Ingolstadt
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Workshop: „Den Bogen spannen, um loszulassen“.
(ir) Männer leben oft riskanter als Frauen, Sport und Bewegung bekommen im Alltag weniger Raum und sie haben häufiger Übergewicht. Männer nutzen seltener Präventionsangebote wie Vorsorgeuntersuchungen und konsultieren bei Krankheitsanzeichen später als Frauen einen Arzt. Dies spiegelt sich auch bei der Betrachtung von Krankheitsbildern wieder. Die häufigsten Krankheitsbilder bei Männern sind Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems wie Herzinfarkt oder Bluthochdruck, Erkrankungen der Prostata, Diabetes und psychische Erkrankungen wie Burnout.
Der internationale Tag des Mannes hat das Thema Männergesundheit, Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Hervorhebung von männlichen Vorbildern zum Inhalt.
In Ingolstadt wird dieser Tag zum dritten Mal begangen und erneut wird der Fokus auf dem Thema Gesundheit liegen. In diesem Jahr besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Workshop unter dem Titel „Den Bogen spannen, um loszulassen“.
Zunächst gibt es eine Einführung in die Technik der Bogenhaltung, anschließend wird das Bogenschießen als meditative Technik eingeübt. Dabei werden Rücken und Haltung gestärkt und die Ausgeglichenheit gefördert, damit stellt das Bogenschießen insgesamt eine gute Prophylaxe gegen Stress und Burnout dar.
Meditationslehrer Oliver Behrendt leitet diesen Workshop, leitet die Reflexion an und bietet die Möglichkeit zum Austausch nach der eigentlichen Übungsphase. Es wird mit traditionellen westlichen Bogen geschossen, Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. In diesem Workshop geht es nicht um das Erreichen einer Höchstpunktzahl im Wettbewerb mit den anderen Teilnehmern, sondern um die Konzentration auf sich selbst, auf seine Ziele und damit auf das „Anspannen“ und „Loslassen“ im eigentlichen wie auch im übertragenen Sinn.
Die Veranstaltung findet im Rudolf-Koller-Saal der Volkshochschule statt. Sie beginnt am Mittwoch, 7. November 2018 um 18:00 Uhr mit einem gemeinsamen Imbiss. Der Workshop an sich wird zirka drei Stunden dauern und bietet damit ausreichend Zeit gemeinsam eine besondere Technik einzuüben, über Erfahrungen zu diesem Thema nachzudenken und sich auszutauschen.
Die Anmeldung für die Veranstaltung erfolgt über die Gleichstellungsstelle der Stadt Ingolstadt per E-Mail an
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Umfrage zur Lebensqualität in den Städten von Oktober 2018 bis Ende Januar 2019.
(ir) In Anlehnung an die EU-weit durchgeführte „Urban Audit Studie“ führt das IFAK Institut im Auftrag der Städte-Gemeinschaft „Koordinierte Umfrage zur Lebensqualität in deutschen Städten“, dem Verband Deutscher Städtestatistiker, eine telefonische Bürgerbefragung zur „Lebensqualität in deutschen Städten“ durch.
Insgesamt beteiligen sich 24 deutsche Städte an der alle drei Jahre durchgeführten Umfrage, die vom 15. Oktober 2018 bis Ende Januar 2019 stattfindet. Ingolstadt ist das erste Mal mit dabei.
Ziel der Studie ist es, die Lebensqualität in den teilnehmenden Städten zu ermitteln und im deutschen und europäischen Vergleich darzustellen. Die Städte gewinnen so für sich wichtige Informationen, in welchen Bereichen die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stadt zufrieden sind und wo es Defizite gibt.
Die Auswahl der Befragten erfolgt zufällig und die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Alle Antworten werden vertraulich behandelt. Die Ergebnisse werden nie in Verbindung mit dem Namen ausgewertet, sondern grundsätzlich in Form von Statistiken dargestellt. Mit ihrer Teilnahme leisten die Befragten einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität in Ihrer Stadt.
Teilnehmende Städte sind Aachen, Augsburg, Braunschweig, Darmstadt, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Freiburg, Fürth, Ingolstadt, Karlsruhe, Kassel, Koblenz, Köln, Konstanz, Mannheim, Nürnberg, Osnabrück, Recklinghausen, Saarbrücken, Stuttgart, Wolfsburg, Würzburg und Zwickau.
Die Ingolstädter Bürgerinnen und Bürger werden unter anderem gefragt, wie zufrieden sie sind mit öffentlichen Plätzen, Grünflächen und Parks, dem öffentlichen Nahverkehr, der Gesundheitsversorgung, den Sportanlagen, den kulturellen Einrichtungen, dem Zustand von Straßen und Gebäuden, der Einzelhandelsversorgung, dem Lärmpegel, der Luftqualität, der Sauberkeit und der Schönheit von Straßen und Gebäuden.
Weiterhin können sich die Angerufenen zu verschiedenen Aspekten des sozialen Zusammenlebens, der Wohnsituation, der beruflichen und finanziellen Möglichkeiten in Ingolstadt äußern. Außerdem erhalten die Befragten unter anderem die Gelegenheit, sich zur Verkehrsmittelnutzung, zum öffentlichen Nahverkehr, zur Sicherheit, zur Stadtverwaltung und weiteren Themen Gehör zu verschaffen.
Zuletzt werden die Befragten noch um einige persönliche Angaben gebeten. Darunter Alter, Geschlecht, Beruf, Migrationshintergrund, usw., um die Repräsentativität der Daten abschätzen und um Unterschiede in der Bewertung verschiedener Bevölkerungsgruppen einordnen zu können.
Die IFAK Projektleitung Sören Winzer und Froy Schatilow steht für Fragen gerne unter der folgenden E-Mail-Adresse zur Verfügung:
Außerdem können sich Interessierte an das Ingolstädter Hauptamt / Sachgebiet Statistik wenden:
Helmut Schels, Telefonnummer (08 41) 3 05-12 40 und Ulrich Kraus, Telefonnummer (08 41) 3 05-12 41. E-Mail-Adresse
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Das Ordnungswidrigkeitenverfahren der Staatsanwaltschaft München II wird mit Erlass eines Bußgeldbescheids beendet.
(ir) Die Staatsanwaltschaft München II hat am heutigen Dienstag einen Bußgeldbescheid gegen die AUDI AG als Betroffene gemäß §§ 30 Abs. 1, 130 Abs. 1 OWiG im Zusammenhang mit Abweichungen von regulatorischen Vorgaben bei bestimmten von der AUDI AG hergestellten bzw. vertriebenen V6 / V8 Dieselaggregaten und Dieselfahrzeugen erlassen. Durch den Bußgeldbescheid wird das gegen die AUDI AG laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren der Staatsanwaltschaft München II abschließend beendet. Unter Einbeziehung der Sondereinflüsse aus dem Bußgeldbescheid wird der Audi Konzern wesentliche finanzielle Spitzenkennzahlen aus seiner Prognose für das Geschäftsjahr 2018 deutlich unterschreiten.
Der Bußgeldbescheid sieht eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 800 Millionen Euro vor, die sich aus dem gesetzlichen Höchstmaß einer Ahndung in Höhe von EUR 5 Mio. für fahrlässige Ordnungswidrigkeiten sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von 795 Millionen Euro zusammensetzt. Nach den Ergebnissen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II ist es zu Aufsichtspflichtverletzungen in der Organisationseinheit „Abgas Service / Zulassung Aggregate“ bei der Prüfung von Fahrzeugen auf ihre regulatorische Konformität gekommen.
Diese Aufsichtspflichtverletzungen waren nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft München II mitursächlich dafür, dass im Zeitraum seit 2004 fortwirkend bis zum Jahr 2018 bestimmte von der AUDI AG entwickelte Dieselaggregate des Typs V6 und V8, nicht den regulatorischen Vorgaben entsprachen; außerdem habe die AUDI AG nicht erkannt, dass die von der Volkswagen AG entwickelten Dieselmotoren der Typen EA 288 (Gen3) in den USA und Kanada sowie EA 189 weltweit mit einer unzulässigen Softwarefunktion ausgestattet waren.
Die AUDI AG hat die Geldbuße nach eingehender Prüfung akzeptiert und wird hiergegen keine Rechtsmittel einlegen. Die AUDI AG bekennt sich damit zu ihrer Verantwortung für die vorgefallenen Aufsichtspflichtverletzungen.
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Die stillen Tage sollen auch in der Region still bleiben.
(ir) Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, dem Feiertagsgesetz, unterliegen bestimmte Sonn- und Feiertage des Jahres einem besonderen Schutz.
Es wird darauf hingewiesen, dass an den stillen Tagen
Allerheiligen (1. November 2018),
Volkstrauertag (18. November 2018)
Buß- und Bettag (21. November 2018)
Totensonntag (25. November 2018)
jeweils von 2:00 Uhr bis 24:00 Uhr
und am Heiligen Abend (24. Dezember 2018) von 14:00 Uhr bis 24:00 Uhr
alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist, nicht erlaubt sind.
Darunter fallen beispielsweise Tanzveranstaltungen, die Öffnung und der Betrieb von Spielhallen, Pop-Konzerte, Zirkusveranstaltungen, Volksfeste, Theatervorführungen und Preis-Kartenturniere. Am Buß- und Bettag sind zusätzlich keine Sportveranstaltungen erlaubt.
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Kirchenvorstandswahlen der Evangelisch-Lutherischen Kirche am 21. Oktober 2018.
(ir) Die Wahlen der Kirchenvorstände in den Kirchengemeinden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) finden am 21. Oktober 2018 statt. Rund zwei Millionen wahlberechtigte evangelische Jugendliche, Frauen und Männer entscheiden mit ihrer Stimme über die Zusammensetzung ihres Kirchenvorstandes, der in den nächsten sechs Jahren das Gemeindeleben in ihrer evangelischen Kirchengemeinde mitbestimmt. Das Motto der Wahl lautet: „Ich glaub. Ich wähl.“
Zur Wahl aufgerufen sind auch die Gemeindemitglieder der evangelischen Kirchengemeinden im Dekanatsbezirk Ingolstadt, die mindestens seit drei Monaten vor dem Wahltermin in der Gemeinde wohnen, zum Heiligen Abendmahl zugelassen sind, am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, bzw. aufgenommen sind oder das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar sind grundsätzlich alle wahlberechtigten, volljährigen Gemeindemitglieder.
Die Regeln und Bestimmungen zum Ablauf der Kirchenvorstandswahl sind in zwei Verordnungen verankert – in der Kirchengemeindeordnung und im Kirchenvorstandswahlgesetz sowie den aktuellen Ausführungsbestimmungen zum Kirchenvorstandswahlgesetz. Der Kirchenvorstand ist das Gremium, das zusammen mit Pfarrerinnen und Pfarrern die Gemeinde leitet, denn die Evangelische Kirche hat von ihrem organisatorischen Aufbau demokratische Strukturen, die von der Basis her ausgerichtet sind: Die Kirchenvorstände treffen verbindliche Entscheidungen für alle Aufgaben und Aktivitäten, für geistliche und rechtliche Fragen der evangelischen Kirchengemeinden.