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Die AOK Bayern hat ein Onlineportal, über das Versicherte bequem und sicher Unterlagen an die Krankenkasse übermitteln können.
Das Onlineportal der AOK Bayern kann auch als App mit dem Smartphone genutzt werden. Die App ist einfach zu handhaben: So können abfotografierte Krankmeldungen über die Funktion „Krankmeldung einreichen“ direkt und datengeschützt an die Krankenkasse übermittelt werden. „Jedes Dokument kann über die App an uns geschickt werden, ob eine Krankmeldung, die Teilnahmebescheinigung für die Erstattung von Gesundheitskurskosten oder die Rechnung der professionellen Zahnreinigung zur Kostenerstattung, um nur ein paar Beispiele zu nennen“, so Rainer Stegmayr, Marketingleiter von der AOK in Ingolstadt. „Und falls wir tatsächlich einmal die Unterlagen im Original benötigen, setzen wir uns zeitnah mit dem Versicherten in Verbindung.“ Im persönlichen Postfach der App werden alle Nachrichten angezeigt. Der Nutzer kann hier direkt auf E-Mails antworten oder eine neue E-Mail verschicken. Zudem gibt es immer eine Bestätigung per E-Mail, dass Dokumente gesendet wurden und bei der AOK angekommen sind.
Bei der Entwicklung der App standen deutsche und europäische Vorschriften nach der Vorgabe des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Mittelpunkt. „So haben wir speziell darauf geachtet, dass die App-Informationen nur auf deutschen Servern lagern“, so Rainer Stegmayr. Das bedeutet, dass keine Trackingdaten ins Ausland übermittelt werden. Zudem werden weder Fitness- noch Gesundheitsdaten erhoben.
Hohe Sicherheit bietet zusätzlich die Zwei-Faktoren-Authentifizierung und die TLS-Verschlüsselung bei der Datenübertragung. Damit ist der Nutzer sowohl bei der Registrierung als auch der weiteren Nutzung der App stets auf der sicheren Seite. Wer bereits Mitglied im Onlineportal „Meine AOK“ ist, kann sich nach der Aktivierung seines Smartphones mit den dort schon vorhandenen Zugangsdaten jederzeit auch in der App mobil anmelden.
Das Onlineportal ist unter http://bayern.meine.aok.de erreichbar, die App „Meine AOK“ gibt es in den jeweiligen App-Stores zum kostenfreien Download.
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Seit zehn Jahren besteht die AOK-Pflegeberatung.
(ir) Wird ein Familienangehöriger pflegebedürftig, stellen sich unvermittelt viele Fragen. Wie organisiere ich die Pflege? Wer kann mich dabei unterstützen? Welche Leistungen gibt es von der Pflegekasse? Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der AOK in Ingolstadt lotsen durch den Fragen-Dschungel und bieten praktisches Wissen und praxisnahe Hilfen. Und das mittlerweile seit über zehn Jahren. Die Pflegeberatung hat in dieser Zeit über 3.200 Beratungen durchgeführt, 481 Beratungen waren es allein im Jahr 2018. „Der Bedarf an Pflegeberatung hat über die Jahre deutlich zugenommen; vor allem interessieren sich Betroffene, wie sie die Pflegesituation verbessern können, wie eine Krisen-situation zu meistern ist, aber auch wie man für die letzte Lebensphase vorsorgt“, so Irmtraud Maikow, Pflegeberaterin bei der AOK in Ingolstadt.
Auch die Anzahl der Pflegebedürftigen ist über die Jahre hinweg gestiegen. Für 3.611 Pflegebedürftige gibt es derzeit Leistungen von der Pflegekasse der AOK in Ingolstadt. Das ist ein Plus von rund 5,6 Prozent im Zehn-Jahresvergleich. Bayernweit erhalten gut 217.000 AOK-Versicherte Pflegeleistungen, hier ergibt sich eine Steigerungsrate von 34 Prozent. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen lassen sich am liebsten telefonisch beraten, aber auch die persönliche Beratung Zuhause ist gefragt. Im vergangenen Jahr führten die Pflegeberater 275 Telefonate und machten 121 Hausbesuche. „In zehn Jahren AOK-Pflegeberatung haben wir über 1.860 Mal telefonisch beraten und unsere Versicherten 454 mal daheim besucht“, bilanziert Irmtraud Maikow.
Ein wesentlicher Baustein im Beratungskonzept ist der sogenannte individuelle Versorgungsplan, den der Pflegeberater bei Bedarf gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen erstellt. Im vergangenen Jahr wurden 161 Versorgungspläne ausgearbeitet, mit Blick auf die letzten zehn Jahre waren es 832. Darin festgehalten werden der erforderliche Hilfe- und Unterstützungsbedarf, zum Beispiel durch Pflegedienste, Selbsthilfegruppen, Kommunen oder Sozialamt. Die AOK-Pflegeberaterinnen begleiten die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen und unterstützen auf Wunsch auch bei organisatorischen Dingen. „Wir haben als wohnortnahe Pflegekasse vielfältige Kontakte zu regionalen Akteuren aus dem Pflegebereich und davon profitieren unsere Versicherten in besonderem Maße“, so Irmtraud Maikow.
Das Foto zeigt die AOK-Pflegeberaterinnen von links nach rechts: Verena Lukas, Telefonnummer (08 41) 93 49-6 15, E-Mail
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Bis Ende April dieses Jahres wurden in Bayern 121 Organe gespendet, im vergangenen Jahr waren es zu diesem Zeitpunkt bereits 160 Organe.
Im Freistaat hoffen über 1.300 schwer kranke Menschen auf ein Spenderorgan, bundesweit stehen rund 9.400 Patienten auf der Warteliste. Vielen Menschen fällt die Entscheidung jedoch schwer, ob sie nach dem eigenen Tod ihre Organe spenden sollen oder nicht. „Wichtig ist, das Thema ‚Organspende‘ nicht auszublenden, sondern sich bewusst damit zu beschäftigen und bereits zu Lebzeiten zu entscheiden, ob man seine Organe spenden will oder nicht“, so Rainer Stegmayr, Marketingleiter von der AOK in Ingolstadt. „Ein ‚richtig‘ oder ‚falsch‘ gibt es dabei nicht, aber sehr wohl Gründe dafür oder dagegen – und diese Entscheidung sollte jeder persönlich für sich treffen.“ Wer seinen Willen in einem Organspendeausweis eindeutig geäußert hat, bewahrt damit seine Angehörigen zudem vor einer oft erdrückenden und überfordernden Situation. Ist die Entscheidung nicht dokumentiert, müssen sie im Todesfall einer Organspende zustimmen oder sie ablehnen. Knapp der Hälfte aller Organspenden in Bayern im vergangenen Jahr haben Angehörige aufgrund des vermuteten Willens der Verstorbenen zugestimmt.
Das Online-Angebot „Entscheidungshilfe Organspende“ unter www.aok.de/bayern/organspende hilft dabei, Argumente für oder gegen eine Organspende zu finden. Wissenschaftler der Universität Hamburg haben gemeinsam mit weiteren Experten diese Entscheidungshilfe erstellt, die verständliche Informationen zu Fragen der Organspende bietet. Dazu gehören rechtliche Fragestellungen genauso wie Fragen zur Hirntoddiagnostik oder der Menschenwürde. Die Online-Hilfe gibt auch Antworten auf Fragen nach der Altersgrenze möglicher Spender und Empfänger, zu medizinischen Voraussetzungen, Nebenwirkungen für Empfänger und Erfolgsaussichten für eine Transplantation.
Der Ablauf einer Organspende wird ebenfalls beschrieben: Vom Verdacht auf einen Hirntod bis hin zur Entnahme und Transportfähigkeit eines Organs sind viele Schritte notwendig. Wer als AOK-Versicherter zusätzliche Beratung wünscht, kann sich an die kostenfreie Service-Telefonnummer (08 00) 2 65 10 10 wenden. Dort geben kompetente Ansprechpartner der AOK Bayern Antwort auf weitergehende Fragen.
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Familien in Bayern bewegen sich zu wenig – so lautet ein wesentliches Ergebnis der AOK-Familienstudie 2018.
(ir) Der Studie zufolge bewegen sich 40 Prozent der befragten Eltern zwar täglich mit ihren Kindern, doch für jede dritte Familie spielt körperliche Aktivität in der Freizeit kaum eine Rolle. Ein Grund könnte der zeitliche Stress von Eltern sein, den 39 Prozent der Befragten als größten Belastungsfaktor ansehen. Nahezu identische Ergebnisse ergab die Befragung der Eltern für ganz Deutschland. „Unsere Gesellschaft leidet immer mehr an Übergewicht und Bewegungsmangel, die Ergebnisse sind ein klares Alarmsignal“, so Miriam Hofbeck, Bewegungsfachkraft bei der AOK in Ingolstadt. So gaben weniger als die Hälfte der Befragten an, mit ihren Kindern in der Freizeit zu Fuß zu gehen, Rad zu fahren oder Sport zu treiben. „Viele Eltern haben Vorbildfunktion für ihre Kinder, gerade was Bewegung angeht“, so Miriam Hofbeck.
Es ist kein Geheimnis: Sind Eltern und Kinder einmal oder sogar mehrmals täglich gemeinsam körperlich aktiv, geht es den Kindern besser und sie leiden viel seltener unter Beschwerden. „Häufige gemeinsame Bewegung der Eltern mit ihren Kindern beugt kindlichem Übergewicht vor und vermindert die Wahrscheinlichkeit gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Stress bei Kindern“, so Miriam Hofbeck. Dabei ist schon viel gewonnen, wenn man alltägliche Wege wie den Schul- oder Einkaufsweg aktiver gestaltet. Zusätzlich kann man vor allem in der wärmeren Jahreszeit am Wochenende ausgedehnte gemeinsame Aktivitäten im Freien einplanen.
Miriam Hofbeck empfiehlt, Elternsport und Kinderbewegung zu kombinieren. Viele Kinder möchten gerne dabei sein, wenn die Eltern joggen gehen, können aber das Tempo nicht durchhalten oder finden es schnell langweilig. Daher eignen sich Strecken, wo die Kinder mit Rad, Roller oder Inlinern nebenherfahren können. „Wenn die Eltern gemeinsam mit den Kindern laufen, sollte es hingegen möglichst abwechslungsreich zugehen, zum Beispiel mit Wettrennen, Gehstrecken und spielerischen Elementen“, so Miriam Hofbeck.
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Besser abgesichert: Wen das Reisefieber gepackt hat, der denkt nicht gern an gesundheitliche Gefahren.
Die Urlaubsfreude ist schnell getrübt, wenn man plötzlich erkrankt. In welchen Fällen die deutsche gesetzliche Krankenversicherung im europäischen Ausland einspringt und wann man zusätzlichen Krankenversicherungsschutz braucht, das weiß Rainer Stegmayr, Marketingleiter von der AOK in Ingolstadt.
In welchen Ländern ist man durch die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert?
Mit der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) hat man im Urlaub Krankenversicherungsschutz in allen 28 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Schweiz und in Serbien. Für Urlaub in Bosnien-Herzegowina, der Türkei oder in Tunesien müssen sich die Versicherten einen Auslandskrankenschein ihrer Krankenkasse besorgen. Wer im Urlaub akut erkrankt oder sich verletzt, erhält dann alle medizinisch notwendigen Leistungen, die nicht warten können, bis er wieder zuhause ist.
Reicht die gesetzliche Absicherung immer aus?
Nicht in jedem Fall: Wir empfehlen Urlaubern, eine zusätzliche private Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Mit ihr können Behandlungskosten abgedeckt werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden dürfen. Dazu gehören vor allem die Kosten bei einem notwendigen Krankenrücktransport. Zudem können sich bei einer privatärztlichen Behandlung im Ausland sehr hohe Selbstbeteiligungen ergeben. Mehrkosten, die über die gesetzlichen Vertragssätze hinausgehen, kann ebenfalls nur eine private Zusatzversicherung absichern. Übrigens: Für Reisen außerhalb Europas ist diese Zusatzversicherung ein Muss. Eine solche Versicherung kann auch die AOK in Ingolstadt vermitteln.
Übernimmt die Krankenkasse eine geplante medizinische Behandlung im Ausland?
Manche Behandlungen streben Versicherte gezielt im Ausland an. Die europäische Versichertenkarte gilt dafür aber nicht. Für im Ausland geplante Behandlungen gibt es unterschiedlichste Regeln. Möchten sich Versicherte gezielt im Ausland behandeln lassen, sollten sie unbedingt vor Reiseantritt mit ihrer deutschen Krankenkasse klären, ob und welche Kosten von ihr übernommen werden können, um finanzielle Risiken zu vermeiden.