Ingolstadt
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Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat eine amtliche Warnung vor starkem Gewitter für die Region Ingolstadt und angrenzenden Landkreise herausgegeben.
(ir) Bis Samstagabend gegen 17:00 Uhr, teilweise auch länger, ziehen örtliche Gewitter auf. Dabei soll es zu Sturmböen mit Geschwindigkeiten um 75 km/h sowie Starkregen mit Niederschlagsmengen zwischen 15 Liter pro Quadratmeter und 25 Liter pro Quadratmeter pro Stunde und Hagel kommen.
Der Wetterdienst warnt: „Örtlich kann es Blitzschlag geben. Bei Blitzschlag besteht Lebensgefahr! Vereinzelt können beispielsweise Bäume entwurzelt und Dächer beschädigt werden. Achten Sie besonders auf herabstürzende Äste, Dachziegel oder Gegenstände.“
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Der Baustart der Ingolstädter Kommunalbetriebe musste verschoben werden.
(ir) Ab kommendem Montag, 10. Juli, beginnen die Kommunalbetriebe mit der Kanalerneuerung in der Südhälfte der Ingolstädter Frühlingstraße. Wie bereits berichtet, war der Baubeginn am 19. Juni 2017 geplant. Aufgrund von Abstimmungen mit der Baufirma über den Bauablauf hat sich dieser jedoch zeitlich verzögert. Die Kommunalbetriebe versuchen das Bauzeitende im Dezember dennoch planmäßig einzuhalten.
Die Frühlingsstraße wird im Baustellenbereich für den Verkehr halbseitig gesperrt. Die Zu- und Ausfahrten des Donau City Centers sowie des Caritas-Zentrums St. Vinzenz bleiben jederzeit möglich.
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In der Regel üben Ferienjobber einfache Tätigkeiten aus und übernehmen so Verantwortung für eine Aufgabe.
(ir) Die großen Ferien stehen vor der Tür und damit auch die Gelegenheit für viele Schülerinnen und Schüler, sich etwas dazu zu verdienen und erste Erfahrungen für das spätere Berufsleben zu sammeln.
Die klassischen Felder für einen Ferienjob sind Aushilfstätigkeiten. Ob zum Auffüllen der Regale oder als Aushilfe in der Küche – Ferienjobber werden hier gern eingesetzt. Das Angebot kann jedoch sehr unterschiedlich sein. Deshalb empfiehlt sich bei der Jobsuche zunächst im Familien- und Bekanntenkreis nachzufragen. Die direkte Nachfrage in Geschäften – speziell im Einzelhandel – lohnt sich ebenfalls. In der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit können die Arbeitgeber auch eigenständig Stellenangebote einstellen, vorrangig handelt es sich jedoch um sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Dennoch können Online-Jobbörsen eine gute Alternative sein.
Wichtig: Vorsichtig geboten ist bei Jobs, die in kurzer Zeit viel Geld versprechen.
Die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind klar formuliert: Kinderarbeit ist verboten! Kind ist man, wenn man jünger als 15 Jahre ist. Mit Zustimmung der Eltern dürfen Kinder ab 13 Jahren allerdings bis zu zwei und in der Landwirtschaft bis zu drei Stunden täglich arbeiten soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist.
Die Beschäftigung von jungen Menschen ab 15 Jahren ist ebenfalls an Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes gebunden. Solange Vollzeitschulpflicht besteht, dürfen sie maximal vier Wochen nur während der Ferien und maximal acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Wochenstunden arbeiten. Die Arbeitszeit liegt zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr. Was die erlaubten Arbeitszeiten betrifft, gibt es einige Ausnahmen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen im Gaststättengewerbe beispielsweise bis 22:00 Uhr, in der Landwirtschaft ab 5:00 Uhr und bis 21:00 Uhr und in Bäckereien und Konditoreien ab 5:00 Uhr beschäftigt werden. Jugendliche über 17 Jahren dürfen in Bäckereien ab 4:00 Uhr beschäftigt werden. Grundsätzlich darf an Samstagen und Sonntagen kein Ferienjob ausgeübt werden. Für bestimmte Bereiche gelten jedoch auch hier Ausnahmen, zum Beispiel für Krankenhäuser, Gaststätten, Landwirtschaft oder bei Musikaufführungen. In diesen Fällen ist der Ausgleich unter der Woche zu gewährleisten.
Gefährliche Arbeiten sind für Kinder und Jugendliche prinzipiell verboten. Gefährlich einzustufen sind dabei Arbeiten, die die physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen, die Jugendliche sittlichen Gefahren aussetzen oder mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche diese nicht erkennen können.
Seit der Einführung haben auch Ferienjobber, unabhängig von der Tätigkeit, Anspruch auf den Mindestlohn, der derzeit bei 8,84 Euro liegt. Ausgenommen sind allerdings unter 18-Jährige. Für alle gilt aber: die Bezahlung muss fair sein. Hat man das Gefühl, die Bezahlung steht in einem Missverhältnis zur Aufgabe, sollte man sich im Zweifel nach einer besser bezahlten Beschäftigung umschauen.
Nach oben sind beim Verdienst natürlich keine Grenzen gesetzt. Zu beachten ist allerdings, dass der Verdienst Auswirkungen auf den gesetzlichen Unterhalt, auf steuerliche Freibeträge, auf BAföG Leistungen oder auf den Bezug von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld haben kann.
Sozialabgaben müssen nicht entrichtet werden, wenn der Ferienjob von vornherein auf zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist. Bleibt man zudem im Jahr 2017 unter dem steuerlichen Freibetrag von 8.820 Euro, ist brutto gleich netto. Ferienjobber sind über den Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. Der Schutz erstreckt sich über die Arbeitszeit sowie für die Wege von und zur Arbeitsstelle und gilt auch bei einem Job für Privathauhalte. Es empfiehlt sich beim Arbeitgeber zu Beginn des Arbeitsverhältnisses nachzufragen, denn der Versicherungsschutz wird manchmal vergessen.
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Durch die Kanalverlängerung Am Westpark wird das Gelände der geplanten Landesgartenschau 2020 an das kommunale Entwässerungssystem angeschlossen.
(ir) Ab kommendem Montag, 10. Juli, verlängern die Ingolstädter Kommunalbetriebe den Mischwasserkanal an der Straße Am Westpark nördlich der dortigen Tankstelle. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis Ende August andauern.
In dieser Zeit wird die Straße „Am Westpark“ auf Höhe der Nord-Zufahrt zum Elektrofachmarkt und der Ausfahrt Parkhaus West zeitweise von vier auf zwei Fahrspuren verengt. Die Nordausfahrten des Parkhauses West und des Parkdecks Ost sind deswegen nur stadtauswärts in Richtung Hochkreisel möglich.
Die Fußgänger- und Radwegquerung „Am Buxheimer Steig“ muss gesperrt werden. Die Umleitung dafür erfolgt dann über die Querungsstelle auf Höhe des Elektrofachmarktes. Während der gesamten Bauzeit bitten die Kommunal-betriebe um die Beachtung der Verkehrsführungen.
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Gemeinsame Aktion von DAK, Fronhofer-Realschule und Klinikum Ingolstadt gegen Alkoholmissbrauch von Jugendlichen.
(ir) Alkohol, Drogen, unangepasste Geschwindigkeit: das sind die häufigsten Ursachen für die so genannten „Disco-Unfälle“, die immer wieder zu schwer, manchmal auch tödlich verletzten Opfern führen. Einen anderen Weg, diese Gefahren ins Bewusstsein vor allem junger Menschen zu holen und dies ganz ohne „erhobenen Zeigefinger“, ging man im Klinikum Ingolstadt mit den Aktionen „klug statt blau“ und „bunt statt blau“.
In Zusammenarbeit mit der Deutschen Angestelltenkrankenkasse (DAK) wurde von Montag bis zum heutigen Freitag die Ausstellung „bunt statt blau“ gezeigt. Zu sehen waren Bilder, die junge Menschen im Rahmen eines bundesweiten Wettbewerbs geschaffen hatten. Die Bilder mit ihren durchaus auch drastischen Motiven sollten dazu beitragen, „Farbe zu bekennen“ im Kampf gegen das bei jungen Leuten immer noch weit verbreitete „Vorglühen“ vor einem Disco- oder Partyabend, oder das Komasaufen, das nicht selten in der Notaufnahme einer Klinik endet.
„Nicht zuletzt deshalb, weil wir als Klinikum immer wieder schwerverletzte Opfer von Disco-Unfällen versorgen, haben wir uns gerne an dieser Aufklärungsaktion beteiligt“, betonten in einer Pressekonferenz zum Ende der Ausstellung die beiden Geschäftsführer der Klinikum Ingolstadt GmbH, Dr. Andreas Tiete und Alexander Zugsbradl. Die Unterstützung ging aber über die Ausstellung der Bilder hinaus: besonders anschaulich war das gemeinsame Projekt „klug statt blau“ des Klinikums mit der Fronhofer-Realschule. Organisiert wurde der Aktionstag vom Zentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie unter der Leitung von Prof. Dr. Michael Wenzl. Der Mediziner und sein Team gaben den Schülerinnen und Schülern nicht nur einen theoretischen Einblick in die Behandlung von Unfallfolgen. Sie gingen mit den jungen Leuten auch in die Notfallklinik, auf die Intensivstation, in die Abteilung für Rehabilitation und Physiotherapie und auf die Unfallchirurgische Station. „Wir wollten deutlich machen, dass ein Moment der Unachtsamkeit, verursacht vom Alkohol und der aufgeheizten Stimmung auf dem Heimweg von einer Party oder einer Disco, schwerwiegende, manchmal sehr tragische Folgen haben kann“, betonte der erfahrene Mediziner. Ähnliche Aktionstage, die Wenzl bereits durchgeführt hat, waren für ihn immer eine „sehr positive Überraschung“. Denn das Interesse der Schülerinnen und Schüler sei sehr groß und die Aufmerksamkeit ernsthaft gewesen“, wie er beim Pressegespräch unterstrich. „Wenn es uns gelingt, dass wir einen schweren Unfall verhindern können, weil sich als Ergebnis unserer Aktion junge Menschen genau überlegen, ob sie entweder auf Alkohol verzichten oder sich nach der Party nicht lieber abholen lassen, dann hat sich der Einsatz schon gelohnt“, waren sich Alexander Zugsbradl, Dr. Andreas Tiete und Prof. Dr. Michael Wenzl einig.