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2,1 Prozent mehr Einkommen. Gute Auftragslage im Handwerk.
(ir) Lohn-Plus für die Jobs ganz oben: Wer in Ingolstadt im Dachdeckerhandwerk arbeitet, hat jetzt mehr Geld. Fachleute erhalten seit Oktober einen Stundenlohn von 19,52 Euro – ein Plus von 2,1 Prozent. Damit stehen bei einem Dachdeckergesellen am Monatsende knapp 70 Euro mehr auf dem Lohnzettel, wie die ndustriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt mitteilt.
Michael Müller, Bezirksvorsitzender der IG BAU Oberbayern, spricht von einem „verdienten Plus“ und rät den Beschäftigten in der Region, sich nicht mit dem deutlich niedrigeren Branchenmindestlohn von 14,10 Euro zufrieden zu geben. „Viele Dachdeckerbetriebe suchen händeringend nach Personal. Keine Fachkraft sollte sich unter Wert verkaufen und deshalb auf den Tariflohn pochen“, so der Gewerkschafter. Einen Anspruch auf tarifliche Bezahlung haben Gewerkschaftsmitglieder, deren Firma Mitglied der Arbeitgeberinnung st.
Die IG BAU verweist zugleich auf die gute Wirtschaftslage in dem Handwerk. „Getrieben durch den Bau-Boom und die hohe Nachfrage nach neuen, klimafreundlichen Dächern quellen die Auftragsbücher vieler Unternehmen über. Die Dachdeckermeister sind gut beraten, ihre Beschäftigten fair zu bezahlen und im Betrieb zu halten“, unterstreicht Müller.
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Es liegt in der Natur der Katze, ihr Futter vorzugsweise in mehreren Kleinportionen über den Tag verteilt zu fressen.
(ir) So weit, so gut. Aber: Was machen Sie als Dosenöffner Ihres Tieres derweil mit der angebrochenen Futterschachtel oder der geöffneten Konserve?
Wie kann ich Trockenfutter aufbewahren?
Beim Einkauf von Großpackungen können Sie oft Schnäppchen machen. Doch das heißt, sobald das Futterpaket einmal geöffnet ist, muss der Inhalt gut und sicher gelagert werden, damit Beschaffenheit und Qualität des Produktes unverändert bleiben. Besonders bewährt sind dabei Aufbewahrungssysteme aus Kunststoff. Der Container muss fest verschließbar und robust sein und er darf keine Gerüche nach außen lassen.
Wie kann ich nasses Katzenfutter frisch halten?
Einmal angebrochenes Nass-Katzenfutter gehört auf jeden Fall in den Kühlschrank. Dort ist es sicher vor Fliegen, bleibt frisch und vor Austrocknung geschützt, sodass die Katze auch die zweite Mahlzeit aus der Dose noch genießen kann. Reste aus Portionsschälchen oder vom BARF-Futter füllen Sie in kleinere Frischhaltedosen um und lagern Sie bis zur endgültigen Verwertung im Kühlschrank. Vermeiden Sie dabei, die Reste mehrerer verschiedener Sorten im selben Behälter zu mixen: Das schmeckt Ihrer Katze möglicherweise nicht.
Auch Frischfutterreste aus der Konserve könnten Sie in eine Frischhaltedose umfüllen. Alternativ erhalten Sie passende Deckel aus Silikon zum Aufsetzen auf Konserven. Ganz wichtig: Einmal geöffnetes Nassfutter müssen Sie innerhalb von zwei Tagen verfüttern. Trotz Lagerung im Kühlschrank verliert das Katzenfutter mit der Zeit an Qualität und kann, wenn auch zeitverzögert, verderben. Übrigens: Verfüttern Sie Nassfutter niemals direkt aus dem Kühlschrank. Nehmen Sie es etwa eine Stunde zuvor heraus, damit es die auf Zimmertemperatur annehmen und sein Aroma entfalten kann. Zu kaltes Futter kann der Katze Bauchschmerzen bereiten.
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Die Gewerkschaft NGG Bayern fordert gezielte Kontrollen durch Arbeitsagentur und Zoll.
(ir) Tricksen beim Kurzarbeitergeld: Betriebe in ganz Bayern entdecken die Kurzarbeit, um damit Krankheitsphasen von Beschäftigten zu überbrücken. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) spricht von einem „neuen Trend“: „Die Fälle häufen sich. Wir haben es hier mit einem Muster zu tun. Es ist immer das gleiche: Beschäftigte werden krank. Und plötzlich entdeckt der Arbeitgeber, dass es günstiger ist, Kurzarbeitergeld zu beantragen, anstatt selbst den Lohn im Krankheitsfall weiter zu bezahlen, wie es üblich und vorgeschrieben ist“, sagt Mustafa Öz.
Der Vorsitzende des NGG-Landesbezirks Bayern spricht von einem „landesweiten Phänomen“, das quer durch viele Branchen gehe. „Es fängt bei der Destillerie an und endet in der Bäckerei. Tatsächlich kommen die meisten Fälle aus dem Bäckerhandwerk. Betroffen sind aber nicht nur Kleinstbetriebe. Auch regionale Marktführer gehen so vor, in vielen Fällen offenbar, um Lohnkosten zu sparen“, so Bayerns NGG-Chef Mustafa Öz.
Wenn das Kurzarbeitergeld die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ersetze, dann profitiere nur einer: das Unternehmen. „Die Beschäftigten gucken in die Röhre. Aber nicht nur die“, macht NGG-Rechtsexperte Torben Ackermann deutlich. Der Leiter der Rechtsschutzabteilung der Gewerkschaft rechnet vor: Der Beschäftigte bekomme in der Regel lediglich 60 Prozent Kurzarbeitergeld vom Lohn, also 40 Prozent weniger als er bei einer regulären Fortzahlung des Lohns im Portemonnaie hätte. „Kein voller Lohn – das bedeutet automatisch auch weniger Beiträge, die an die Sozialversicherung abgeführt werden. Insgesamt also ein doppelter Schaden – geringere Einnahmen für die Sozialkassen und Kurzarbeitergeld, das die Arbeitsagentur zu Unrecht zahlt“, so Ackermann.
Denn in der Praxis finde Kurzarbeit kaum noch statt. In den meisten Branchen herrsche Personalnot, so die NGG Bayern. Überstunden und Sonderschichten seien gerade im Bereich der Lebensmittelherstellung an der Tagesordnung. „Die meisten Unternehmen machen längst wieder normale Umsätze und fahren satte Gewinne ein. In diesen Betrieben ist von Kurzarbeit weit und breit keine Spur“, sagt NGG-Landeschef Mustafa Öz.
Die NGG Bayern ist deshalb jetzt an die Arbeitsagentur und an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls herangetreten. Beide sollen diese Kurzarbeitergeldfälle „verschärft prüfen“. Immerhin hätten Betriebe noch bis zum Ende des Jahres die Möglichkeit, den „KuG-statt-Lohn-Trick“ anzuwenden. Gezielte Kontrollen in Bayern seien in den kommenden Wochen notwendig, um möglichen Betrugsfällen einen Riegel vorzuschieben, fordert die NGG. „Entscheidend ist, zu kontrollieren, ob für einen Krankheitszeitraum tatsächlich Kurzarbeit geplant war“, so der Bayern-Chef der NGG, Mustafa Öz. Darüber hinaus appelliert die NGG Bayern an Beschäftigte, ihre Arbeitspläne immer zu fotografieren, um „eine später inszenierte Kurzarbeit“ belegen zu können.
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Haben Sie einen Garten? Dann nehmen Sie doch mal die „Vogelperspektive“ ein.
(ir) Wie Sie Wildvogelarten ein Zuhause bieten können, erklären die Experten der Fachmarktkette Fressnapf: Wer erstmals einen Nistkasten aufhängt, tut das am besten in der Zeit von Spätherbst bis Winter. Der klassische Nistkasten bietet gängigen Vogelarten ein Zuhause wie Meisen oder Kleiber. Allerdings kommt es auf den Lochdurchmesser an:
Kleinmeisen wie die Blaumeise reicht schon ein Durchmesser von 27 Millimeter, die größeren Kohlmeisen benötigen etwa 32 Millimeter. Idealer Standort für den Kasten ist an einem Baumstamm in mindestens zwei Metern Höhe. Guckt das Flugloch nach Süden oder Südosten ist der Platz für den Nistkasten ideal, weil wettergeschützter. Der Nistkasten im Kioskformat (der vorne halb geöffnet ist) wird dagegen von Vogelarten angenommen, die selten geworden sind.
Zum Beispiel Gartenrotschwanz, Rotkehlchen, Bachstelze oder Grauschnäpper. Als so genannte Halbhöhlenbrüter fühlen sie sich in diesem Nistkasten wohl. Er lässt sich an der Hauswand anbringen, am besten in zwei bis drei Metern Höhe idealerweise unter einem Dachvorsprung unerreichbar für Marder und Katzen. Grundsätzlich sollte die Vorderfront einer Nisthilfe gut abnehmbar sein, damit man den Kasten leicht reinigen kann – am besten einmal im Jahr: etwa im Oktober.
Um Vögel anzulocken, reicht es aber nicht, lediglich einen Nistkasten aufzuhängen. Soll’s im Garten zwitschern und trällern, braucht es neben Nistmöglichkeiten auch ein wenig Mut zum Wildwuchs. Spatz und Co. lieben es nämlich am liebsten naturbelassen: Englischer Rasen oder japanische Gärten sind nur was fürs menschliche Auge. Vögel bevorzugen heimische Beerensträucher, Blumen und andere Pflanzen, die auch Insekten anlocken und einen vogelfreundlichen Lebensraum bieten. Das heißt, sie wollen auch in Hecken oder auf hohen Bäumen Schutzorte vor Fressfeinden vorfinden und eine Vogeltränke oder einen Teich.
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Rund eine Million Haustiere haben während der Corona-Pandemie ein neues Zuhause in deutschen Haushalten gefunden.
(ir) Nach aktuellen Studien lebt demnach in gut jedem zweiten Haushalt ein Tier. Kein Wunder: Viele Menschen arbeiteten in den letzten Monaten überwiegend im Homeoffice, in Kurzarbeit oder verloren sogar ihren Arbeitsplatz – und hatten damit deutlich mehr Zeit für Familie und Haustiere.
In Zeiten steigender Impfquoten kommt jetzt ein „neuer normaler“ Arbeitsalltag in Sicht: Für Hundehalterinnen und -halter ist es ratsam, sich rechtzeitig mit der Frage zu beschäftigen, ob der tierische Mitbewohner mit ins Büro soll – und vor allem darf. Frühzeitige Absprachen, ausreichend Vorlauf und die notwendige Ausstattung am Arbeitsplatz sind dabei ausschlaggebend.
„Wir von Fressnapf wollen Ihnen Mut machen: Sie und Ihr Tier können alle Herausforderungen gemeinsam meistern, die ein Alltag ohne Lockdown und weniger Homeoffice mit sich bringt – ganz gleich, ob Sie ein neues Tier haben oder eines, das die Normalität nicht mehr gewohnt ist“, so ein Expertin.
Und sie fügte hinzu: „Die Herausforderungen können hier sehr unterschiedlich sein. Wir von Fressnapf stehen Ihnen zur Seite – mit wertvollem Expertenrat, zahlreichen Tipps und praktischen Ratschlägen. Setzen auch Sie ein Zeichen, dass Ihr Tier auch nach dem Lockdown zu Ihnen gehört! Posten Sie ein Foto aus Ihrem Alltag mit Ihrem Tier und dem Hashtag #meintierbleibtbeimir.“