Ingolstadt
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(ir) Als Service für die Ingolstädter Bürger haben die
Kommunalbetriebe wieder die Leerungstermine für Restmüll, Biomüll und Papier
online gestellt.
Unter
www.in-kb.de/Abfallkalender können die Übersichten bequem durch die Eingabe
von Straßenname und Hausnummer aufgerufen werden. Neu ist, dass die Abholtermine
in den eigenen Outlookkalender importiert werden können. Zusätzlich kann neben
der gewohnten Jahresterminliste eine Jahreskalenderübersicht für das jeweilige
Abholgebiet als pdf-Datei aufgerufen werden. In dieser sind alle Termine
inklusive Feiertagsverschiebungen übersichtlich gekennzeichnet. Der jeweilige
Abfallkalender kann anschließend ausgedruckt und abgespeichert werden.
Weitere Fragen beantworten gerne die Mitarbeiter der Abfallberatung der
Ingolstädter Kommunalbetriebe unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-37 21.
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(ir) In den kommenden acht Jahren plant der Stadtrat erhebliche
Mittel für den Bau der Kammerspiele im Klenzepark und die Sanierung des
Stadttheaters auszugeben.
Es geht uns im Stadtrat darum, für
die hervorragende Arbeit unseres Theaters einen baulichen Rahmen zu schaffen,
der für Aufbruch und Zukunft steht. Die Bau- und Sanierungskosten belaufen sich
nach momentanen Schätzungen auf 40 Millionen Euro brutto inklusive Grundstück
für den Bau der Kammerspiele und knapp 80 bis 100 Millionen Euro brutto für die
Sanierung des Stadttheaters. Natürlich müssen diese Bau- und Sanierungsmaßnahmen
durch staatliche Mittel unterstützt werden, was die Haushaltsbelastungen für die
Stadt Ingolstadt reduzieren wird.
Es
handelt sich um kulturelle und bauliche Großprojekte, deren zügige und
finanzielle sowie bauliche Realisierung für die Bürgerinnen und Bürger
sichergestellt sein muss. Jegliche Risiken wie z.B. Baufortschritts- und
Kostenrisiken müssen von Beginn an definiert sein und durch die Stadträte
transparent mitbegleitet werden können.
Zum Vergleich: Das zuständige
Hochbauamt setzt pro Jahr knapp 40 Millionen Euro brutto an Bauvolumina um.
Beide oben genannten Maßnahmen umfassen alleine – nach heutigen Schätzungen –
mindestens 120 Millionen Euro brutto. Dies entspricht einem Bauumsatz des
Hochbauamtes von etwa drei Jahren. Gleichzeitig erhält das Hochbauamt jedoch
durch das Wachstum der Stadt erhebliche weitere Aufgaben, wie etwa das
Kita-Neubauprogramm oder das Schulbauprogramm.
Viele andere Städte haben
eigene Theater-GmbHs oder Theaters-AöRs geschaffen (z.B. Theater Regensburg AöR,
Kurhaustheater GmbH Augsburg, Deutsches Theater GmbH München etc.). Wieder
andere Städte haben zumindest einen Eigenbetrieb gegründet und die Form des
Regiebetriebs verlassen.
Die Stadtverwaltung wird dem Stadtrat daher in
seiner Sitzung im April vorschlagen, zunächst den Bau der Kammerspiele durch
eine eigene GmbH/AöR abarbeiten und anschließend die Sanierung des Stadttheaters
ebenfalls von derselben Gesellschaft vornehmen zu lassen.
„Ich halte das
für ein Signal des Aufbruchs für unser Theater und die Kammerspiele. Nachdem
bereits ein Zeitplan für beide Bau- und Sanierungsmaßnahmen besteht, wäre die
Gründung einer hierfür zuständigen Gesellschaft ein sichtbares und starkes
Zeichen nach außen. Zugleich könnte damit mehr Transparenz und Sicherheit
geschaffen werden. Der Aufsichtsrat dieser Gesellschaft wäre mit
Stadtratsvertretern besetzt und diese würden dem Stadtrat und den Fraktionen
berichten. Der Aufsichtsrat wäre zudem näher an den Geschehnissen rund um die
Bau- und Umbauarbeiten dran, als dies ein gesamter Stadtrat – bedingt durch die
große Fülle an Themen – je sein könnte“, so Oberbürgermeister Christian Lösel.
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(ir) Im vergangenen Jahr bekamen Ingolstädter Neugeborene seltene
Vornamen wie Torild, Euphrosyne und Ylvi.
Das Standesamt
Ingolstadt beurkundet alle Personenstandsfälle, die im Standesamtsbezirk
Ingolstadt (Stadt Ingolstadt) eintreten. Die Zahlen für 2015 beinhalten deshalb
auch Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle von
Auswärtigen, die in Ingolstadt stattgefunden haben. Ebenso können
Personenstandsfälle von Ingolstädtern in anderen Standesamtsbezirken
stattfinden. Diese Zahlen geben daher nur die Anzahl der Personenstandsfälle
wieder und treffen keine unmittelbare Aussage zur Bevölkerungsentwicklung.
Ungewöhnliche Vornamen
Das Standesamt Ingolstadt hat wie
in jedem Jahr wieder einige Namen zusammengestellt, die nur einmal oder
zumindest sehr selten vergeben wurden und in der standesamtlichen Praxis kaum
vorkommen. Damit will das Standesamt die Namen aber nicht werten, sondern nur
die Bandbreite von Namen aufzeigen, die heute vergeben werden. Darunter wählten
Eltern die Mädchennamen Fenya, Moana, Leentje, Berenike, Torild, Euphrosyne und
Ylvi. Bei Jungs wählten Eltern die Namen Flynn, Tjark, Urs, Jayson, DeAndre,
Quentin und Tamino.
Vornamensstatistik 2015
Die
beliebtesten Mädchenvornamen waren Marie, Sophie, Anna, Emma und Maria. Bei den
Buben führen die ersten Plätze die Namen Maximilian, Jakob, Julian, Paul und
Elias an.
Zahlen der beurkundeten Personenstandsfälle:
Geburten:
Mit 2555
Geburten im Jahr 2015 kann im zweiten Jahr in Folge ein Rekordwert gemeldet
werden. Es ist der bisher höchste Wert in unseren Aufzeichnungen. Er ist
nochmals um 94 Geburten höher als der bisherige Spitzenwert von 2461
Geburtenbeurkundungen aus dem Vorjahr. Nimmt man die Zahl der
Geburtenbeurkundungen in den vergangenen zehn Jahren als Grundlage, wird die
Dynamik dieser Entwicklung deutlich. Waren es 2005 noch insgesamt 1759 Geburten,
so erfolgte in den folgenden Jahren eine Zunahme um immerhin 796
Geburtenbeurkundungen.
Eheschließungen:
Mit 619
Eheschließungen gab es heuer auch in diesem Bereich einen Rekordwert. Seit dem
Jahrtausendwechsel gab es kein Jahr mit mehr Hochzeiten im Standesamt
Ingolstadt. Auffällig ist auch, dass sich nun schon im dritten Jahr in Folge
mehr als 600 Paare standesamtlich trauen ließen.
Lebenspartnerschaften:
Seit dem 1.8.2009 können eingetragene
Lebenspartnerschaften in Bayern auch vor den Standesbeamten geschlossen werden
(vorher nur vor Notaren). Im Ingolstädter Standesamt nutzten dies im vergangenen
Jahr sechs gleichgeschlechtliche Paare.
Sterbefälle:
Im Jahr 2015 wurden in Ingolstadt 1799 Sterbefälle beurkundet. Das der bisher
höchste registrierte Wert. Er übertrifft die bislang höchste Zahl an
Sterbefallbeurkundungen im Jahr 2013 noch einmal um sechs Fälle.
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(ir) Räumfahrzeuge erstmals im neuen Jahr unterwegs.
Vergangenes Wochenende führte der Winterdienst der Ingolstädter
Kommunalbetriebe die ersten Räumeinsätze dieses Winters durch. Am Montagmorgen
sorgte der ständige Schneefall für zwei Einsätze aller Fahrzeuge und Handtrupps
hintereinander. In der Nacht zum Dienstag war der Winterdienst wegen Eisglätte
im Einsatz.
Der stetige Schneefall sorgte auch gleich nach dem Räumen durch den Schneepflug
wieder für weiße Straßen. „Wir hören oft die Frage, wo wir bleiben. Dabei haben
wir die Straße schon längst geräumt. Bei starkem Schneefall sind diese vorne
zugeschneit, wenn man hinten fertig ist. Das ist wie bei jedem daheim beim
Räumen des Gehweges“, so Andree Mielke, Einsatzleiter im Winterdienst.
Des Weiteren sind strategische Überlegungen zu beachten. Das Streusalz muss
durch Autos eingearbeitet werden und einwirken, bevor man die Schneedecke räumen
und so Eisplattenbildung vermeiden kann. Zudem verfolgen die Kommunalbetriebe
den ökologisch differenzierten Winterdienst und passen die Streugutausbringung
und die Einsatzzeiten flexibel an die unterschiedlichen Wetter- und
Straßensituationen an.
Grundsätzlich fahren die Schneepflüge alle
Hauptverkehrsstraßen ab, sodass der Berufsverkehr sichere Fahrbedingungen hat.
Danach werden Busstraßen sowie Radwege abgefahren. Ein Räumeinsatz im kompletten
Stadtgebiet dauert circa sechs Stunden. Bei diesem Volleinsatz sind 31 Fahrzeuge
im Einsatz, fünfzehn LKW für die insgesamt 366 Kilometer verkehrswichtiger
Straßen und 16 Schmalspurfahrzeuge für die 280 Kilometer Radwege. Daneben räumen
und streuen die Mitarbeiter in Handtrupps 1.912 Bushalte- und Gefahrenstellen.
Erfordert es die Witterung, fahren die Kommunalbetriebe weitere Einsätze und
räumen die Straßen und Radwege wiederholt.
Weitere Informationen zum
kommunalen Winterdienst, den Anliegerpflichten und Antworten zu häufig
gestellten Fragen können im Internet unter
www.in-kb.de/winter
nachgelesen werden.
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(ir) Aufgrund des bevorstehenden Höhepunktes dieser Faschingssaison
weist das Amt für Kinder, Jugend und Familie Veranstalter, Eltern und
Jugendliche auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin.
Oberbürgermeister Dr. Christian Lösel hat in diesem Zusammenhang bereits
Gaststätten, Supermärkte und Tankstellen angeschrieben und diese zur Einhaltung
des Jugendschutzgesetzes aufgefordert.
Kindern und Jugendlichen unter 16
Jahren ist die Teilnahme an Tanzveranstaltungen auch in der Faschingszeit
grundsätzlich untersagt. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen bis 24:00
Uhr anwesend sein.
Bei Begleitung durch Personensorgeberechtigte oder eine
erziehungsbeauftragte Person besteht keine zeitliche Begrenzung der Anwesenheit.
Ausnahmen sind Tanzveranstaltungen, die von einem anerkannten Träger der
Jugendhilfe durchgeführt werden, oder der künstlerischen Betätigung bzw. der
Brauchtumspflege dienen.
In diesen Fällen dürfen Kinder bis 14 Jahren bis
22:00 Uhr und Jugendliche bis 16 Jahren bis 24:00 Uhr teilnehmen.
Der
Ausschank und Verzehr von Branntwein oder branntweinhaltigen Getränken, etwa
Alcopops, Liköre etc., an Jugendliche ist nicht zulässig. Bier darf nur an
Jugendliche ab 16 Jahren ausgegeben werden, sofern sie nicht von einem
Personensorgeberechtigten begleitet werden.
Das Rauchen in der
Öffentlichkeit darf Minderjährigen nicht gestattet werden. Ebenso ist die Abgabe
von Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren untersagt.
Verantwortlich für
die Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen sind in erster Linie
die Gastwirte und Veranstalter. Wenn jedoch Eltern ihre Kinder zu
Faschingsveranstaltungen gehen lassen oder ihnen eine längere Anwesenheit
erlauben, können auch diese belangt werden.
Veranstalter und
Gewerbetreibende sind verpflichtet, die für ihre Betriebseinrichtungen und
Veranstaltungen geltenden Vorschriften des Jugendschutzgesetzes durch deutlich
sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen.
Es empfiehlt sich,
grundsätzlich den Personalausweis mitzunehmen, damit eventuelle Zweifel am Alter
gleich an Ort und Stelle beseitigt werden können. Erziehungsbeauftragte Personen
sollen eine schriftliche Bestätigung des, beziehungsweise der
Erziehungsberechtigten mitführen.
Mit verstärkten polizeilichen Kontrollen
ist zu rechnen.
Erziehungsbeauftragte Personen müssen mindestens 18
Jahren alt sein, wenn sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung
mit den Personensorgeberechtigten, Erziehungsaufgaben wahrnehmen.
Die
Vereinbarung ist, möglichst in schriftlicher Form, zwischen den
Personensorgeberechtigten und der erziehungsbeauftragten Person direkt zu
treffen.
Eine Vereinbarung über eine dritte Person ist nicht möglich.
Zwischen dem Erziehungsbeauftragten und dem Kind oder Jugendlichen muss ein
Autoritätsverhältnis bestehen.
Das ist beispielsweise im Verhältnis
Freund/Freundin gerade nicht der Fall, da dies dem Gedanken der
partnerschaftlichen Gleichberechtigung widersprechen würde.
Schließlich sind
Aufgaben der Erziehung, wie beispielsweise die verantwortliche Aufsichtspflicht,
für die Dauer der entsprechenden Vereinbarung auch tatsächlich zu übernehmen.
Es sollte daher von Seiten der Personensorgeberechtigten genau überlegt
werden, ob die vorgesehene Person für diese Aufgabe auch geeignet ist.
Eine
Übertragung des Erziehungsauftrages auf Veranstalter oder Gewerbetreibende,
beziehungsweise deren Mitarbeiter, ist nicht möglich, da hier eine
Interessenskollision bestehen würde.
Nähere Auskünfte erteilt Waltraud
Scherer unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-17 32 oder per E-Mail an