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Übers Wochenende kamen sechs neue Corona-Infektionen dazu.
(ir) Das Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt meldete am heutigen Montag für die Einwohner Ingolstadts 42 Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind. Seit Ausbruch der Pandemie sind 690 Personen genesen und 39 Erkrankte verstorben. Seit Freitag kamen sechs neue Fälle dazu: Fünf am Samstag, einer am Sonntag und keiner am heutigen Montag. Eine 1928 geborene Frau aus Ingolstadt, die positiv auf Corona getestet wurde, ist am Wochenende verstorben.
7-Tages-Inzidenz am Montag, 21. September 2020:
Montag: 0
Dienstag: 5
Mittwoch: 4
Donnerstag: 10
Freitag: 2
Samstag: 5
Sonntag: 1
Fälle in den letzten 7 Tagen: 27
auf 100.000 Einwohner: 19,65
Im Klinikum Ingolstadt werden drei Patienten behandelt, die an COVID-19 erkrankt sind. Sie müssen nicht beatmet werden. Stand Montag, 21. September 2020 um 7:30 Uhr. Hinweis: Im Klinikum Ingolstadt werden nicht nur Ingolstädter, sondern auch Patienten von außerhalb behandelt.
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Gewerkschaft fordert: Kurzarbeit für Qualifizierungsoffensive nutzen.
(ir) Corona sorgt für Tourismus-Einbruch: Im ersten Halbjahr haben rund 75.500 Gäste Ingolstadt besucht – das sind 52 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Zahl der Übernachtungen sank um 50 Prozent auf etwa 132.000. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG beruft sich dabei auf Zahlen des Statistischen Landesamtes.
„Die Pandemie hat zu einer beispiellosen Krise im heimischen Gastgewerbe geführt. Erst mussten Hotels, Gastwirtschaften, Biergärten und Restaurants über viele Wochen ganz zusperren. Und nach dem Lockdown läuft der Betrieb unter Auflagen nur langsam wieder an“, sagt Rainer Reißfelder, Geschäftsführer der NGG-Region Oberpfalz.
Unter der Situation litten aber nicht nur die Unternehmen. „Die Folgen sind auch für Köche, Kellner und Hotelangestellte dramatisch. Als Kurzarbeiter mussten sie deutliche Lohneinbußen in Kauf nehmen – in einer Branche, die ohnehin nur geringe Löhne zahlt“, betont Reißfelder. Nach dieser „Durststrecke“ blickten viele Beschäftigte nun mit Sorge auf die Herbst- und Wintersaison. Nach Angaben der Arbeitsagentur beschäftigt das Hotel- und Gaststättengewerbe in Ingolstadt rund 3.150 Menschen.
Allerdings habe die Kurzarbeit bislang einen massiven Anstieg der Arbeitslosigkeit verhindern können. Dank staatlicher Hilfen sei eine Pleitewelle im Gastgewerbe ausgeblieben. „Die Gewerkschaften haben sich in Berlin seit Beginn der Pandemie für das Kurzarbeitergeld starkgemacht und auch durchgesetzt, dass es bis Ende nächsten Jahres verlängert wird.
So kommen Beschäftigte und Betriebe besser durch diese schwere Zeit“, sagt Reißfelder. Entscheidend sei zudem, dass die Leistung nach sieben Monaten auf 80 Prozent des Nettoverdienstes (für Eltern 87 Prozent) ansteige. „Am Ende steht fest: Jeder Kurzarbeiter ist ein möglicher Arbeitsloser weniger.“
Die Gewerkschaft NGG appelliert nun an die Unternehmen, die Kurzarbeit für die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter zu nutzen. „Wer wegen Corona nicht arbeiten kann, sollte die Möglichkeit einer beruflichen Weiterbildung bekommen. Das ist ein Beitrag gegen den Fachkräftemangel, der in Hotels und Restaurants unabhängig von der Pandemie eklatant ist.
Und Beschäftigte können einen Schritt auf der Karriereleiter machen – etwa von der Küchenhilfe zur Köchin, vom Restaurantfachmann zum Hotelfachmann“, unterstreicht Reißfelder. Zudem müssten Beschäftigte auch im Gastgewerbe für die Digitalisierung fit gemacht werden. Hier berge die Krise eine große Chance.
Nach Angaben des Münchner Ifo-Instituts waren im August bundesweit 377.000 Beschäftigte des Hotel- und Gaststättengewerbes in Kurzarbeit – das ist gut jeder dritte Arbeitnehmer (34 Prozent). In der gesamten Wirtschaft lag der Anteil der Kurzarbeitenden zuletzt bei 14 Prozent. Während des Lockdowns zwischen Anfang März und Ende April wurde laut Arbeitsagentur für neun von zehn sozialversicherungspflichtige Beschäftige im Gastgewerbe Kurzarbeit beantragt.
Quelle: Pressemitteilung NGG
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Zwei Tage lang war die Ingolstädter SPD-Stadtratsfraktion in Kinding in Klausur.
(ir) „Es war eine konstruktive und arbeitsreiche Tagung“, sagt der Fraktionsvorsitzende Christian De Lapuente. Erstmals seit 48 Jahren nahm mit Christian Scharpf wieder ein Oberbürgermeister an der Klausur der SPD-Fraktion teil.
Der Rückkauf der Stadtwerke wird den Stadtrat in nächster Zeit intensiv beschäftigen. Deswegen hatte die Stadtratsfraktion die Geschäftsführer der Ingolstädter Stadtwerke, Matthias Bolle und Hubert Stockmeier eingeladen, um sich zu informieren. Der gesamte Stadtrat wird auf alle Fälle den Konsortialvertrag mit der MVV zum Jahresende fristgerecht gekündigt müssen.
Parallel dazu gelte, es alle Möglichkeiten auszuloten, wie die Stadtwerke künftig aufgestellt werden sollen, um auf den umkämpften Märkten bestehen zu können. Ob ein neuer Gesellschafter mit ins Boot geholt werden soll oder Partner für Kooperationsmodelle gesucht werden, darüber muss anhand von schlüssigen Modellrechnungen entschieden werden. In diesem Zusammenhang begrüßt die SPD, dass ein erfahrenes Beratungsunternehmen wichtige Entscheidungshilfe leisten soll.
„Für mich war die Zukunft des Heilig-Geist-Spitals das zentrale Thema“, sagt der Sozialausschusssprecher Achim Werner. Der Standort an der Fechtstraße muss unbedingt erhalten werden, und zwar mit einer eigenen Pflegeabteilung. Darüber hinaus braucht es trotzdem weitere Pflegeeinrichtungen. Diese wären notfalls auch außerhalb der Innenstadt denkbar. Bis 2030 gibt es in Ingolstadt einen Bedarf von 300 weiteren Pflegeplätzen. Wichtig ist, dass eine gute Infrastruktur für die AnwohnerInnen und Angehörigen vorhanden ist.
Neben dem Heilig-Geist-Spital richtet die SPD-Fraktion ihr Augenmerk auf die Errichtung eines Mehrgenerationenhauses. Diese generationenübergreifende Wohnform bietet nicht nur Vorteile für ältere Menschen; auch Alleinerziehende und Familien können davon profitieren. Ziel ist es, allen Generationen ein Mehr an Lebensqualität zu bieten und der älteren Generation möglichst lange ein Leben im gewohnten Umfeld zu ermöglichen.
Ein weiterer wichtiger Punkt war die Belebung der Innenstadt. „Ich wünsche mir, dass auch nach Corona die Vergrößerung der Außenbestuhlung beibehalten wird“, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Veronika Peters. Bürokratieabbau wäre sicher ein weiteres Instrument, um den Gastronomen zu helfen.
Ingolstadt hat eine herausragende Geschichte, nicht zuletzt im Universitätsbereich. Manfred Schuhmann weist darauf hin, dass sich die Gründung der ersten bayerischen Landesuniversität 2022 zum 550. Mal jährt. „Das wäre doch ein schöner Anlass für eine Sonderbriefmarke der Post“, sagt Schuhmann und rät dazu, dass sich die Verwaltung möglichst umgehend an das Bundesfinanzministerium wendet. Einen besseren Werbeträger für unsere wunderbare Stadt gebe es kaum.
„Ingolstadt liegt uns am Herzen und wir konnten viele gute Ideen an diesem Wochenende herausarbeiten. Jetzt gilt es, diese in den Stadtrat einzubringen“, so der Fraktionsvorsitzende.
Quelle: Pressemitteilung der SPD-Stadtratsfraktion
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Das Ingolstädter Gesundheitsamt erteilte eine Ausnahmegenehmigung für die Schausteller.
(ir) Das von der Arbeitsgemeinschaft Volksfeste, Dulten und Märkte beantragte „Schanzer Herbstvergnügen” kann von Freitag, 25. September 2020 bis Sonntag, 11. Oktober 2020 auf dem Festplatz an der Dreizehnerstraße stattfinden. Das Gesundheitsamt hat auf Basis des von den Schaustellern vorgelegten Hygienekonzeptes am heutigen Freitag nach der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine Ausnahmegenehmigung erteilt.
Diese gibt unter anderem vor, dass gleichzeitig nicht mehr als 800 Besucher auf dem Festplatz anwesend sein dürfen, deren Kontaktdaten zu registrieren sind. Zudem enthält der Bescheid Regelungen für den Fall einer steigenden 7-Tages-Inzidenz, die eine Reduzierung der Personenzahl (bei Inzidenz zwischen 35 und 50) oder eine Schließung (bei Inzidenz über 50 Personen – jeweils innerhalb von 7 Tagen, gerechnet auf 100.000 Einwohner) vorsehen.
Auf Initiative von Bürgermeisterin Dorothea Deneke-Stoll wurden Ende der vergangenen Woche intensive Gespräche zwischen Verwaltung und Schaustellervertretern geführt, um die Bedingungen auszuloten, unter denen eine Ausnahmegenehmigung möglich wäre. In dieser Woche haben die Schausteller ein modifiziertes Hygiene- und Sicherheitskonzept vorgelegt, das nach Prüfung und weiteren Abstimmungsgesprächen durch das städtische Gesundheitsamt am Freitag genehmigt werden konnte.
Bürgermeisterin Deneke-Stoll: „Ich freue mich, dass im Dialog eine Lösung gefunden werden konnte, die den erforderlichen Anforderungen des Gesundheitsschutzes Rechnung trägt, gleichzeitig aber den aufgrund der Corona-Krise schwer gebeutelten Schaustellern die Möglichkeit gibt, ihrer Arbeit nachzugehen.
Besonders freut es mich für die Ingolstädterinnen und Ingolstädter, dass auch sie in diesem Jahr nicht ganz auf ein Volksfest verzichten müssen – auch wenn es sich von bisher bekannten Veranstaltungen unterscheiden wird.” Gleichzeitig appelliert sie an das Verantwortungsbewusstsein von Veranstaltern und Besuchern, die Corona-bedingten Vorgaben auch gewissenhaft einzuhalten.
Die Ausnahmegenehmigung gibt vor, dass das Hygiene- und Sicherheitskonzept sowie die gesetzlich geltenden Regeln einzuhalten sind, auf die auf Hinweisschildern oder mit Abstandsmarkierungen am Boden hinzuweisen ist. Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sowie durch Kontrollen sicherzustellen, dass auf dem Veranstaltungsgelände grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Zur Sicherstellung der angeordneten Auflagen muss Security-Personal vor Ort sein.
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Die Bayerische Staatsregierung hat die Vorschriften für den Sport ab Samstag, 19. September 2020 weiter gelockert.
(ir) Unter Beachtung der folgenden Einschränkungen und der aktuellen Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kann der reguläre Sportbetrieb stattfinden:
Betreten und Verlassen der Sportstätte:
Beim Betreten und Verlassen der Sportstätte gilt die Maskenpflicht und die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern.
Umkleiden:
In den Umkleiden muss weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen und der Mindestabstand eingehalten werden.
Maximale Teilnehmerzahl:
Im Trainingsbetrieb ist weiterhin nur eine Person pro 20 Quadratmeter erlaubt. Für den Wettkampfbetrieb gibt es keine Personenbeschränkung (Ausnahme: Die Teilnehmerzahl in Kampfsportarten, in denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist, darf höchstens 20 Personen umfassen.).
Duschen:
In den Gemeinschaftsduschen darf sich nur eine Person aufhalten. Sollten Duschen mit einem baulichen Spritzschutz (Schamwände, Abmauerung) abgetrennt sein, darf je Abtrennung eine weitere Person duschen.
Wettkampfbetrieb:
Der Wettkampfbetrieb ist auch in den Indoor-Sportstätten wieder zugelassen.
Kontaktdatenerfassung:
Training und Wettkämpfe in Sportarten mit Kontakt sind nur unter der Voraussetzung einer Kontaktdatenerfassung gemäß Rahmenhygienekonzept Sport zulässig.
Zuschauer:
Im Trainings- und Wettkampfbetrieb sind wieder Zuschauer erlaubt. Die maximale Besucheranzahl einer jeweiligen Sportstätte können Sie der Gesamtübersicht im Anhang entnehmen. Die Zuschauer sind angewiesen den Mindestabstand von 1,5 Metern und die
Maskenpflicht in geschlossenen Räumen einzuhalten.
Lehrschwimmbecken:
Die Lehrschwimmbecken werden geöffnet. Die jeweilige maximale Personenzahl kann der untenstehenden Auflistung entnommen werden.
• Lehrschwimmbecken Christoph-Kolumbus-Grundschule: 10 Personen
• Lehrschwimmbecken Grund- und Mittelschule an der Lessingstraße: 10 Personen
• Lehrschwimmbecken Grund- und Mittelschule an der Pestalozzistraße: 20 Personen
Bundesweite Sportveranstaltungen:
Bei bundesweiten Sportveranstaltungen beachten Sie bitte § 9 Abs. 2 der Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung vom 17. September 2020. Für die Einhaltung oben genannter Vorschriften ist der Nutzer der städtischen Sportstätten (Verein/Veranstalter/etc.) verantwortlich.
Die aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die Änderungen und das aktuelle Rahmenhygienekonzept „Sport“ finden Sie unter www.verkuendung-bayern.de
Oben genannte Regelungen gelten bis einschließlich Samstag, 3. Oktober 2020.