Nach Beschluss der Bayerischen Staatsregierung dürfen ab Montag, 11. Mai 2020, Sportstätten unter gewissen Voraussetzungen wieder geöffnet werden, teilte das Sportamt der Stadt Ingolstadt mit. Das bedeutet, dass kontaktfreier Individualsport mit Abstand wieder zugelassen wird. Nach wie vor stehen dabei der Gesundheitsschutz der Sportlerinnen und Sportler sowie die Stabilität des Gesundheitssystems an oberster Stelle.
Auf den Außenanlagen der städtischen Bezirkssportanlagen können jetzt Individualsportarten wieder ausgeübt werden können. Erlaubt sind zum Beispiel Leichtathletik, Tennis, Golf, etc. Nicht erlaubt sind Mannschaftssportarten wie Fußball, Basketball, etc. Die Kriterien der Individualsportarten sind auch beim jeweiligen Fachverband nachzulesen.
Bei der Durchführung der Trainingseinheiten müssen die Vorgaben der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. Mai 2020 eingehalten werden. Das sind unter anderem: Einhaltung der Abstände, kontaktfreie Durchführung, trainieren nur alleine oder in Kleingruppen bis zu fünf Personen, keine Nutzung der Umkleideräume und Duschen, keine Zuschauer, etc. Für die städtischen Sporthallen und Lehrschwimmbecken gilt jedoch, dass der Betrieb sämtlicher Sporthallen, Turnhallen und Lehrschwimmbecken sowie weitere in räumlichem Verbund befindlichen Sporträume (zum Beispiel Gymnastikräume, Krafträume, Tanzhallen, usw.) und deren Nutzung grundsätzlich weiterhin untersagt ist (gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung).
Eine Ausnahme gibt es für den Betrieb der städtischen Sporthallen: Berufssportlerinnen und -sportler sowie Sportlerinnen und Sportler des olympischen und paralympischen Bundes- und Landeskaders dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ihre Trainingseinheiten durchführen. Diese Nutzung muss beim Amt für Sport und Freizeit beantragt werden. Handlungsempfehlungen und Leitfäden für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs sowie aktuelle Fragen und Antworten (FAQs) bietet der BLSV auf seiner Website unter www.blsv.de/coronavirus sowie in den sozialen Medien.
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Die Caritas-Seniorenheime wollen Bewohner weiterhin bestmöglich schützen.
(ir) Ab Samstag, 9. Mai 2020, wird das bestehende Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen gelockert. Im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner begrüßt der Diözesan-Caritasverband Eichstätt dies sehr. Allerdings gelten für Besuche strenge Auflagen: Pro Bewohnerin oder Bewohner darf nur eine von der Einrichtung zu registrierende Kontaktperson in ein Haus kommen.
Um vor allem am Muttertag möglichst vielen Menschen Gelegenheit zu geben, ihre Angehörigen zu besuchen, ist die Zeit dafür an diesem Tag je nach Hausgröße auf 15 bis 30 Minuten begrenzt. An jedem Tag sind für einen Besuch eine Anmeldung und eine Terminvereinbarung notwendig. Alle Besucherinnen und Besucher werden über die Hygienevorschriften informiert.
Es besteht Maskenpflicht. Den Mund-Nasen-Schutz müssen die Besuchenden selbst mitbringen. Sie haben den Mindestabstand von eineinhalb Metern zu anderen Personen und die Bestimmungen zur Händehygiene einzuhalten. Das Betreten von Gemeinschaftsräumen und Zimmern der Senioren ist aus Hygienegründen nicht möglich.
Der Besuch kann im Freien, zum Beispiel im Garten, oder in eigens ausgewiesenen Räumlichkeiten der Einrichtung stattfinden. Oberstes Ziel der Caritas-Seniorenheime bleibt das Wohl der alten und pflegebedürftigen Menschen sowie aller Mitarbeitenden. Die kurzfristige Umsetzung der Regelungen bedeutet für Leitung und Personal der Seniorenheime eine große Herausforderung.